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Freitag den 1. Juni

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Oberamt Nagold.

sM ed ici n a l - V i si ta t i o n.s Aus den Orten : Beihingen, Dösingen, EberShardt, Ebhausen , EffringeN, Emmuigen, Gültlmgen, JselShauscn, Mindersbach, Oberschwandorf, Oberthalheim, Pfrondorf, Nohrdorf, Nothfelden, Schietingen, Schönbronn, Sulz, Unlerschwandorf, Unterthalheim, Walddorf, Warth und Wenden haben auf dem hiesigen Rathhause

-i je Morgens 8 Uhr

zu erscheinen:

am Freitag den 8ten Juni

die Wundärzte, Thierärzte und Leichenschauer und am Samstag den 9ten Juni die Hebammen.

Die Wundärzte haben ihre Prüfungs-Zeugnisse, Taschenbcstecke und Privat-Jmpf-Negister, die Leichenschauer ihre Leichen-Register und ihre Instruktion, die Hebammen ihre Prüfungs-Zeugnisse und die in §. 26 der Dienstanweisung benannten Gegenstände und diejenigen Wundärzte, welche zugleich Geburtshelfer sind, ihre geburtshülflichen Tag» dücher mitzubringen.

Die Orisvorsteher haben Vorstehendes den betreffenden Personen zu eröffnen und Eröffnungs-Urkunden nebst den Jmpfbüchern umgehend einzusenden.

Nagold, den 31. Mar 1855. Königliches Oberamt.

Wiebbekink.

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Oberamt Nagold.

sAu fso r d eru «q.s Der Schneider Christian Steininger von Garrweiler, welchem eine Entschließung der K. Kreis-Negierung zu eröffnen, dessen Aufenthaltsort aber unbekannt ist, wird hiemit aufgefordert, sich unge­säumt vor Oberamt zu stellen.

Die Ortsvorsteher haben den Steininger auf Betreten hieher zu weisen.

Nagold, den 29. Mai 1855. Königliches Oberamt»

Wiebbekink.

Gemeinschaftliches Oberämt Nagold»

Auszug

auS dem Protokoll der landwirthschaftlichen Schnlkommission vom 9. April 1855.

Da sich der Commission seit einigen Jahren der Lebelstand bemerkbar macht, daß sie von dem Erfolg ihrer Ar­beiten entweder keine, oder nur gelegenheitliche Kenntmß bekommt, sowie, daß die verwilligten Staatsbelträge ohne alles Wissen und ohne alle Mitwirkung der l. Schulkomniissivn verwendet werden, so erlaubt sie sich den Antrag;

DaS K. hvchl. gern. Obcramt möchte geeignete Einleitung dazu treffen, daß die von den höheren Behörden ge­troffenen Verfügungen, resp. verwilligten Beiträge der l. Schulkoinnnssio» bekannt werden, und daß der l. Schul­kommission neben den bürgerlichen Kollegien wenigstens eine berarhende Stimme beim Ankauf von Schulgütern ge» fichert werde. n

Es wäre dicß ohne Zweifel im Interesse sowohl der Schnlstellen, als auch der die Beiträge verwilligenden F»- nanz-Verwaltung, da die l. Schulkommission die gewissenhafteste Verwendung sich angelegen lassen sein würde.

Pfr. Trippel. F. Schuller. Widmann.

Vorstehendes wird den betreffenden gem. Aemtern und bürgerlichen Collegien zur Nachachtung und beachtliche» Anzeige der zu den Schulstellen erworbenen Güter mitgetheilt.

Nagold, den 29. Mat 1865. Königliches gemeinschaftl. Oberamt.

Wiebbekink. Freihofer.