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18 L«.

WürttembergLsOe Chronik.

Die Kammer der Abgeordneten bat nach einer sehr

doch soll er dr' nur für den Fall willens seyn, wenn Mil­ser Ländchen in die Verschmelzung mit einem größer» Lande willigt, da ihn hauptsächlich die Ueberzeugung bestimmt,

langwierigen Bcrathung das Zcl'ntablösungs-Gesetz glück-, auf so kleiner Fläche die nöthigen Einrichtungen eines

lich überwunden,, ins auf einige Artikel, welche wieder an die Kommission zur weiteren Berichterstattung und verän- dcrien Fassung zurückgewiesen wurden. Wir geben die Grundzüge desselben hier näher an. Die Ablösung der Zehnten geschieht hiernach auf Antrag der Pflichtigen lm 16fachen Maßstabo, wobei, was diePreise der Naturalien beiriffl, ein lbjähriger Durchschnitt zu Grunde gelegt ist. Die Ablösungskapitalien werben mit 4 Prozent verzinst und sind in 25 Jabreszielern abzuzablen, die Kirchcnbau- lastcn von den Berechtigten im Machen Betrage abzulö-

geordneten Staatswesens nicht befriedigend hergestellt wer­den können. Es würde wohl dem Vaterlande frommen, wenn auch noch andere Fürsten so weise dächten.

TrrgKs-MeMgkeiteR.

Die Karlsr. Ztg, theilt den neuesten vom Ausschuß zu Ende beraihenen Abschnitt des Verfassungsentwurfs über den Reichstag mit, dem wir Einiges entnehmen. Der Reichstag besteht aus zwei Hausern, dem Staatenhaus

sen. Ob dies nicht etwa im Machen Betrage geschehen. und dem-Volkshaus. Das Staatcnbaus besteht aus 176 sollie, so wie die Frage derDerzinsung mit 4 oder 5Pro- W^retern der deutschen Staaten, welche zur Hälfte durch zent gab zu längeren Debatten Anlaß. Die Ablösung der ! z-jx Regierung und zur Hälfte durch die Volksvertretung

Privaiberechtigien, also bei Ritterschaft oder Ständcsber- rcn u. s. w. ist Zwangssache, sowohl'auf Anrufen der Be­rechtigten als der Pflichtigen und aus diesem Grunde ins­besondere ballen wir die Herabsetzung des Verzinsungska­pitals auf 4 Prozent für gerechtseriigk. Venn Staate ist cS ein anderes; da hängt die Ablösung in Uebcreiiistim- mung mit den deutschen Grundrechten von dem freien Wil­len des Pflichtigen ab, der >m Ganzen mit diesem Gesetze

der Staaten ernannt werden. In denjenigen Staaten, welche nur ein Mitglied ins Staatenhaus senden, schlägt die Regierung drei Kandidaten vor, aus denen die Volks­vertretung mit absoluter Stimmenmehrbeit wählt. Die Mitglieder des Staatenhauses'werken auf sechs Jahre ge­wählt. Sie müssen Staatsbürger desjenigen Staates oder Staatenverbandes seyn, welcher ste sendet,, und sich >m ! vollen Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte

in so fern zufrieden seyn kann, als er nach 2öjähr,gor .! befinden. Das Volkshaus besteht aus den Abgeordneten

Leistung aller Pflichligkeit quitt ist. ..- ... - --.

Herzogin Henriette von Württemberg in Kirchheim soll ziemlich bedeutend erkrankt seyn.

Es gingen wieder 4 Munitionswägen zu dem Trup- pcnkcmmando nach Nottweil ab

des deutschen Volkes. Die Mitglieder desselben werden ans vier Jahre gewählt. Ein Reichstagsbeschluß kann nur durch die Uebereinstimmung beider Häuser gültig zu Stande kommen. Fernere Bestimmungen sind: Der Reichs- > tag versammelt sich alljährlich. Er hat in der Reicksre-

Einem Regiments-Kommandeur in Stuttgart wurde § gjerung mitzuentscheiden, bei Aufstellung neuer Geseze oder seiner Wohnung eingebrochen und etwa 500 fl. baar Aufhebung alter, beim Budget,- bei Handels- und Schiff-

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Geld entwendet. Derselbe hat eine Belohnung von 100 fl. auf die Entdeckung des Thäkers ausgeiezt.

Das württcmbergische Militärkommando zu Konstanz hat seit einigen Tagen die Wachen verstärkt, da man wie­der große Beweglichkeit uiner den- deutschen Flüchtlingen in der Sckwei; bemerken will; auch erwartet man eine große Verstärkung der dortigen Garnison über die mit dem 27. begonnene Meßzeit. Am 25. langten Quar­tiermacher für wnrttembergische Artillerie an und am Mon­tag dem 27i sollten noch 400 Mann württembergische Infanterie in Konstanz eintressen.

Dieser Tage kam durcv Stassette die Anfrage in Rött- weil an, wie viel Truppen man dort in den zu Kasernen verfügbaren Gebanden unierzubrinaen wüßte, indem für so lange als die Besetzung der nahen Gränze für noth- wendig erachtet werde, nach Kottweil eine Garnison ver­legt werten solle.

Aus Sigmar,ngen vom 23. Nov. schreibt man der Fr. O.P.A.Z.: Das Gerücht, daß unser Fürst sich zur Nieder-! legung der Negierung,entschlossen hat, bestätigt sich;, je-

fahrrsverträgen, bei Abtretungen oder Einverleibungen deutscher Landestbeil^ DaS Volkshaus kann' von dem Rcichsvbbrhaupt aufgelöst werden. ES wird jedoch zu' gleicher Zeit auch das Staatenhaus vertagt, und inner­halb dreier Monate muß neu gewählt werden. Jedes Haus hat das Recht, seine Mitglieder wegen unwürdigen Ver-' Haltens im Hause zu bestrafen und äußersten Falls aus- zuschiießen. Weder Ueberbringer von Bittschriften, noch' überhaupt Deputationen solle» in den Häusern zugelasscn werden. Wenn ein Mitglied teS Volkshanses im Reichs­dienst ein Amt oder eine Beförderung annimmt, so muß' es sich einer neuen Wahl unterwerfen; es behalt aber je­denfalls seinen Sitz im Hause, bis die'neue Wahl statt- gesunden hat.

Aus Wien berichtet man vom 27. die Abreise des' Fürsten Wintischgratz nach Schloßhof, vier- Stunden' von - Preßdnrg, woselbst er sein Hauptquartier' aufgeschlagen > und von wo aus er die Operationen gegen Ungarn zu > leiten gedenkt. Jellackich hat an diesem Tage cbknfallss Wien verlassen, . nachdem er vorher noch cinuglanzendes