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Den 1. Dezember.
Beilage zum Nag older Jntelligenzdl-tt.
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Württembergifctre Chronik.
^ Horb, den 26. November. Auch hier wurde dem Märtyrer Robert Blum zu Ehren eine Feierlichkeit veranstaltet. Die Bürgerwehr mit schwarzumflorter Fahne und Trauermusik zog auf den Exerzierplatz, woselbst der Befehlshaber, Hr. Rechtskonsulent Fischer, eine ergreifende Trauerrede hielt, an deren Schluß er die Anwesenden aufforderte, ihr Scherflein zur Unterstützung der Hinterbliebenen beizusteuern, was auch bei allen Anwesenden Anklang fand.
Nothfelden, Oberamts Nagold, den 29. Nov. Mit Schaudern berichten wir einen Fall »hierischer Rohheit, der wahrlich in unserer Zeit nicht mehr Vorkommen sollte. Gestern Abend tranken sechs junge Bursche, die meist der nächsten Konscriptwn verfallen, eine Maß Branntwein , nachdem schon vorder einige davon tüchtig gezecht batten. Kaum aber war diese Heldcnthat vollbracht, als sich auch die Folgen davon einstellten: Einer der Schnapssäufer, eiwas schwächlicher Natur, fiel um und war tvdt, obgleich alle Belebungsversuche angewendet wurden; ein zweiter, der scheiniodt war, kam nur nach vieler Anstrengung mit Bürsten u. s. w. zum Leben. Bei den vier andern aber hat sich der Magen durch deftiges Erbrechen selbst geholfen. Wir wollen kein Unheil darüber fällen, aber Elter» und Wirthe sollten solchen Schandtbaten verbeugen.
In der Kammer der Abgeordneten stellte der Abge^ ordneie Süskind einen Antrag, sämmtliche Kirchenbaulaste» auf den Staat zu übernehmen und demselben dagegen sämmtliche aus der Zehntadlösung entstandene Abfindungssummen zu überweisen. Nur reiche Stiftungen sollen diese Baulasten fort bestreiten. Der Antrag wurde der Ablösungskommission zugcwiescn.
Die Diebstähle in Stadt und Land nehmen wieder ungemein überhand und die Ritter dieser Industrie wissen recht gut ausfindig zu machen, wo etwas zu holen ist. So wurden dieser Tage in Plieningen über 120 fl. baar Geld gestohlen, in Ludwigsburg wiederholt in einem und demselben Hause eingebrochen, ein Ordonnanzgewehr aus einer Kaserne gestohlen und in Stuttgart wieder zwei Uhren und eine Menge unbedeuienderer Gegenstände entwendet. Folgende zwei Fälle aber zeigen, mit welcher Frechheit in Stuttgart bas Diebsgesindel sein Handwerk treibt: Kürzlich kamen Abends zwischen 5 und 6 Uhr in Abwesenheit des Hofgärtners etwa 10—12 Bursche in dessen Wohnung (in der Nähe des Schlosses), erbrachen Thüren und Kästen und ließen mitspazieren, was ihnen von Werth dünkte. Man hatte zwar die verdächtigen Vögel gesehen, jedoch an ein solch freches Bubenstück nicht entfernt gedacht. — Lezten Samstag Abend erschien in dem Mehlladen im Apotheker Reihlenschen Hause ein Individuum, das sich mrl dem allein darin befindlichen Mädchen längere Zeit über allerlei Gegenstände unterhielt und Fragen an sie stellte.
Da dem Mädchen die Zudringlichkeit des Menschen zu lange dauerte, so arbeitete sie an ihren Geschäften fort. Plötzlich fiel der Unbekannte über das Mädchen her, schlug sie, bis sie besinnungslos niederfiel, bemächtigte sich alsdann ihrer Schlüssel, die sie in der Tasche hatte, und trug die Kasse fort. Das Mädchen soll in sehr beklagenswerthem Zustand darniederliegen. Dieser schändliche Raubmord, mitten in der Stadt, zeugt von einer grenzenlosen Frechheit. (Auch in Lahr im Breisgau wurde nach Erbrechung eines eisernen Fenstergitters in das Comptoir der HH. Gebrüder Hugo eingestiegen und die Kaffe beraubt.) Alle diese Fälle, beweisen, wie nöthig Vorsicht ist.
Heber Zehnt - Ablösung.
(Erläuterung von den Abgeordneten Geigle, Pfäfflin und Zeller.)
Der hierher Bezug habende Aufsatz in Nr. 95 dieses Blattes bedarf einiger Berichtigung, soferne bemerkt ist, daß die Gemeinden vorerst nur den ZinS aus dem Ablösungs-Kapital zu 4 Prozent zu entrichten haben. Nach Art. >5 des Gesetzes - Entwurfes hat die Abtragung der Zins- und Kapitalschuld in Zeitrenten mit 25jähriger Tilgungszeit zu geschehen. Ein Beispiel wird aber zeigen, daß die Abtragung der ganzen Schuld an Kapital und Zinsen in 25 Jahren erfolgt, ohne daß der Zehntpflich- tige jährlich weiter an Geld zu entrichten hat, als der bisher geleistete Naturalzehnten nach den leztjähri- gen hohen Fruchtpreisen ausmachte.
Nehmen wir den Ertrag eines guten Morgen Ackers im 1. Jahr zu 8 Sch. Dinkel ä 4 fl. . . 32 fl. — kr., im 2. Jahr zu 5 Sch. Haber ä 2fl.40kr. . 13fl. 20kr., den durchschnittlichen Ertrag in der Brach
zu 15 fl.15 fl. — kr.
60 fl. 2o1
an, so ergibt sich, wenn der Werth des Zehntstrohes mit dem Verwaltungs-Aufwand des Zehntberecktigten ausgeglichen wird, ein Naturalzehnten — nach den niedrigen Ablösungs-Preisen zu 4 fl. für den Scheffel Linke! und 2 fl. 40 kr. für den Scheffel Haber — von jährlich 2 fl. 1 kr.; Ablösung I6fach 32 fl. 16 kr. oder in runder Summe für 3 Morgen 100 fl.
Diese Ablösungs - Summe von 3 Morgen wird in 25 Jahren sammt dem Zins zu 4Prozeni vollständig abgetragen , wenn der Pflichtige jährlich 6 fl. 24 kr. oder vom Morgen 2 fl. 8 kr. bezahlt.
Legt man nun die höhere Fruchtp cise dcr lezten Jahre zu Grunde, und zwar
von 8 Scheffel Dinkel zu 6 fl. . . . 48 fl., von 5 Scheffel Haber zu 4 fl. . . . 20 fl,
. Brach.15 fl,
so ergibt sich ein Ertrag in drei Jahren von 83 fl, dem Zehntpflichtigen, der den Zehnten auf dem Felde liegen