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Pfarrers Lindenmajer, um die Zeitung zu holen. Nachdem er in solche geblickt hatte, äußerte er: daß nun der König wieder „von Gottes Gnaden" sich schreibe, und auf die Einwendung der Wittwe Lindenmajer', das sey recht, nahm er sich die Worte heraus: der König sollte nicht den Namen von Gottes Gnaden haben, sondern von „Esels Gnaden und von Rindvieh Gnaden." Während er vieß sprach, waren außer der genannten Wittwe chre Dienstmagd Badette Pfeisle und deren Schwester Franziska anwesend, welche denn auch die Aeußerung des Angeklagten im Wesentlichen bestätigten, während eine weitere Zeugin sich des Vorfalles durchaus nicht mehr erinnern wollte. Colb zieht nun zwar nicht in Abrede, mit der Zeugin Lindenmajer einmal über den Titel von Gottes Gnaden gesprochen, leugnet aber um so mehr, ihn in obtgem Zusammenhang erwähnt zu haben, als er den Gebrauch dieses Königlichen Prädikats aus gewissen Rücksichten für ganz begründet gehalten haben will, und es richtete sich deshalb auch seineiBertbeidigung hauptsächlich darauf, die Fassungskraft und Glaubwürdigkeit der Zeugen und namentlich auch die Ehrenhaftigkeit der Pfarrerin Lindenmajer in schiefes Licht zu stellen, obschon er gleich Anfangs einzelne auffallende gegen die Zeugin bei politischen Gesprächen angeblich früher gethane Aeußerungen, wie z. B. nicht blos Robert Blum, sondern auch der Apostel Paulus und Christus selbst wären auf den Barrikaden gestorben, nicht ganz zu bestreiten, sondern nur als mißverstanden hinzustellen wußte. Außerdem dienten die Aussagen der als Zeugen vernommenen Dekan Kapff von Herrenberg und Pfarrer Freihofer von Kayh in amtlicher Beziehung zwar nicht zum Nach- theil, in politischer Beziehung aber aus nabe liegenden Gründen deßhalb nicht zum Bortheil des Angeklagten, weil sie ihn als einen Menschen hrnstellten, der einmal (und namentlich in Gegenwart von Borgesezten) sich als Anhänger der konservativen Partei, ein anderes Mal als entschiedenen Demokraten zu erkennen gab, während über die Ehrenhaftigkeit des Wandels und Charakters der Pfarrerin Lindenmajer nur Empfehlendes vernommen wurde, so daß der Angeklagte sich endlich genöthigt sah, die gegen jene vorgebrachten Beschuldigungen durchgängig zurückzunehmen und nur darauf zu beharren, daß sie sich einer gewissen Leidenschaftlichkeit gegen ihn überlassen habe. Mehr zu Gunsten des Angeklagten sprachen sich die von dem Ber- theidiger producirten Entlastungszeugen aus, welche durch aus Zeugniß dafür gaben, daß der Angeklagte durch von lhm veranstaltete belehrende Abendunterhaltungen viel Gutes in der Gemeinde gestiftet und öfters mtt hoher Achtung von dem Könige gesprochen habe. Auf Legeres legte übrigens der Staatsanwalt im Hinblick auf die bezeugte wan- kelmüthige Gesinnung des Angeklagten in politischen Din. gen kein Gewicht, sondern beharrte nach längerer Ausführung über den Werth der Aussagen der Belastungszeugen auf der Anklage, wogegen der Bertheidiger vornehmlich nachzuweisen suchte, daß der Beweis nicht erbracht sey, daß der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Worte so gebraucht habe, wie sie die Anklage zusammenstelle. Sodann sah er sich veranlaßt, den Umstand zu rügen, daß die Zeugen Kapff und Freihofer in einer Dichtung vernommen worden seyen, wie solche noch keinem Angeklagten widerfahren sey, da man eher hätte glauben können, daß man nicht über den Gegenstand der Anklage, sondern über die Persönlichkeit des Angeklagten selbst zu Gericht size. Dieser Rüge trat der GtaatS-Anwalt in der Replik mit der Erläuterung
entgegen, daß die Vernehmung der Zeugen so, wie sie ze- schehen, nothwendig gewesen sey, weil sich der Angeklagte selbst auf seine loyale politische Gesinnung berufen habe, um zu beweisen, daß er der ihm in den Mund gelegten Aeußerungen gar nicht fähig seye. Nachdem sofort der Bertheidiger die Duplit mit dem Anträge auf Freisprechung beendigt und der Präsivent das Resume gegeben hatte, wurde den Geschworenen die einzige Frage vorgelegt: ob der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Aeußerung gethan und hievurch die Person des Königs der Geringschäzung preiszugeben gesucht habe. — Nachdem die Geschworenen einige Zeit in ihrem Bcrathungszimmer zugebracht hatten, ließen sie dem Präsidenten anzeigen, daß ihnen Zweifel' über den Smn der Frage aufgestiegen seyen, daher solche nach ihrem Eintritt und nach einigen Erörterungen zwischen dem Hofe, dem Staats-Anwälte und dem Bertheidiger in zwei gleichlautende Fragen zerlegt wurden, die sie nach kurzer Berathung beide bejahten, in Folge dessen der Hof gegen den Angeklagten eine auf der Festung zu erstehende KreisgefängnWrafe von zwei Monaten erkannte.— Als der Artikel 152 vom Staatsanwalt verlesen wurde, worin es heißt: „wer die geheiligte Person des Königs antastet," entstund bei der Nennung des Wortes „geheiligt" tm Lager der anwesenden Demokraten ein solch auf. fallendes Räuspern, daß eine Zeit lang vom Staatsanwalt inne gehalten werden mußte. Obwohl der Angeklagte zu beweisen sich bemühte, daß er kein Republikaner sey, so zeigten dock seine Gesinnungsgenossen, trotz dieser Verleugnung seiner wirklichen politischen Ansicht, daß sie unter allen Umständen für ven Angeklagten eingenommen seyen. Allgemein wurde der Berurtdeilte bemitleidet, alö das Straferkenntniß mit 2 Monaten Festungsarrest verkündet wurde, jedoch machte diese Verhandlung den unabwetslichen Eindruck: „wem nicht zu rathen ist, dem ist auch nicht zu helfen." Der Angeklagte drohte nämlich selbst damit, daß er seine Sache bis zum Schwurgericht kommen lassen werde und gab hiezu selbst die unbestreitbare Veranlassung dadurch, daß er den OrtSvor- steher in Oderjettingen zuerst verklagte. Obwohl er mehrfach freundlich aufgefordert wurde, von seiner Klage abzustehen, so beharrte er unwiderstehlich auf derselben, und dann kam es so weit, daß er vom Schultheißen auch eben dessen beschuldigt wurde, wofür ihm die dereus genanme Strafe zu Theil wurde.
In der dritten Sitzung wurde Fürst Zeit wegen Majestäts-Beleidigung zu 8 Monaten FestungS-Arrest verur« theilt.
Aus Veranlassung der 2 Abgeordneten, welche für den Nazolder Bezirk vorgeschlagen sind, wurde folgende denkwürdige Aeußerung gemacht. Der eine meinte: Buttersack bezeichne zwar etwas Angenehmes, der Andere sagte jedoch Dakateasack wäre noch vortheilhafter. Und der Dritte dreser Gesellschaft versicherte, daß der, welcher schon guie Geigle kennen gelernt habe, auch wisse, daß in jedem Geigle auch Butter enthalten sey. (Also braucht man kemea Buttersack. Anmerkung des Setzers.)
TageS-NeriigkeiteL
München, 15. September. Mehrere hiesige Bierbrauer haben mehr als 100 Eimer (der Eimer 60 bayr. Maas),Bier zum Geschenk nach Schleswig-Holstein bestimmt, da daS dortige Bier, als der Gesundheit nach-
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