den bettelnden Kindern, son­dern nur den Elter» cinzu- händigen. Der Wohlthätigkeit wird ja dabei der freieste Spielraum gelas­sen, aber offenbar hat bei Spendung der Almosen, welche die Frucht inni­ger, aber weiser und heiliger Nächsten- liebe sein sollen, nicht bloS daS Herz, sondern auch der Kopf nutzureden. Einzelne Erfahrungen zeigen zur Ge­nüge, daß eine solche Maßregel sehr wohl ohne Härle gegen die Armen ausführbar ist.

Dabei aber werden die einzelnen Ortsbehörden dringend gebeten, die Fürsorge für hülfsbevürftlge, und na­mentlich verwahrloste Kinder als eine ihrer allerwlchligsten und heiligsten Aufgaben zu betrachten.

Vorstand:

Dekan Freihofer.

Schriftführer:

Roller.

A, Oberamtsgericht Nagold.

Fünfbron n.

Schuldenliquidation.

In der Gamsache des Peter Schoch, Sägers von Fünfbronn,

ist zur Schuldenliquidation rc. Tag­fahrt auf

Samstag den 16. Juni d. I., Nachmittags 1 Uhr, anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen zur Anmel­dung ihrer Forderungen und Vorzugs­rechte auf daS Nalhhaus zu Fünfbronn vorgeladen werden, daß die Nlchtllquidi- renden,ssoweit ihre Forderungen nicht auS den Gerichtsakten bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläu­bigern aber angenommen werden wird, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Ver­gleichs, der Genehmigung deS Ver­kaufs der Massegegenstänve und der Bestätigung des GükerpflegerS der Er­klärung der Mehrheit ihrer Klasse bei­treten.

Nagold, den 14. Mai 1855.

K. OberamkSgericht.

Mitt nacht, A.V.

Ar Oboramtsgericht Nagold. Sprelberg.

Schuldenliquidation.

Zn der Gantsache des

Johannes Braun, Webers in Spielberg,

ist zur Schuldenliquidation ,c. Tag- fahrt ans

Montag den 18. Juni d. I., Nachmittags 2 Uhr, anberaumt, wozu die Gläubiger und Bürgen unter dem Anfügen zur An­meldung ihrer Forderungen und Vor­zugsrechte auf daS RathhauS zu Spiel­berg vorgeladen werden, daß vie Nicht- liquidirenden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, in nächster Gerichtssitzung durch Be­bescheid von der Masse ausgeschlossen werden, von den übrigen nicht erschei­nenden Gläubigern aber angenommen wird, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Ver­laufs der Maffegegenstände und der Bestätigung des Gülerpflegerö der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe beitreten.

Nagold, den 14. Mai 1855.

K. Oberamtsgericht.

Mittnacht, A.V.

2^ Horb.

Holz - Verkauf.

An den hi'enach benannten Tagen wird folgendes Holz im öffentlichen Äuf- streich gegen baare Bezahlung verkauft, wozu man die Kaufsliebhaber einladet.

Am Donnerstag den 31. d. Mrs., ^ Morgens 9 Uhr, im Spitalwald Neckarhalden:

85 tannene und forchene Sägklötze; am gleichen Tag, Nachmittags 2 Uhr, im Spitalwald Brandhalden

36 Stück Sägklötze;

am Freitag den 1. Junk, Nachmittags 1 Uhr, im Spitalwald Seewald bei Grünmctt- stetten:

20l) Stück Langholz, auch zu Sägholz geeignet,

60 Stück Sä,klotze; am Samstag den 2. Juni von Morgens 9 Uhr an, im Spitalwald bei Salzstetien:

236 Stück Langholz, auch zu Säg­holz geeignet,

60 Stück Sägklötze,

32'/. Stück Scheiter wlz und

6580 Stück Wellenreisach.

Den?L Mai 1855.

Stistungsverwaltung.

Heberle.

2j, CreSbach,

Gerichtsbesirk Freudenstadt. Mühle- und Güter-Berkauf.

AuS der Gantmaffe des Ernst Gott- lieb Reichert, Müllers zu Vordach, GememdebezirkS CreSbach, wird, dem Beschlüsse der Gläubiger gemäß, des- sen sämmtliche Liegenschaft, nämlich:

ein zweistockigles Wohn- Haus mit Scheuer, Hnschx, Stallung, Schopf, ler, eingerichteter Mahlmühle mit drei Mahlgängen und einem Gerbgang, sodann

ein zweistockigteS Wohnhaus mit Scheuer, Stallung, gewölbtem Keller und eingerichteter Brannt­weinbrennerei ; ferner:

3'/, Morgen Gärten und Wiesen unmittelbar bei diesen Gcbäulich- ketten,

circa 4'/, Morgen Aecker,

circa 8 Morgen Wiesen und

circa 1^2 Morgen Mähfeld am

Dienstag den 29. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, auf dem RathhauS zu Psalzgrafenwei« ler zum öffentlichen AufstreichSverkaus gebracht.

Sämmtliche Verkaufsobsekte sind gemeinderäthlich zu 7680 fl. tarirt.

Zu der Verhandlung werden et­waige Kaufsliebhaber auswärtige mit Vermögenszeugnissen versehen mit dem Bemerken Ungeladen, daß die Genehmigung deS Verkaufs von Seiten der Berheiligten voraussichtlich sogleich erfolgen wird.

Den 5. Mal 1855.

Amts-Notar Schmidt in Dornstetten.

Altenstaig.

DaS Kameralamt ist zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß Zah­lungen an dasselbe gültig nur an den Kameralvenvalter oder den Buch­halter (Herrn Nennich) geleistet wer­den können.

Wo dennoch seit dem Monat April 1854 Zahlungen an Gehilfen deS KameralamteS geleistet worden sind, wären die Empfangsscheine bin­nen 8 Tagen dem Kameral»,«: vor­zulegen.

Die in ihrer machen. Den 14

AuS Schwei werden di, beschrieben Donner' V

verkauft, > daS hiesige Den 15

U

Holzver

werden ai dewald ku 120 S> om 70ge: zahlung v, Den 2c

auf hiesig' nreindewal circa welches si> eignet, zu Haber auf Ungeladen Den 1s

A. L

c

R'

werden a 50 Eichen memdewa