ihrer Vorzugsrechte vorgeladeir werden, daß die Nichtliquidirenven, soweit ihre Forderungen nicht auS den Gerichts« alten bekannt sind , in nächster Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Maffegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe beitreten.
Das Ergebniß deS Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werben, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Li- quidationStagfahrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an , und wenn der Verkauf erst nach derLiqui- dationStagfahrtvor sich geht, von dem BerkaufStage an.
Als besserer Käufer wird nur'derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- weist.
Nagold, den 23. Jan. 1856.
Königs. Oberamtsgericht.
Mittnacht.
21, Oberamtsgericht Nagold.
Warth.
Schnldenliquidation.
Zn der Gantsache deS
Martin Roth fuß, Küfers in Warth,
kst zur Schuldenliquidation rc. Tagfahrt auf
Donnerstag den 28. Febr. 1856, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen auf daS RathhauS zu Warth zur Anmeldung ihrer Vorzugsrechte vorgeladen werden, daß die Nichtliquidirenden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Ausschlußbe
scheid voy dex Dtasse auSgeschlos- se«, von deu übrigen nicht er- scheinenden Gläubigern aber wird angenommen werben, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Massegegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
DaS Ergebniß deS Liegenschafts- Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, de- ren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche 15tägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Li- quidationStagfakrt stattgefunden hat, vom Tag der Liquidation an, und wenn der Verkauf erst nach der Liquidationstagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufötage an.
Als besserer Käufer wird nnr der- jenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nach- weiSt.
Nagold, den 19. Jan. 1856.
Königl. OberamtSgericht.
Mittnacht.
2f. Sindlingen.
Holz - Verkauf.
Am
Montag den 4. Febr. d.J. findet der Verkauf deS letz- ten^.dleß,ährigen SchlagerzeugnisfeS in dem hofkammerlichen Oldenwalde bei Sindlingen Statt, wobei baare Zahlung zu leisten ist und die Liebhaber
früh 8 Uhr
im Schlag sich einfinden wollen.
Insbesondere kommt zum Verkauf, Stammholz:
13 Eichen von 21 bis 54 Schuh Länge und von 6 bis 21 Zoll mittl. Durchmesser,
9 Roth- und Weißbuchen von 13 bis 25 Schuh Länge und von 8 bis 20 Zoll mittlerem Durchmesser,
11 Birken von verschiedener Länge und Stärke,
5 Tannen bis 60 Schuh Lange und 10 Zoll Durchmesser Kleinnutzholz:
36 eichene, buchene, eschene und birkene Wagnerstangen; Brennholz:
9^ Klafter Scheiter und Prügel, 1500 Reiswellen und die Stockholz- Nutzung von der Schlagfläche.
Die betreffenden Ortsbehörden werden um Bekanntmachung dieses Verkaufs ersucht.
Herrenberg den 26. Jan. 1856.
K. Hofkameralamt.
Beck.
21 .
Lang-
Rentamt Berneck.
und Klotzyolz Verkauf auf dem Stock.
Am
Donnerstag den 31. Jan., Nachmittags 2 Uhr, werden im Gasthaus zur Krone hier aus den Freiherr!, v. Gültlingen'scheu Walddistrikten Kegelshardt, Schillberg und Fichtwald:
ca« 560 noch stehende Stämme mit ca. 30,000 C.' verkauft.
DaS Holz ist ausgezeichnet und wird auf Verlangen vorgezeigt.
Bemerkt wird noch, daß am Schluff» der Verkaufs-Verhandlung sogleich die Genehmigung oder Nicht-Genehmigung deS Verkaufs ausgesprochen werden wird, und daß Nachgebote nicht angenommen werden.
Den 18. Jan. 1856.
Freiherr!, v. Gülllingen'scheS Rentamt.
2j, N ag o l d.
Gläubiger-Aufruf.
Um das im Gante ihres Ehemanns deS Johann Friedrich Schwei kle, früheren OchsenwirthS dahier, gerettete Vermögen seiner Ehefrau Anna Maria, geb. Günther, mit Sicherheit verweisen zu können, werden alle etwa weiteren Gläubiger derselben, welche beim Gante ihres Ehemanns unbekannt geblieben sein dürften, hiemit aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 15 Tagen
bei dem Stadtschulcheißenamte dahier um so gewisser geltend zu machen,