Freitag den L<». Marz 1832 .
Oberamt Nagold.
AmtS - BersMNmUlttg.
Am Freitag de»i 2. April,
Morgens 9 Uhr, (eingetreiener Hindernisse wegen kann sie nicht am Dienstag statifinoen) wird auf rem hiesigen Ratbdause eine Amts-Versammlung abgehalien, wobei folgende Gegenstände Vorkommen werden :
1) Publikation der Oberamtspfleg- und Oberamisleih-Kassen-Rechnung pro 18^/zi,
2) Berathung wegen der Oderamts- Leihkasse,
3) bas Amts-Botenwesen,
4) die Frage wegen der Armen Unterstützung und wegen Anschaffung von Saatt'anoffeln,
und einige andere minder bedeuiende Gegenstände.
Die Deputirien haben nach Ziffer ll. des bestehenden Turnus zu erscheinen.
Den 22. Mär; 1852.
K. Oderaml. Wiebbekink.
Oberamr Nagold.
Unter Beziehung auf den Erlaß vom 5. vorigen Monats (Amtsblatt Nr. 12), betreffend die durch den Zusatzvertrag zu dem Handel- und Schifffahrts - Vertrag Mit Sardinien von lezlerem zugestandenen Zollcrmä- ßlgungen, wird die nachstehende Abschrift einer in der Nummer 48 des Staats.Anzcigers vom 27. v. M. erschienenen Bekanntmachung des K. Finanz - Ministeriums zur Kenntniß der Bethelligien gebracht.
Nagold, den 22. März 1352.
Kö igliches Oberamt.
W > e b b e k i n k.
Abschrift einer Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, de treffend die Ursprungs-Nachwersungen zur Erlangung der dem Zoll-Verein von dem Königreich Sardinien zuge. üandenen Zollbegünstigungen.
In Folge einer Ucbeicir.kunft m-t
der K. Sardinischen Negierung werben für die Na vmeisung des Ursprungs der nach Sardinien übergehenden Erzeugnisse des Zoll-Vereins, für welche Sardlmscher Seils die in der diessei- ngen Sckanniinachung vom 17. Ja. iiuar d. I., Skaals-Anzeiger Nr. 16, näyer bezcichneien Zollcrinaßizungen zugestanden sind, folgende Beweismittel als genügend angesehen:
Zeugnisse der sardinischen Konsulate oder der Lokalbehörden, Origi- »alfrachtbriese oder Fafturen, Beurkundungen der Zollämter oder bloße Bescheinigungen des erfolgten Ausgangs.
In Ermanglung dieser Beweismittel finden die ermäßigten Zollsätze gleich- wovl Anwendung, wenn der vciems- ländische Ursprung der betreff nden Waarcn entweder durch Sachverstän» dige ermittelt worden ist, oder aus der Natur der Waaren selbst unzweifelhaft bervorgebt.
Stuttgart, den 25. Febr. 1852.
Knapp.
Vtt. Camerer. _
Oberamt Nagold.
Da bre Mißbräuche bei der Veräußerung von Grundstücken, insbesondere der der Zertrennung größerer Baurengüter, gegen welche eie Mi-, nisterial-Vertugung vom 22. Dezember l84l Vorschriften enthält, wieder stark überhandnehmen sollen, so wird den Gemeinde - Vorstehern in Folge Erlasse- der K. Kreis-Negierung vom 18. dieses Monais, die genauere Beobachtung der gedachten Mmisterial- Lerfug.-ng (Regierungsblatt von 1842, Seite 10) aufs Neue emgefcharft.
Nagold, den 22. Marz 1852.
Königliches Ooeramt.
W l e d d e k l n k.
Oberamt Nagold.
Nach — bei dem K. Min sterium des Innern eingekommenen Anzeigen werten Ocstrcichische Sche demünzen.
namentlich Sechser, mit den Jahr- zahlen 1848, 1849 und 1850 in größeren Summen m Württemberg neuerdings zu verbreiten gesucht, und eS hat sich das K. Finanz - Ministerium veranlaßt gesehen, in einer in der Nummer 62 des Staais - Anzeigers erscheinenden B kanntmachung vom 12. d. M. das Verbot der Annahme fraglicher Scheidemünzen den Kassen- ämiern seines Departements in Erinnerung zu bringen.
D e Orts-Polizeibehörden werden auf diese Bekanntmachung, auf das General-Rescnpt vom 10. September 1807 (Negierungsblatt Seite 409) und auf die Ministerial. Verfügung vom 2. Dezember 1437 (Regierungsblatt Seite 59l) bingewiesen und zugleich auf die Bestimmungen des Art. 13 des Polizei-Stratgesetzes vom 2. Oktober 1839 in Betreff der Verbreitung außer Kurs gesezten Münzen zur genauen Nachachtung um so mehr aufmerksam gemacht, als namentlich der innere ^ilberwertv. der nach dem Jahr 1848 geprägten Oestrei- chischen Sechslrcuzerstücke nach dem 24'<r fl Fuß nur 5 "/,-><> kr. oder 5 kr. >2/z hl. beträgt, sonach um 2'/^ Heller unter dem Silberwerthe der Wüttembergischen SechSkreuzer- stücke stebt.
Nagolo, den 22. März 1852.
Königliches Ooeramt. _ Wiebbekink.
Oberamt Nagold.
AuSwttnderungei».
Nachdenannte Personen sind nach Erfüllung der verfassungsmäßigen Verbindlichkeiten ausgewandert:
Nack Nordamerika:
Amon Hamm, lediger Küfer von Oderkhalheim,
Waltdurga Hauser, ledig mit idrenvier Kindernvon Schieftngen,
Jakob Bernhardt Schlenker, lediger Backerqeselle von Alcenstaig,
Johannes Htller, Schlosser mit