Freitag den L<». Marz 1832 .

Oberamt Nagold.

AmtS - BersMNmUlttg.

Am Freitag de»i 2. April,

Morgens 9 Uhr, (eingetreiener Hindernisse wegen kann sie nicht am Dienstag statifinoen) wird auf rem hiesigen Ratbdause eine Amts-Versammlung abgehalien, wobei folgende Gegenstände Vorkommen wer­den :

1) Publikation der Oberamtspfleg- und Oberamisleih-Kassen-Rech­nung pro 18^/zi,

2) Berathung wegen der Oderamts- Leihkasse,

3) bas Amts-Botenwesen,

4) die Frage wegen der Armen Un­terstützung und wegen Anschaffung von Saatt'anoffeln,

und einige andere minder bedeuiende Gegenstände.

Die Deputirien haben nach Ziffer ll. des bestehenden Turnus zu er­scheinen.

Den 22. Mär; 1852.

K. Oderaml. Wiebbekink.

Oberamr Nagold.

Unter Beziehung auf den Erlaß vom 5. vorigen Monats (Amtsblatt Nr. 12), betreffend die durch den Zusatzvertrag zu dem Handel- und Schifffahrts - Vertrag Mit Sardinien von lezlerem zugestandenen Zollcrmä- ßlgungen, wird die nachstehende Ab­schrift einer in der Nummer 48 des Staats.Anzcigers vom 27. v. M. er­schienenen Bekanntmachung des K. Finanz - Ministeriums zur Kenntniß der Bethelligien gebracht.

Nagold, den 22. März 1352.

igliches Oberamt.

W > e b b e k i n k.

Abschrift einer Bekanntmachung des Finanz-Ministeriums, de treffend die Ursprungs-Nachwersungen zur Erlangung der dem Zoll-Verein von dem Königreich Sardinien zuge. üandenen Zollbegünstigungen.

In Folge einer Ucbeicir.kunft m-t

der K. Sardinischen Negierung wer­ben für die Na vmeisung des Ursprungs der nach Sardinien übergehenden Er­zeugnisse des Zoll-Vereins, für welche Sardlmscher Seils die in der diessei- ngen Sckanniinachung vom 17. Ja. iiuar d. I., Skaals-Anzeiger Nr. 16, näyer bezcichneien Zollcrinaßizungen zugestanden sind, folgende Beweismittel als genügend angesehen:

Zeugnisse der sardinischen Konsu­late oder der Lokalbehörden, Origi- »alfrachtbriese oder Fafturen, Beur­kundungen der Zollämter oder bloße Bescheinigungen des erfolgten Aus­gangs.

In Ermanglung dieser Beweismittel finden die ermäßigten Zollsätze gleich- wovl Anwendung, wenn der vciems- ländische Ursprung der betreff nden Waarcn entweder durch Sachverstän» dige ermittelt worden ist, oder aus der Natur der Waaren selbst unzwei­felhaft bervorgebt.

Stuttgart, den 25. Febr. 1852.

Knapp.

Vtt. Camerer. _

Oberamt Nagold.

Da bre Mißbräuche bei der Ver­äußerung von Grundstücken, insbe­sondere der der Zertrennung größerer Baurengüter, gegen welche eie Mi-, nisterial-Vertugung vom 22. Dezember l84l Vorschriften enthält, wieder stark überhandnehmen sollen, so wird den Gemeinde - Vorstehern in Folge Er­lasse- der K. Kreis-Negierung vom 18. dieses Monais, die genauere Be­obachtung der gedachten Mmisterial- Lerfug.-ng (Regierungsblatt von 1842, Seite 10) aufs Neue emgefcharft.

Nagold, den 22. Marz 1852.

Königliches Ooeramt.

W l e d d e k l n k.

Oberamt Nagold.

Nach bei dem K. Min sterium des Innern eingekommenen Anzeigen werten Ocstrcichische Sche demünzen.

namentlich Sechser, mit den Jahr- zahlen 1848, 1849 und 1850 in grö­ßeren Summen m Württemberg neuer­dings zu verbreiten gesucht, und eS hat sich das K. Finanz - Ministerium veranlaßt gesehen, in einer in der Nummer 62 des Staais - Anzeigers erscheinenden B kanntmachung vom 12. d. M. das Verbot der Annahme fraglicher Scheidemünzen den Kassen- ämiern seines Departements in Erin­nerung zu bringen.

D e Orts-Polizeibehörden werden auf diese Bekanntmachung, auf das General-Rescnpt vom 10. September 1807 (Negierungsblatt Seite 409) und auf die Ministerial. Verfügung vom 2. Dezember 1437 (Regierungs­blatt Seite 59l) bingewiesen und zu­gleich auf die Bestimmungen des Art. 13 des Polizei-Stratgesetzes vom 2. Oktober 1839 in Betreff der Ver­breitung außer Kurs gesezten Münzen zur genauen Nachachtung um so mehr aufmerksam gemacht, als namentlich der innere ^ilberwertv. der nach dem Jahr 1848 geprägten Oestrei- chischen Sechslrcuzerstücke nach dem 24'<r fl Fuß nur 5 "/,-><> kr. oder 5 kr. >2/z hl. beträgt, sonach um 2'/^ Heller unter dem Silberwerthe der Wüttembergischen SechSkreuzer- stücke stebt.

Nagolo, den 22. März 1852.

Königliches Ooeramt. _ Wiebbekink.

Oberamt Nagold.

AuSwttnderungei».

Nachdenannte Personen sind nach Erfüllung der verfassungsmäßigen Ver­bindlichkeiten ausgewandert:

Nack Nordamerika:

Amon Hamm, lediger Küfer von Oderkhalheim,

Waltdurga Hauser, ledig mit idrenvier Kindernvon Schieftngen,

Jakob Bernhardt Schlenker, le­diger Backerqeselle von Alcenstaig,

Johannes Htller, Schlosser mit