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Der Gesellschafter.

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Noch ein Abschied vom Jihec L8Z»1

Bevor dieses Jahr ganz zur Neige gebt, können wir es nicht unterlassen, uns am Schlüsse desselben El nigeS auS dem Gebiet der Kirche in unserem Bezirk zu vergegenwärtigen. Wem unter uns ist eS nicht zu Her­zen gegangen, daß in einem Jahre drei Mutter- und zwei Tochter-Gemeinden ihrer Prediger vnd Seelsorger beraubt wurden? Wem unter uns ist es nicht Bedürf- niß, das Andenken emes Küchel, Bärdili und Schaf fe r t aufzufr,scheu? Diese drei wahrhaft geachteten Män­ner sind zu unserem schmerzlichen Bedauern durch ein Dekret aus dem oberen Kadmel von der streuenden Kirche in die triumpdirenke Gemeinde befördert und erhöh! worden. Schaffert, der jüngste unter diesen dreien, durfte nur kurze Zelt die ihm sehr werth Gewordenen und an­hänglichen Gemeinden Effriygen und Schönbronn als treuer Hirte weiden, um nach rastlosem Wirken sein niüdeS Haupt zur Ruhe zu legen. Leine Seele gefiel Gott wohl, darum rste er weg mit ihm aus diesem Le, ben. Der zweite Mann, den wir ebenso schmerzlich vermissen , ist Albert Bardili, über fünf Jahre Pfarrer in Waldtorf und Oderschwandorf. Er bleibt gewiß Allen, die ihn naher kannten, unvergeßlich als ein äch- ttr Christ, in dcß Geist kein Falsch war, als e.ne liebe, grundredliche Seele, welcher ihr Prediger, und Leelsor- gcr-Aml über Alles hoch und theucr war. Am lang stcn unter den dreien durfte bei seiner Gemeinte wirken M- Matthias Küchel. Er wuchs 27 Jahre lang de, ihr an Achtung und Vertrauen als ein unermüdet fleißi­ger Lehrer und Erzieher der Jugend, als ein ledensklu- ger und erfahrener Berather der ganzen Gemeinte, als ein vielseitig gebildeter und anziehender Prediger, als «in gelehrter und volksthüml'cher Mann, in dessen Um­gang es jedem Arglosen heimisch zu Muthe wurde, und für den insbesondere noch die Lehrer des Bezirks als vicljährigen Leiter ihrer Konferenzen den verdienten Dank in den Herzen tragen. Das Andenken dieser drei von uns geschiedenen Männer ist ein ehrenvolles und bleibt bei den Ihrigen im Segen durch die Liede, welche nim­mer aufhört. So schmerzlich der Hrngang dieser drei Männer für uns Alle ist, so dürfen >v r doch annehmen, daß sie mit »ns noch in Verbindung stehen und sich im Himmel mit ihren Gemeinden über ihre jetzigen Nach folger auf Erden freuen.

Diesem Nachrufe fügen w'r weitere Veränderungen bei, die sich im abgelaulenen Jahr unter den evangeli schen Kirchendienern der Diöcese Nagold ergeben haben Dekan Stockmayer ist Seni'nar-Rekror in Eßlingen ge- norden, an seine Stelle trat der nunmehrige Dekan Frei. Hofer. Pfarrer M. Rooschüz in Hochtorf wurde in Ruhestand gesezt. Er wohnt m Eßlingen. Pfarrer

Guß mann in AI enstaig Dorf ist zum Pfarrer in Tbail-- fingen bei Balingen ernannt worden. Erledigte Psarr- stellen haben übernommen: in Walddorf Pfarrer Trip- pel; in Alienstaig Ltadtpsarrer KraiS; in Warth Pfar­rer Eberhard.

A. D-, den 28. Dez. 185l. 3«. Sch. i

Wrirteerndergifche Chronik.

Den 3. Januar 1547. Heildronner (AuSsödnungs-) Vertrag zwischen Kaiser Karl dein Fünften und Herzog Ulrich.

Den 4 Januar 1803. Besonders wohlthätig für das schöne Geschlecht: Die Schuhpocken-Jmpfung wird all­gemein eingefuhrk.

W:e man hört, ist das königl. Obertndunal , nach­dem von den einzelnen Gerich'soöfen die verlangten gut- ächilichen Aeußcrungen bei demselben eingegangen find, nunmehr im Stande, die von der königl. Slaatsrrgie- rung an dasselbe gerichtete Frage wegen Wiedereinfüh­rung der Todes- und Prügelstrafe zu beantworten. Dt« Äußerungen wegen Wiedereinführung der Todesstrafe sollen geweilt ausgefallen seyn, und zwei der vier KreiS- erichtshöfe sich gegen deren Wiedereinführung, zwei für dieselbe ausgesp ochen haben. Das königl. Obertribunal soll sich, w e versichert wird, für die Wiedereinführung, jedoch unter großen Restriktionen, ausgesprochen haben und das bießsallsige Gutachten dahin geben. Für die Wiedereinführung der körperlichen Züchtigung für ge- ! wisse Falle und bei Leuten gewisser Kategyrie soll sich bei der in bedauerlicher Weise überhand nehmenden Rohheit, die allgemeine Stimme erbeben; jedoch mit der ausdrücklichen Beschränkung, baß die Prügelstrate nur bet Personen, d:e ihrer bürgerlichen Ehren verlustig sind, und nicht auf Erkennen eines einzelnen Beamten oder Richters, sondern nur auf Erkennen eines Kolle­giums, solle m Anwendung kommen dürfen.

Stuttgart. Ein Beispiel früher jugendlicher Ver­dorbenheit lieferte ein dieser Tage hier verhafteter Knabe von k2 Jahren. Vorher schon beim Aufbrechen einer Lrdkuchenkiste ertappt und gewarnt, verübte er nachher doch einen Diebstahl von allerlei Waar.en, im Wertht mehrerer Gulden, in emem Kondikorlaten, und mußte nunmehr dem Kciminalamt zur Bestrafung übergeben werten. Andere Diebstähle ähnlicher Art, besonders bei Weingartnern, als Welschkorn u. s. w. sind dermalen nichts Seltenes.

Tübingen. Den Abend vor dem Christfest flau­em junger Schneidergkselle mit zwei Bürgersöhnen in der Nahe des Hirsches, als in Begleitung e Niger Au- deren ein Studirender auf den Schneider zukam und ihst aufforderte, über die Pol zei zu schimpfen, ha gerade