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bgegeben werden, in Nagold.

mrtlemb. Notar.

cwalter.

liger Passion.

gut halten kann, emackt.

r, Buchdrucker. >r 1850.

c, gesoffen!-22 kr- r, qezvgencevki. c . Ibkr.

Preise.

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«telligenz

für die Oberamtsbezirke

agold und

o r b.

4.

Gemcmsch. Oberamt Nagow.

Rachstehenver Erlaß wird biemit zur öffentlichen Kenmmß gebracht.

Nagolv, ven 7. Januar 1850.

K. gemeinsch. Oberamt.

Wiebbekink. Stockmayer.

Der Königl Studienrath

an das

K gemeinsch. Oberamt Nagold.

Um den für die Entwicklung ver Ge­werbe so wichtigen Zeichnungs-Unter­richt auch in den Sonntags-Gewerbe­schulen zu heben, den Elfer der Schü­ler zu beleben und dem Unterricht selbst immer mehr eine für die Gewerbe för­derliche Richtung zu geben, ist durch höchste Entschließung genehmigt worden, daß jäbrlich eine öffentliche Ausstellung der besseren Zeichnungen der SonntagS- Gewerbcschulen des Landes veranstaltet und für dre besten Leistungen Preise «rtbeilt werden.

Um diese Preise dürfen alle ordent­lichen Schüler der Sonntags- Gewerbeschulen mit Einschluß der den Zeichnungs-Unterricht derselben be­suchenden Gesellen (auch etwaige Aus­länder) sich bewerben. Ausgeschlossen dagegen sind die regelmäßigen Schüler der Realschulen, auch wenn sie am Zeichnungs - Unterricht der Sonmags- Gewerbeschüler Ambeil nebmen.

D>c Leistungen, am welchen jene Schü­ler konkurrircn dürfen, sind Freiband­zeichnungen, geometrische Zeichnungen und plastische (Mobellrr- ic. re.) Arbeiten.

Die Preise werden in zwei Klass-n geldeilt. Die erste Klasse tst für solche Zeichnungen bestimmt, welche an sich als gelungen oder ausgezeichnet betrach­tet werden können. Um jedoch auch strebsame und fleißige Schüler, welche durch ibre Verhältnisse nicht in den Stand gesezt sind, etwas Ausgezeichne­tes zu leisten, dennoch möglichst zu er­muntern, jo ist für diese eine zweite Klaffe von Preisen bestimmt, welche gleichmäßig auf die vier Kreise des Lan­des und auf die zwei bevölkertsten Sonn-

Freitag, oen LZ. Januar

tags - Gewerbeschule venbeilt und den­jenigen Schülern zuerkannt werden, welche vergleichungsweise mit den übri­gen rbrer Abrbcrlung de besseren Zeich­nungen liefern.

Die Preise bestellen aus Lehrmitteln, z. B. Reißzeugen, Büchern, Zeichnungs­vorlagen u. s. w. Die Preisträger er­ster Klasse erhallen dazu noch eine sil­berne Medaille. Jedem Preise wird eine Urkunde beigefügt, welche die Preis­würdigkeit und den Namen des Preis­trägers enthält.

Die Ausstellung der Zeichnungen, so wie die Preisevenheilung wirb alljähr­lich am Geburrsfeste Scrner Maje­stät des Kön i g s vdrgenommen wer­den und mehrere Tage dauern.

Zu gleicher Zeit soll auch eine Aus­stellung von Zeichnungen und Modellir- Arbctten in ver polytechnischen Schule statlfinben.

Das gemeinschaftliche Oberamt hat Vorstehendes den Lebrern und Schülern der Sonntags-Gewerbeschulen mit fol­genden näheren Bestimmungen bekannt machen zu lassen.

Die Lehrer haben von jedem Schü­ler, welchen sie zur Preisbewerbung ge­eignet halten, die zur Konkurrenz be­stimmte gelungenste Zeichnung ober pla­stische Arbeit mir dem beigesügtenZeug- nrß des Lehrers und des SchGvvrstan- des, daß es selbstständige Arbeit des Schülers sey, durch das gemeinschaftliche Amt an den K. Siudienratb (unter der BezeichnungStudiensache") etnzuschi- cken, derselben aber die Arbeiten des Schülers von dem vorausgegangenen Semester zur Vergleichung und richti- j gen Beurtbeilung des Fleißes und der ! Fortschritte beizulegen, l Die Zeichnungen jedes Schülers sind ! in einen besonvern, mir seinem Namen j zu versehenden Umschlag , sämmtlrche j Zeichnungen einer Schule aber in eine ! gemeinsame Mappe mit dem Namen ^ der Schule zu verpacken. Die Einsen- ! düng bat unsebldar vier Wochen vor ! dem Ausstellungstermin zu geschehen.

1K50.

! Ausnahmsweise wird die erstmalige Ausstellung und Preiseoertheilung an Ostern 1850 stattfinoen und im Herbste desselben JahreS eine zweite (regelmäßige) Ausstellung Nachfolgen.

Die Namen der Preisträger, welche j seiner Zeit in den öffentlichen Landes- ! blättern bekannt gemacht werben, hat j das gemeinschaftliche Oberamt auch in 'den betreffenden Lokalblättern zu ver- ^ öffentlichen.

Ebenso wird das gemeinschaftliche Oberamt die vorstehende Verfügung in dieselben Lokalblätter einrücken lassen, so wie man von demselben überhaupt erwartet, baß es die Sache selbst aus jede Weise durch geeignete Belehrung und Aufmunterung unterstützen und dazu namentlich auch die Lokal-Gewcrbever- eine beizieben werde.

Siullgarr, den 8. Dezbr. 1849.

Knapp.

Oberamt Nagold.

In Folge einer Requisition des K. Oberamts Freutenstadt und unter Be­zugnahme auf die Bekanntmachung im hiesigen Amtsblatt vom 2. Januar 1849, Nro. 1, werden die Ortsvorsteher der zum Beschellbezirke Pfalzgrafenwcilcr gehörigen Gemeinden aufgefordert, den in denselben befindlichen Skutenbesitzern ausdrücklich zu eröffnen, daß der Ter­min zu Vornahme der Beschellreguli- rung in Pjalzgrafenweiler auf den 21. Februar dieses Jahrs festgesezt ist. Die BesLellregifter sind spätestens bis zum 6. desselben Monats hieher einzusenden, um sie dem K.Ober­amte Freutenstadt mitzutheilen.

Da sodann nicht wohl anzunehmen ist, daß die Beschcüplatte Pfalzgrafen­weiler mit Hengsten der Landgestüts- Anstalt wieder werde beschickt werden, wenn abermals so wenige Stuten wie im vorigen Jahre angemeldet werden, und da in diesem Fast der erst vor wenigen Jahren von den Amtskorpora­tionen Nagold und Frcudenstadl auf die Erbauung des Beschellerstalls ge-