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Pfarrers Lindenmajer, um die Zeitung zu holen. Nach­dem er in solche geblickt hatte, äußerte er: daß nun der König wiedervon Gottes Gnaden" sich schreibe, und auf die Einwendung der Wittwe Lindenmajer', das sey recht, nahm er sich die Worte heraus: der König sollte nicht den Namen von Gottes Gnaden haben, sondern vonEsels Gnaden und von Rindvieh Gnaden." Während er vieß sprach, waren außer der genannten Wittwe chre Dienst­magd Badette Pfeisle und deren Schwester Franziska an­wesend, welche denn auch die Aeußerung des Angeklagten im Wesentlichen bestätigten, während eine weitere Zeugin sich des Vorfalles durchaus nicht mehr erinnern wollte. Colb zieht nun zwar nicht in Abrede, mit der Zeugin Lin­denmajer einmal über den Titel von Gottes Gnaden ge­sprochen, leugnet aber um so mehr, ihn in obtgem Zusam­menhang erwähnt zu haben, als er den Gebrauch dieses Königlichen Prädikats aus gewissen Rücksichten für ganz begründet gehalten haben will, und es richtete sich deshalb auch seineiBertbeidigung hauptsächlich darauf, die Fassungs­kraft und Glaubwürdigkeit der Zeugen und namentlich auch die Ehrenhaftigkeit der Pfarrerin Lindenmajer in schiefes Licht zu stellen, obschon er gleich Anfangs einzelne auffal­lende gegen die Zeugin bei politischen Gesprächen angeb­lich früher gethane Aeußerungen, wie z. B. nicht blos Ro­bert Blum, sondern auch der Apostel Paulus und Christus selbst wären auf den Barrikaden gestorben, nicht ganz zu bestreiten, sondern nur als mißverstanden hinzustellen wußte. Außerdem dienten die Aussagen der als Zeugen vernom­menen Dekan Kapff von Herrenberg und Pfarrer Freiho­fer von Kayh in amtlicher Beziehung zwar nicht zum Nach- theil, in politischer Beziehung aber aus nabe liegenden Gründen deßhalb nicht zum Bortheil des Angeklagten, weil sie ihn als einen Menschen hrnstellten, der einmal (und namentlich in Gegenwart von Borgesezten) sich als Anhän­ger der konservativen Partei, ein anderes Mal als ent­schiedenen Demokraten zu erkennen gab, während über die Ehrenhaftigkeit des Wandels und Charakters der Pfarrerin Lindenmajer nur Empfehlendes vernommen wurde, so daß der Angeklagte sich endlich genöthigt sah, die gegen jene vorgebrachten Beschuldigungen durchgängig zurückzunehmen und nur darauf zu beharren, daß sie sich einer gewissen Leidenschaftlichkeit gegen ihn überlassen habe. Mehr zu Gunsten des Angeklagten sprachen sich die von dem Ber- theidiger producirten Entlastungszeugen aus, welche durch aus Zeugniß dafür gaben, daß der Angeklagte durch von lhm veranstaltete belehrende Abendunterhaltungen viel Gu­tes in der Gemeinde gestiftet und öfters mtt hoher Achtung von dem Könige gesprochen habe. Auf Legeres legte übri­gens der Staatsanwalt im Hinblick auf die bezeugte wan- kelmüthige Gesinnung des Angeklagten in politischen Din. gen kein Gewicht, sondern beharrte nach längerer Ausfüh­rung über den Werth der Aussagen der Belastungszeugen auf der Anklage, wogegen der Bertheidiger vornehmlich nachzuweisen suchte, daß der Beweis nicht erbracht sey, daß der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Worte so gebraucht habe, wie sie die Anklage zusammenstelle. Sodann sah er sich veranlaßt, den Umstand zu rügen, daß die Zeugen Kapff und Freihofer in einer Dichtung vernommen worden seyen, wie solche noch keinem Angeklagten widerfahren sey, da man eher hätte glauben können, daß man nicht über den Gegenstand der Anklage, sondern über die Persönlich­keit des Angeklagten selbst zu Gericht size. Dieser Rüge trat der GtaatS-Anwalt in der Replik mit der Erläuterung

entgegen, daß die Vernehmung der Zeugen so, wie sie ze- schehen, nothwendig gewesen sey, weil sich der Angeklagte selbst auf seine loyale politische Gesinnung berufen habe, um zu beweisen, daß er der ihm in den Mund gelegten Aeußerungen gar nicht fähig seye. Nachdem sofort der Bertheidiger die Duplit mit dem Anträge auf Freisprechung beendigt und der Präsivent das Resume gegeben hatte, wurde den Geschworenen die einzige Frage vorgelegt: ob der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Aeußerung gethan und hievurch die Person des Königs der Geringschäzung preiszugeben gesucht habe. Nachdem die Geschworenen einige Zeit in ihrem Bcrathungszimmer zugebracht hatten, ließen sie dem Präsidenten anzeigen, daß ihnen Zweifel' über den Smn der Frage aufgestiegen seyen, daher solche nach ihrem Eintritt und nach einigen Erörterungen zwi­schen dem Hofe, dem Staats-Anwälte und dem Bertheidi­ger in zwei gleichlautende Fragen zerlegt wurden, die sie nach kurzer Berathung beide bejahten, in Folge dessen der Hof gegen den Angeklagten eine auf der Festung zu erste­hende KreisgefängnWrafe von zwei Monaten erkannte. Als der Artikel 152 vom Staatsanwalt verlesen wurde, worin es heißt:wer die geheiligte Person des Königs antastet," entstund bei der Nennung des Wortesgehei­ligt" tm Lager der anwesenden Demokraten ein solch auf. fallendes Räuspern, daß eine Zeit lang vom Staatsanwalt inne gehalten werden mußte. Obwohl der Angeklagte zu beweisen sich bemühte, daß er kein Republikaner sey, so zeigten dock seine Gesinnungsgenossen, trotz dieser Verleug­nung seiner wirklichen politischen Ansicht, daß sie un­ter allen Umständen für ven Angeklagten eingenommen seyen. Allgemein wurde der Berurtdeilte bemitleidet, alö das Straferkenntniß mit 2 Monaten Festungsarrest verkündet wurde, jedoch machte diese Verhandlung den unabwetslichen Eindruck:wem nicht zu rathen ist, dem ist auch nicht zu helfen." Der Angeklagte drohte näm­lich selbst damit, daß er seine Sache bis zum Schwur­gericht kommen lassen werde und gab hiezu selbst die un­bestreitbare Veranlassung dadurch, daß er den OrtSvor- steher in Oderjettingen zuerst verklagte. Obwohl er mehr­fach freundlich aufgefordert wurde, von seiner Klage ab­zustehen, so beharrte er unwiderstehlich auf derselben, und dann kam es so weit, daß er vom Schultheißen auch eben dessen beschuldigt wurde, wofür ihm die dereus genanme Strafe zu Theil wurde.

In der dritten Sitzung wurde Fürst Zeit wegen Ma­jestäts-Beleidigung zu 8 Monaten FestungS-Arrest verur« theilt.

Aus Veranlassung der 2 Abgeordneten, welche für den Nazolder Bezirk vorgeschlagen sind, wurde folgende denk­würdige Aeußerung gemacht. Der eine meinte: Buttersack bezeichne zwar etwas Angenehmes, der Andere sagte jedoch Dakateasack wäre noch vortheilhafter. Und der Dritte dreser Gesellschaft versicherte, daß der, welcher schon guie Geigle kennen gelernt habe, auch wisse, daß in jedem Geigle auch Butter enthalten sey. (Also braucht man kemea Buttersack. Anmerkung des Setzers.)

TageS-NeriigkeiteL

München, 15. September. Mehrere hiesige Bier­brauer haben mehr als 100 Eimer (der Eimer 60 bayr. Maas),Bier zum Geschenk nach Schleswig-Holstein be­stimmt, da daS dortige Bier, als der Gesundheit nach-

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