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ließ, entgirng neben dem Werihe des Zehntflrohes in drei Jahren ein Frlichtwenh von 8 fl. 18 kr. oder jährlich 2 fl- 46 kr.

Ein underes Beispiel des Pachtverhältnisses e uer einzelnen Gemeinde wird vier noch angeführt:

Die Gemeinde Speelberg, Qberamkö Nagold, hat an jährlichen Zehnten an das Kam-ralamt Altenstaig zu bezahlen:

4 Scheffel 4 Siinri Roggen ä 6 fl. 24 kr.,

30 Scheffel 4 Simri Dinkel a 4 fl. kr.,

29 Scheffel 4 Simr, Hader ä 2 fl. 40 kr.,

2.Scheffel 6 Simri Gerste a 5 fl. 30 kr,

Kleinzehntgeld ohne was der Pfarrei zustehr 8 fl. 12 kr.,

Zehntsurrogat.18 st. 6 kr.,

1 Fuder Stroh.8 fl. kr.

Hievon beträgt die Ablösungs-Summe vom:

entstehende Ausfall an den Staatseinnahmen zum größe­ren Theil wieder auSgleichen und das, was nicht ausgeglichen wird, muß, wenn die Stände nicht Nachlassen, darauf zu dringen, durch Vereinfachung des Staatshaushalts wieder eingedracht werden können.

Roggen Dmkel . .

Haber . .

Gerste . .

Klein zehmgels Zchntsurrogat Stroh . .

460 st. 48 kr., 1952 st. kr., 1258 fl. 40 kr, 246 fl. 24 kr, >3l fl >2 kr., 289 fl. 36 kr., 128 fl. kr.

Zusammen 4466 fl. 40 kr.

Es fragt sich zunächst, wie viel hatte eie Gemeinte in den Jahren 1830 dis 1847 an Zehnten zu entrichten, denn eS handelt sich vom Durchschnitt dieser bestimmten 1 8 Jahre.

Angenommen, das angegebene Pachtlokar habe in al­len jenen 18 Jahren bestanden, so wurde der jähr­liche Geldbetrag 279 fl. 10 kr., und der sechszehnfache 4466 fl. 40 kr. betragen.

Die Tilgung bat in 25 Jahren zu geschehen, jedoch nicht wie gewöhnliche Zieler, sondern es muß in jedem Jahre gleich viel bezahlt werden.

Wenn der Zins zu 4"/g, den die Kammer der Ab­geordneten beschlossen hat, wirklich -um Gesetz erhoben wird, so müssen, um 100 fl in 25 Jahren abzucragcn, jährlich 6 fl. 24 kr. bezahlt werden, o,e Gemeinde Hane somit 25 Jahre lang 285 fl. 52 kr. zu bezahlen, und wäre dann in 25 Jahren ganz frei, sie harre also nur jährlich 6 fl. 42 kr. weiter zu bezahlen, als sie gegenwär­tig schon wohl gemerkr, die Früchte zu dem nieeri-> gen Ablösungspreis berechnet jährlich bezahlen mußte.

Der Gemeinde käme auch noch der Verwaltungsaus-! wand, den das Kameralamk harte, zu zur, waS übrigens nicht viel ausmachen wird.

Es zeigt kieß sonach, wie vonhcilhasr die Ablösung ist, denn man darf, genau belrachrer, mchc weiier leisten, als man inzwischen geleistet hak, und ist dann in 25 Jah­ren frei.

Hiernach wird es nicht zweifelhaft seyn, daß die Ab­lösung im Interesse der ZehutpflnDtigen liegt.

WaS aber die Befürchtung bereifst, daß durch die Ablösung daS Grundstockskapiral des Staates vermindert und dann eine Steuererhöhung nöthig werden möchte, so muß verfassungsmäßig von der jährlichen Zehnlablösungs renke derjenige Theil, welcher nicht als ZmS anzusehen ist, also in dem oben angeführten Beispiel von der Jah­resrente von 6 fl. 24 kr.,'welche 100 fl Ablösungtzkap'tal ^ tilgt, 2 fl. 24 kr. jährlich zum Grundstock des Staates § geschlagen werden. Durch die nutzbringende Anlegung die l ser Grundstocksgelder wird sich der durch die Ablösung 1

Tages-RsrrLgkeiteu.

In der Stadl Baven sind in neuerer Zerr beim Ver­folgen einer sehr gehaltreichen warmen Quelle die ehema­ligen Caracalla- oder Kaiserdäser entdeckt worbe,,. e,n ge­waltiges Römerbauwerk mit vielen Hallen und Baoeräu- men, das einen großen stläckenraum beinahe die ganze obere Markrebene einniininr.

In Baden herrscht seu einigen Tagen wieder viel Bewegung unter den Flüchtlingen jenseits des Rheins. Sie drohen bei Lörrach schon wieder mit einem Einfall. Roth und Verzweiflung scheint sie zu einer Razzia zu treibe».

In London sind am >6. November die Friedens- unierhandlungen mir Dänemark wegen Schleswig-Holstein eröffnet worden.

Es wurde ein neuer Vorschlag zur Ausgleichung der preußischen Wirren gemacht, der so gut als angenommen ist. Hiernach soll das Ministerium Brandenburg entlas­sen und ein anderes volksthstmlicheres an seine Stelle ge­setzt werden. Dafür solle die Nationalversammlung den Dank an die Krone aussprechen, noch eine Zeit lang still­schweigend vertagt bleiben und dann ihre Sitzung in Ber­lin wieder forlsetzen.

Das preußische Staatsministerium fordert nun die Abgeordneten zur Nationalversammlung in einer Bekannt­machung vom 25. auf» zur Wiedereröffnung der Sitzungen am 27, Vormittags 10 Uhr, in Brandenburg in dem da­zu hergericbtere» LickBe zu erscheinen.

Das englische Kabinei hat durch den Grafen West- morelanv dem preußischen e ne No:e zufcriigen lassen, in welcher eS sich mu allen .Nagregeln der Regierung zur Herstellung der Ordnung einverstanden erklärt. Hiermit im Zusammenbange steht die Nachrichk, daß das englische Kabinek von seinen Kronjustizbeaimen ein Gutachien über die zwischen der preußischen Krone uns der Nationalver­sammlung entstandene Rechtsfrage eingesorvert habe, und baß dieselben sich zu Gunsten der preußischen Regierung ausgesprochen bauen.

Der Belagerungszustand ist durch Aufhebung der nächtlichen Tborsperre und Verlängerung der Polizeistunde in etwas erleichtert. General Thümen bat den Termin zur vollständig«-!, Waffenablieferung bis zum 27. verlän­gert: nach dessen Ablauf soll die angeorohre gesezliche Be­strafung gegen d.e Widersetzlichen in Anwendung kommen. Die Physiognomie der Siavt ist noch immer dieselbe, ru­hig und frirolich, aber ohne Belebung von Handel und Gewerbe.

Marienwerver, der sitz der westprenßischen Regie­rung, ist in Belagerungszustand erklärt, wegen der neuli- cben, gegen das Oberlandesgericht daselbst vorgefallenen Errcsse, wobei die Tumultuanten einen Einbruch in die Negierungshauptkasse versuchten.

In Königsberg ist Einwobnerschaft, Magistrat und Universität für die Nationalversammlung. Alle Waffen­fähigen werden aurgefordert, m die Burgerwebr oder in die akademische Legion einzutreten. Ein Haupimann, wel­cher als Mitglied eines demokratischen Vereines ei.e Er-