Frau und sechs Kindern von chietingen,

Jakob Friedrich Walj von Bösin-

- ge", ,

Konrad Volz, Buchbindermeister,!

mit Frau von Walddorf, j Johann GeorgG uteku nff, Schuh-! wacher, mit seiner Frau nnd zwei Kindern von dort,

Friedrich Bolz, Weber, Wittwer mit zwei Kindern von dort, Andreas Bürkle» lediger Tag» lohn« von Enzthal,

Veronika Bürkle, ledig, von dort, Anna Maria Lu dl, ledig, von dort, Michael Reiser, mit Frau und vier Kindern von dort,

Ioh. Schaible, ledig, von dort, Barbara Braun, ledig, von dort.

Nach Hessen: M

Louise Walz, ledig, von Wildberg. Den 22. Mar; 1852.

Königliches Oberamt.

Wiedbckink.

Oberamtsgericht Nagold.

Schuldentigurdativire».

In den nachgenannten Ganrsachen i zur Schuldenliquidation rc. Tagfahrt uf die unten bezeichnete Zeit anbe-i aum«, wozu die Gläubiger und Bür- ! »en unter dem Anfügen vorgelaten oerden, daß die Nichiliquidirenden, o weit ihre Forderungen nicht aus den Berichts - Akten bekannt sind , in der ! tächsten Gerichtssitzung durch Bescheid j >on der Masse ausgeschlossen werden, >on den übrigen nicht erscheinenden Kläubigern aber angenommen wer-! >en wird, daß sie hinsichtlich eines ttwakgen Bergliichs, so wie bezügliche rer Genehmigung des Verkaufs der! Nasse-Gegenstände und der Bestän- zung des Gürerpflegers der Erklärung ?er Mehrheit ihrer Klasse beitrelen. s) Heinrich Srickrl, Taglöhner von Bösinge»,

Montag den 3. Mai d. I., Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause in Bösingen; k>) Johann Georg Spadi, Schuh­macher von Effringcn,

Dienstag den 4. Mai d. I., Vormittags 9 Uhr, auf dem Nachhause in Effringen.

Den 22. März 1852.

Königl. Oberamtsgericht. v. Nom.

Oberamrsgenchr Nagold.

Aufforderung.

Der Maurer Gottl'eb Mutschler RokhfclSeü, bürgerlich in Effrin-

gen, welcher längere Zeit eia Boten« fudrwerk nach Stuttgart inne hatte, befindet sich wegen gewerbsmäßiger Unterschlagung dahrer in Haft und Untersuchung.

Da nun zu vermuthen ist, daß sich derselbe außer den dem Gerichte bis jezt bekannt- gewordenen Unterschla­gungen noch weitere Veruntreuungen an den «hm übergebenen Gegenstän­den schuldig gemacht habe, so werden zutreffenden Falls die bet--gten Per­sonen aufgefordert, unverwelkt der Unterzeichneten Stelle hievon Mit- tpeilung zu machen.

Den 18. März 1852.

Königl. Oberamtsgericht.

Mayer, Aff.

Amtsnotariat Bondorf.

Oeschelbronn.

Gläubiger - Aufruf.

Um die Verlassenschaftsiheilung des dahier verstorbenen Johannes Sind» linger, gewesenen Bürgers und vor­maligen Gemelndepflegers von Jsels- hausen mit Sicherheit erledigen zu können und nachdem die Erbschaft nur mit der Rechtswohlihat deS In­ventars angetretcn worden ist, ergeht an diejenigen Gläubiger, welche noch nicht m die Theilung aufgenomncn sind, insbesondere an solche, gegen die sich der Verstorbene verbürgt hat, die Aufforderung zur Anzeige und Liqui­dation ihrer Ansprüche

binnen 30 Tagen.

Nach Ablauf dieser Frist haben sich Gläubiger, welche diese Aufforderung unbeachtet lassen, und auf deren Be­friedigung von AmtS wegen keine Rück- ! sicht genommen werden kann, dir hier­aus erwachsenden Nachtheile selbst zu- zuschrciben.

! Den 19. März 1852.

K. Amlsnvkariat Bondorf und

Waiscngerichk Oeschelbronn.

Monhardler Hof, Gemeinte Walddorf, Oderamts Nagold. Gläubiger-Aufruf wegen Auswanderung.

Jakob Rentschler, Weber von Oberhaugstäli, Oberanus Calw, der sich hier schon mehrere Jahre aufhält, wandert mit seiner Familie nach Nord- Amerika aus, kann aber keine Bürg­schaft stellen, weßhald alle diejenigen, welche Ansprüche an ihn zu machen haben, aufgefocderc werden, solche binnen 10 Tagen

hier geltend zu machen, wobei aber

bemerkt wird, daß Rentschler kein Vermögen besizt, also auch keine Zab- lungshülfe geleistet werden kann, da er mit Unterstützung auSwandert.

Den 20. März 1852.

Anwalt-Amt. Weber.

Psrond orf,

OberamiS Nagvlv.

Gläubiger-Aufruf wegen Auswanderung.

Die Geschwister Christoph Zoller, Dorothea Zoller und Konrad Zol­ler, sämmilich hier bürgerlich, wollen nach Nord-Amerika auswanvern, kön­nen aber in gegenwärtiger Zeit keinen Bürgen stellen.

Es ergeht deshalb an alle diejeni­gen, welche an eines dieser Geschwr» ster irgend eine Forderung machen zu können glauben, biemit die Auffor­derung, ihre Ansprüche

binnen 10 Tagen

bei der Unterzeichneten Srelle geltend zu machen, widrigenfalls später keine Zahlungshülfe mehr geleistet werden könnte, indem die Auswanderer kein Vermögen zurücklaffen.

Den 19. März 1852.

Schultheißen-Amt. Renz.

H o ch d o r f,

Oberamts Horb.

Gläubiger-Aufruf wegen Auswanderung.

Matthäus Walz, Schreiner, und Franz Jakob Walz, Schuster von hier, wandern mit ihren Familien nach Nordamerika auS, können aber die gesetzliche Bürgschaft nicht leisten.

Es werden daher Alle, welche eine Forderung an dieselben zu machen haben, aufzefordert,

innerhalb 10 Tagen solche bei der Unterzeichneten Stell« geltend zu machen, wobei aber be­merkt wird, daß bei dem Leztern keine Zahlung geleistet werden kann, weil kein Vermögen vorhanden ist, und solcher aus Kosten der Gemeinde spcdirt wird.

Den 18. Marz 1852.

Schultheißenamt. K a tz,

Hochdorf,

Oberamts Horb.

Aufruf.

Michael Walz, Bauer von hier, wandert mtt seiner Familie nach Nord­amerika aus, ist aber nicht im Stande, die gesetzliche Bürgschaft zu leisten. ' Es werden nun alle, welche eine rechtmäßige Forderung an ihn zu ma­chen haben, ausgefordert, solche bei der Unterzeichneten Stelle

geltend sich jede wenn a Rücksicht Den

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