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Der Gesellschafter.

Dm 3O. AclNUOll B-tlaqe zum Naqslde, Jntrlligerizdlatt. I8-Ä9»

ZVnrLLembergistHe Chronik.

Die Kammer der Abgeordneten hat jetzt die Bera­tung des Gesetzes über Bannrccbre und dingliche Ge- werbsbereckligungcn mit Ausschlußbefugniß zu Ende ge­bracht, wir geben nun den Inhalt und die Bedeutung desselben hier: Mit Verkündigung dieses Gesetzes treten alle Bannrechte ausser Wirkung. Somit gibt es von nun an weder Bannmüblen, noch Bannbrauereicn u. tgl. Bei Bannmühlen hört der Miltcrbezug von den Bann­kunden als ein Privatrecht auf, und gelten in Zukunft nur die allgemeinen Bestimmungen über den Milterdeziig. Diejenigen Bannrechte, welche der Staatsfinanzverwal­tung, der Hofdomäncnkammer oder öffentlichen Stiftungen zustanden, werden ohne Entschädigung aufgehoben. Pri­vatberechtigte erhalten Entschädigung. Von dieser Ent­schädigung wird die eine Halste von der Staatskasse, die andere in gewissen Fällen von den Bannpflichtigen, sonst aber von der betreffenden Gen einde geleistet. Anmeldun­gen zu Entschädigungen haben innerhalb 90 Tagen von Ver­kündigung des Gesetzes an bei dem Oberamte zu geschehen. Der Berechtigte hat die Nachweise und Notizen zu Ausmit- telung der Entschädigung vorzulegen. Die weiteren Artikel enthalten die näheren Bestimmungen wegen der Art der Ein­schätzungen der Entschädigungen. Sodann bestimmt das Ge­setz, daß die Entschädigungssumme in lO Jahreszielcrn mit 4 vom 100 verzinslich abzuzahlen ist. Ueber Streitfälle entscheidet die Adlösllngskommissicn. Auch für Aufhebung ausschließlicher dinglicher Gcwerbsbefugnisse steht Anspruch auf angemessene Entschädigung zu. Der Beweis, ob eine solche Ausscbließungsbcfugviß auf privatrecktlichem Titel beruhte (in welchem Fall allein Entschädigung zu leisten), ist von Demjenigen zu führen, der die Entschädigung an­spricht. Realberccktigungen, welche mit keiner Ausschlie- uingsbefugniß verbunden sind, bleiben bestehen Hicse kestimmung gilt auch für Realberecbtigungen, welche bs zum Erscheinen des gegenwärtigen Gesetzes mit Bannrech­ten oder Ausschließungsbefugmß verbunden waren. Wich­tig ist der Strich der Bestimmung, daß hiezu persönliche Befähigung erforderlich sey. Das Rcalreckt der Apothe­ken ist somit gewahrt, dock gilt hier persönliche Befähi­gung vermöge anderer geschlichen Bestimmungen.

Stuttgart, den 25. Januar. Die hiesigen Israe­liten, welche durch die Verkündigung der deutschen Grund­rechte ihre völlige Gleichstellung mit den Chrichen erlangt haben, also zu allen Staaksstellen, zur Volksvertretung gelangen, sich mit Christen verehelichen können u. s. w., begingen h. nte Vormittag 10 Uhr die Feier der Grund­rechte in glänzender und erhebender Weise in ihrer Sy­nagoge. In Betreff der Vermählung von Christen mit Juden äußerte der Abgeordnete Schnitzer bei dem letzten Volksvereinbankett dasjenige Cbristenmädchen halte er für das freieste, welches zuerst einen Juden heirathe.

Ein Ehepaar entschloß sich vor einiger Zeit zur Aus­wanderung nach Amerika und langte glücklich dort an; allein d e Frau war so sehr mit schwäbischen Sitten und Gebräuchen verwachsen, daß sie es nicht über sich vermocht batte, sich von ihrem Gänsstall zu trennen, er mußte mit nach Amerika, weil sie befürchtete, dort keinen solchen zu bekommen; was Wunder, wenn sie sich dort nicht heimisch kühlen konnte. Sie kehrte daher wieder zurück nach Schwa­bens Fluren mit ihrem Mann und ihrem Gänsstall! Allein dem Mann war nun auch Württemberg entleibet, vielleicht auch se>n vom Gänsstall unzertrennliches Werb, kurz er ist vor Kurzem abermals in die neue Welt gezo­gen, Hai aber dießmal Weib und Gänsstall zurückgelassen.

Tages Wenigkeiten.

Die Reichsversammlung in Frankfurt hat nun ent­schieden, daß das künftige Oberhaupt Deutschlands ein Kai­ser seyn soll, der aus der Zahl der deutschen Fürsten ge­wählt werde. Ueber die Dauer seiner Regierung konnte sich die Versammlung nicht einigen, obgleich mehrere Vor­schläge gemacht wurden: Die Lebenslänglichkeit wurde mit 413 gegen 39, die zwölfjährige Dauer mit einem Wechsel zwischen Oestreich, Preußen, Baiern, Württemberg, Sach­sen und Hannover mit 442 gegen 14. die sechsjährige Dauer wurde ebenfalls mit 264 gegen 196, die dreijährige Dauer mit 305 gegen 120 Stimmen verworfen. Mit der Ver­werfung dieses lezten Antrags sind sämmtliche vom Aus­schuß gestellten Anträge gefallen und in der Oberhaupts- frage, .so weit sie eine Zeitdauer betrifft, Nichts beschlossen worden. Schoder will deshalb neue Vorlage. Vogt erklärt unter großer Heiterkeit, daß die Versammlung al­lerdings eine» Willen zu erkennen gegeben hätte, indem sie zu keiner Zeiibestimmung sich entschlossen habe, nämlich den, das Reicbsoberbaupt mit Kündigung zu wählen. Dw Oberbaupksberakhung bleibt nun ausgesezt.

Am 22. wurden in Berlin von den Steuerbeamten 36 Ceutner Pulver unter dem Brandenburger Thor auf einem Fracktwagcn entdeckt, in Beschlag genommen und der Fuhrmann verhaftet. Der bekannte Arnold Rüge, der aus Berlin ausgewiesen war, ist in einem Versteck aufgefunden, verhaftet und zur Verfügung des General Wrangel gestellt worden.

Der Wahlsieg der Demokraten in der preußischen Rbeinprovinz ist vollständig. Fast überall erlangren sie eine oft an Einstimmigkeit grunzende Majorität. Auch in Ber­lin sind die demokratischen Wahlmänner überwiegend.

In Detmold gab cs am 21. einen Straßenkrawall wegen versuchter gewaltsamer Befreiung zweier wegen Aufruhrs Verui theilter. Es setzte verschiedene Verwun­dungen, auck fing man schon an Barrikaden zu bauen; doch ward dre bewaffnete Macht Meister.

Am 22. wurde in Mainz ein Akt des rohesten Fa.