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Der Gesellschafter.
Dm 3O. AclNUOll B-tlaqe zum Naqslde, Jntrlligerizdlatt. I8-Ä9»
ZVnrLLembergistHe Chronik.
Die Kammer der Abgeordneten hat jetzt die Beratung des Gesetzes über Bannrccbre und dingliche Ge- werbsbereckligungcn mit Ausschlußbefugniß zu Ende gebracht, wir geben nun den Inhalt und die Bedeutung desselben hier: Mit Verkündigung dieses Gesetzes treten alle Bannrechte ausser Wirkung. Somit gibt es von nun an weder Bannmüblen, noch Bannbrauereicn u. tgl. Bei Bannmühlen hört der Miltcrbezug von den Bannkunden als ein Privatrecht auf, und gelten in Zukunft nur die allgemeinen Bestimmungen über den Milterdeziig. — Diejenigen Bannrechte, welche der Staatsfinanzverwaltung, der Hofdomäncnkammer oder öffentlichen Stiftungen zustanden, werden ohne Entschädigung aufgehoben. Privatberechtigte erhalten Entschädigung. Von dieser Entschädigung wird die eine Halste von der Staatskasse, die andere in gewissen Fällen von den Bannpflichtigen, sonst aber von der betreffenden Gen einde geleistet. Anmeldungen zu Entschädigungen haben innerhalb 90 Tagen von Verkündigung des Gesetzes an bei dem Oberamte zu geschehen. Der Berechtigte hat die Nachweise und Notizen zu Ausmit- telung der Entschädigung vorzulegen. Die weiteren Artikel enthalten die näheren Bestimmungen wegen der Art der Einschätzungen der Entschädigungen. Sodann bestimmt das Gesetz, daß die Entschädigungssumme in lO Jahreszielcrn mit 4 vom 100 verzinslich abzuzahlen ist. Ueber Streitfälle entscheidet die Adlösllngskommissicn. Auch für Aufhebung ausschließlicher dinglicher Gcwerbsbefugnisse steht Anspruch auf angemessene Entschädigung zu. Der Beweis, ob eine solche Ausscbließungsbcfugviß auf privatrecktlichem Titel beruhte (in welchem Fall allein Entschädigung zu leisten), ist von Demjenigen zu führen, der die Entschädigung anspricht. Realberccktigungen, welche mit keiner Ausschlie- uingsbefugniß verbunden sind, bleiben bestehen Hicse kestimmung gilt auch für Realberecbtigungen, welche bs zum Erscheinen des gegenwärtigen Gesetzes mit Bannrechten oder Ausschließungsbefugmß verbunden waren. Wichtig ist der Strich der Bestimmung, daß hiezu persönliche Befähigung erforderlich sey. Das Rcalreckt der Apotheken ist somit gewahrt, dock gilt hier persönliche Befähigung vermöge anderer geschlichen Bestimmungen.
Stuttgart, den 25. Januar. Die hiesigen Israeliten, welche durch die Verkündigung der deutschen Grundrechte ihre völlige Gleichstellung mit den Chrichen erlangt haben, also zu allen Staaksstellen, zur Volksvertretung gelangen, sich mit Christen verehelichen können u. s. w., begingen h. nte Vormittag 10 Uhr die Feier der Grundrechte in glänzender und erhebender Weise in ihrer Synagoge. In Betreff der Vermählung von Christen mit Juden äußerte der Abgeordnete Schnitzer bei dem letzten Volksvereinbankett dasjenige Cbristenmädchen halte er für das freieste, welches zuerst einen Juden heirathe.
Ein Ehepaar entschloß sich vor einiger Zeit zur Auswanderung nach Amerika und langte glücklich dort an; allein d e Frau war so sehr mit schwäbischen Sitten und Gebräuchen verwachsen, daß sie es nicht über sich vermocht batte, sich von ihrem Gänsstall zu trennen, er mußte mit nach Amerika, weil sie befürchtete, dort keinen solchen zu bekommen; was Wunder, wenn sie sich dort nicht heimisch kühlen konnte. Sie kehrte daher wieder zurück nach Schwabens Fluren mit ihrem Mann und ihrem — Gänsstall! Allein dem Mann war nun auch Württemberg entleibet, vielleicht auch se>n vom Gänsstall unzertrennliches Werb, kurz er ist vor Kurzem abermals in die neue Welt gezogen, Hai aber dießmal Weib und Gänsstall zurückgelassen.
Tages Wenigkeiten.
Die Reichsversammlung in Frankfurt hat nun entschieden, daß das künftige Oberhaupt Deutschlands ein Kaiser seyn soll, der aus der Zahl der deutschen Fürsten gewählt werde. Ueber die Dauer seiner Regierung konnte sich die Versammlung nicht einigen, obgleich mehrere Vorschläge gemacht wurden: Die Lebenslänglichkeit wurde mit 413 gegen 39, die zwölfjährige Dauer mit einem Wechsel zwischen Oestreich, Preußen, Baiern, Württemberg, Sachsen und Hannover mit 442 gegen 14. die sechsjährige Dauer wurde ebenfalls mit 264 gegen 196, die dreijährige Dauer mit 305 gegen 120 Stimmen verworfen. Mit der Verwerfung dieses lezten Antrags sind sämmtliche vom Ausschuß gestellten Anträge gefallen und in der Oberhaupts- frage, .so weit sie eine Zeitdauer betrifft, Nichts beschlossen worden. — Schoder will deshalb neue Vorlage. — Vogt erklärt unter großer Heiterkeit, daß die Versammlung allerdings eine» Willen zu erkennen gegeben hätte, indem sie zu keiner Zeiibestimmung sich entschlossen habe, nämlich den, das Reicbsoberbaupt mit Kündigung zu wählen. — Dw Oberbaupksberakhung bleibt nun ausgesezt.
Am 22. wurden in Berlin von den Steuerbeamten 36 Ceutner Pulver unter dem Brandenburger Thor auf einem Fracktwagcn entdeckt, in Beschlag genommen und der Fuhrmann verhaftet. — Der bekannte Arnold Rüge, der aus Berlin ausgewiesen war, ist in einem Versteck aufgefunden, verhaftet und zur Verfügung des General Wrangel gestellt worden.
Der Wahlsieg der Demokraten in der preußischen Rbeinprovinz ist vollständig. Fast überall erlangren sie eine oft an Einstimmigkeit grunzende Majorität. Auch in Berlin sind die demokratischen Wahlmänner überwiegend.
In Detmold gab cs am 21. einen Straßenkrawall wegen versuchter gewaltsamer Befreiung zweier wegen Aufruhrs Verui theilter. Es setzte verschiedene Verwundungen, auck fing man schon an Barrikaden zu bauen; doch ward dre bewaffnete Macht Meister.
Am 22. wurde in Mainz ein Akt des rohesten Fa.