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Nagolder
Amts; undZmelligenz-Blatt
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^ Dienstag den 3 t. Oktober
Das Ministerium des Innern
sii daß König! Obernmt Nagold.
Nach dcrUebersicht über die Brand- fälle imMonat September dieses Jahres find in dem genannten Monat nicht weniger als 12 Feuersbrünste vorgekommen, welche durch unmündige Kinder veranlaßt wurden und insbesondere dem Mißbrauch von Zündhölzchen zuzuschreiden sind.
Der dadurch gestiftete Schaden, welcher an Gebäuden 15,190 sl., an Mobilien 18,130 fl. beträgt, legt, abgesehen von den sonstige» Nacktheiten und Gefahren, die aus Brandfällcn erwachsen, der Regierung die Pflicht auf, alle ihr zu Gebot stehendenMit- tel anzuwenten, um den mehr und mehr um sich greifenden, mit schweren Opfern verbundenen und die öffentliche Sicher, heit in hohem Grate gefährdenden Brantfällen dieser Art zu begegnen.
Hier steht obenan die unnachsichilich strengste Handhabung der bestehenden feuerpolizeilichen Vorschriften, welche jeden Hausvater verpflichten, alle Vorsicht zu Abwendung von Feuersgefabr anzuwenden und seine Angehörigen diesfalls genau zu beaufsichtigen, und welche namentl ch über den Gebrauch und die Verwahrung der besonders feuersgefährlichen Reib-Zündhölzchen diejenigen Bestimmungen enthalten, die zur Verhütung von Brandunglück nothwendig, daher von allen Hausvätern und Hausmüttern bei strenger Verantwortung, Strafen und sonstigen empfindlichen Folgen genau zu beachten sind.
Die Oberämtcr werden daher angewiesen, diese Vorschriften in allen Gemeinten unter Beziehung auf die höchst betrübenden. E-sahrungen über
die Zunahme der durch den Mißbrauch vonZtinkhöjchen, insbesondere von weiten der Kinder, veranlaßien Brandfällc in Erinnerung dringen und die Bürgerschaft allenthalben ernstlich ermahnen zu lassen, ihrerseits di«sc Vorschrift len nicht nur selbst genau zu befolgen, um sich vor Verantwortung und ihren Zolgen zu bewahre», sondern auch die Polizeibehörden und ihre Organe in der ihnen obliegenden Pflicht ! der Ueberwachung der Sicherheils- > maaßregeln kräftigst zu unterstützen. ^
Die Bezirks- und Orts-Polizetde-! Hörde» aber haben es sich eifrigst an-! ! gelegen sein zu lasseis, *ken''s^uerpoli-! ! zeilichen Vorschrifren die ersor. erliche, ^ Gellung zu verschaffen und jede Ge- ' legenheit zu benutzen, um sich von der ' Wachsamkeit und der wirksamen Thä- ^ tigkeil ihrer Organe lleberzeugung zu verschaffen, auch Mßstände und ^ Nachläßigkeitcn strengstens zu rügen. Insbesondere werden dieselben tafürver- oniwortlich gemacht, daß die Orls- unv Ob'erfeuerschaucr nuvt nur bei ihren periodischen Umgängen in Absicht ars die Verhütung von Brandunglück bei dem Gebrauche von Neid- zündrölzchen nach Maßgabe der Verfügung vom 23. Dez. 1852 (ReH.-Bl. von 1853, S. 7) ihren Obliegenhel-! ten gewissenhaft Nachkommen, sondern ' daß dieselben inebesondere auch behufs ^ wirksamerer Handhabung der betreffenden Vorschriften zu außerordentlichen und überraschenden Visitationen abge- ordnxt Werden. Das Ministerium wird Beamten und Dienern, die in dieser hochwichtigen polizeilichen Sorge de- sonders portheilhaft sich auszelchnen, die gebührende Anerkennung zu Theil werden lassen, wie es umgekehrt die hieraufbezüglichenDiensinachlößtgkeilen
und Verfehlungen strenge geahndet wissen will.
Stuttgart, den 2-1. Okt. 1854.
Linden. Gäritner.
Die Ortsvorsteber werden beauftragt, nach Vorstehendem ungesäumt das Geeignete zu besorgen und über dir erfolgte Eröffnung an die Bürgerschaft binnen 8 Tagen Ber cht zu erstatten.
Nagold, den 30. Okt. 1854»
Königliches Oberamt.
W i e b b c k r n k.
Die König!. Württcmbergifcl e Regierung des Scbwarzwnld« kreises an das König! Obcr- amt Nagold.
Dem Köntgl. MmMklum sind Anzeigen zugekommen /daß' die Mimste- rialverfügung voiff,1lten v. Mts., in Betreff der Vtlkug-ung der Feldmäuse, von manchen''Äberämtern und Orts- behörten sehr mangelhaft vollzogen worden sei.
De Kreis-Regierung wird daher die bet ihr einkommenden Vollzugsbe- richte mit Sorgfalt prüfen und gegen diejenigen Beamten, welche sich Ver- säumiitße zu Schulden kommen laßen, gebührend cinschreiken, Weßhalb dem Oberamt der unmangelbafte Vollzug der angezogenen Verfügung (Staats- Anzeiger Nro. 217 S. 2413) hicmlt noch besonders und dringend anem. pfobken wird.
Reutlingen, den 24. Ok:. 1854.
Autenrieth. Muff.
Vorstehender Erlaß wird hicmit unter Begehung auf die Nummer 75 des Amtsblattes zur Kennlntß der Ortsoorsteber gebracht mit dem Bemerken, daß Diejenigen derselben, welche sich eine Versäumniß zu Schulden