den bettelnden Kindern, sondern nur den Elter» cinzu- händigen. Der Wohlthätigkeit wird ja dabei der freieste Spielraum gelassen, aber offenbar hat bei Spendung der Almosen, welche die Frucht inniger, aber weiser und heiliger Nächsten- liebe sein sollen, nicht bloS daS Herz, sondern auch der Kopf nutzureden. Einzelne Erfahrungen zeigen zur Genüge, daß eine solche Maßregel sehr wohl ohne Härle gegen die Armen ausführbar ist.
Dabei aber werden die einzelnen Ortsbehörden dringend gebeten, die Fürsorge für hülfsbevürftlge, und namentlich verwahrloste Kinder als eine ihrer allerwlchligsten und heiligsten Aufgaben zu betrachten.
Vorstand:
Dekan Freihofer.
Schriftführer:
Roller.
A, Oberamtsgericht Nagold.
Fünfbron n.
Schuldenliquidation.
In der Gamsache des Peter Schoch, Sägers von Fünfbronn,
ist zur Schuldenliquidation rc. Tagfahrt auf
Samstag den 16. Juni d. I., Nachmittags 1 Uhr, anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen zur Anmeldung ihrer Forderungen und Vorzugsrechte auf daS Nalhhaus zu Fünfbronn vorgeladen werden, daß die Nlchtllquidi- renden,ssoweit ihre Forderungen nicht auS den Gerichtsakten bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber angenommen werden wird, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung deS Verkaufs der Massegegenstänve und der Bestätigung des GükerpflegerS der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Nagold, den 14. Mai 1855.
K. OberamkSgericht.
Mitt nacht, A.V.
Ar Oboramtsgericht Nagold. Sprelberg.
Schuldenliquidation.
Zn der Gantsache des
Johannes Braun, Webers in Spielberg,
ist zur Schuldenliquidation ,c. Tag- fahrt ans
Montag den 18. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr, anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen zur Anmeldung ihrer Forderungen und Vorzugsrechte auf daS RathhauS zu Spielberg vorgeladen werden, daß vie Nicht- liquidirenden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Bebescheid von der Masse ausgeschlossen werden, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber angenommen wird, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verlaufs der Maffegegenstände und der Bestätigung des Gülerpflegerö der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe beitreten.
Nagold, den 14. Mai 1855.
K. Oberamtsgericht.
Mittnacht, A.V.
2^ Horb.
Holz - Verkauf.
An den hi'enach benannten Tagen wird folgendes Holz im öffentlichen Äuf- streich gegen baare Bezahlung verkauft, wozu man die Kaufsliebhaber einladet.
Am Donnerstag den 31. d. Mrs., ^ Morgens 9 Uhr, im Spitalwald Neckarhalden:
85 tannene und forchene Sägklötze; am gleichen Tag, Nachmittags 2 Uhr, im Spitalwald Brandhalden
36 Stück Sägklötze;
am Freitag den 1. Junk, Nachmittags 1 Uhr, im Spitalwald Seewald bei Grünmctt- stetten:
20l) Stück Langholz, auch zu Sägholz geeignet,
60 Stück Sä,klotze; am Samstag den 2. Juni von Morgens 9 Uhr an, im Spitalwald bei Salzstetien:
236 Stück Langholz, auch zu Sägholz geeignet,
60 Stück Sägklötze,
32'/. Stück Scheiter wlz und
6580 Stück Wellenreisach.
Den?L Mai 1855.
Stistungsverwaltung.
Heberle.
2j, CreSbach,
Gerichtsbesirk Freudenstadt. Mühle- und Güter-Berkauf.
AuS der Gantmaffe des Ernst Gott- lieb Reichert, Müllers zu Vordach, GememdebezirkS CreSbach, wird, dem Beschlüsse der Gläubiger gemäß, des- sen sämmtliche Liegenschaft, nämlich:
ein zweistockigles Wohn- Haus mit Scheuer, Hnschx, Stallung, Schopf, ler, eingerichteter Mahlmühle mit drei Mahlgängen und einem Gerbgang, sodann
ein zweistockigteS Wohnhaus mit Scheuer, Stallung, gewölbtem Keller und eingerichteter Branntweinbrennerei ; ferner:
3'/, Morgen Gärten und Wiesen unmittelbar bei diesen Gcbäulich- ketten,
circa 4'/, Morgen Aecker,
circa 8 Morgen Wiesen und
circa 1^2 Morgen Mähfeld am
Dienstag den 29. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, auf dem RathhauS zu Psalzgrafenwei« ler zum öffentlichen AufstreichSverkaus gebracht.
Sämmtliche Verkaufsobsekte sind gemeinderäthlich zu 7680 fl. tarirt.
Zu der Verhandlung werden etwaige Kaufsliebhaber — auswärtige mit Vermögenszeugnissen versehen — mit dem Bemerken Ungeladen, daß die Genehmigung deS Verkaufs von Seiten der Berheiligten voraussichtlich sogleich erfolgen wird.
Den 5. Mal 1855.
Amts-Notar Schmidt in Dornstetten.
Altenstaig.
DaS Kameralamt ist zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß Zahlungen an dasselbe gültig nur an den Kameralvenvalter oder den Buchhalter (Herrn Nennich) geleistet werden können.
Wo dennoch seit dem Monat April 1854 Zahlungen an Gehilfen deS KameralamteS geleistet worden sind, wären die Empfangsscheine binnen 8 Tagen dem Kameral»,«: vorzulegen.
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