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syst ein, welches die vaterländische Arbeit durch Zölle zu schützen gegen das Ausland bemüht ist, und wird, so viel an ihm ist, in dieser Richtung zu wirken suchen.
4) Dem Verein kann jeder rechtschaffene und unbescholtene Mann aus dem Bezirke bei treten, der sich für das Gewerbswesen intercssirt, den Grundsätzen des Vereins huldigt und das 20. Jahr erreicht hat.
5) Die Aufnahme in denVerein geschieht durch den Ausschuß, die Abstimmung darüber, wen» ein Mitglied solche verlangt, mittelst Kugelung, die Anmeldung bei dem Vorstand oder einem Ausschußmitgliede.
6) Zu Bestreitung der Ausgaben, wie z. B. der Anschaffung von Schriften, Portoauslagen rc. bezahlt jedes Mitglied bei der Aufnahme 15 kr. Eintrittsgeld und einen monatlichen Beitrag von 3 kr.
7) Die Geschäfte und Angelegenheiten des Vereins besorgt und leitet ein Ausschuß von neun Mitgliedern, welcher durch die Plenarversammlung gewählt wird. Derselbe erneuert sich alle zwei Jahre in der Art, daß nach dem ersten Jahre vier, nach dem zweiten fünf Mitglieder auscreken, welche wieder wählbar sind. — Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist die Anwesenheit von mindestens fünf Ausschußmitgliedern erforderlich. — Die Wahl eines Vorstandes, Schriftführers und Kassiers geschieht durch den Ausschuß. Derselbe kann sowohl einzelnen Vereinsmitgliedern als auch von ihm bestellten Kommissionen geeignete Gegenstände zur Bearbeitung und Berichterstattung zuweisen.
8) Alljährlich einmal tritt der Verein in einer Plenarversammlung zusammen, in welcher der Ausschuß Rechnung ablegt und die Wahlen vorgenommen werden.
Alle Beschlüsse, auf Vorlagen des Ausschusses oder auf Anträge einzelner Vereinsmitglieder, werden durch absolute Stimmenmehrheit aller Anwesenden gefaßt. Zu Abänderungen in den Statuten ist der ausgesprochene Wunsch von einem Viertheil sämmtlicher Mitglieder erforderlich.
Die Sitzungen des Ausschusses bestimmt der Vorstand, und ordnet sie an, so oft Gegenstände zur Berathung vorliegen.
9) Monatlich einmal versammeln sich die Vereinsmitglieder in Nagold (so wie an jedem anderen Orte des Bezirks, in welchem sich eine genügende Zahl derselben findet) zu abendlichen Zusammenkünften, um sich über Gegenstände, welche daS GewerdSwesen betreffen, zu besprechen und zu berathen. Vorzugsweise soll hiebei neben anderen entsprechenden Vorträgen Bericht erstattet werden über den Inhalt der vom Verein gehaltenen Zeitschriften.
Nur auswärtige Nichtmitglieder können bei den Versammlungen durch Vereinsmitglieder eingeführt werden.
10) Wer aus dem Verein austritt, hat seinen Beitrag bls zu dem Tage, da er seinen Austritt dem Vorstand anzeigt, fortzubezahlen.
Tages Neuigkeiteu.
Aus Wien freuen wir uns mittbeilen zu können, daß Winblschgrätz das System der Hinrichtungen endlich verlassen zu wollen scheint. Der Kommandant der akademischen Legion, Aigner (der sich also nicht selbst erschossen hat, wie es früher hieß), und ein Mitglied des National- gardegeneralstabs, Padovani, sind freigesprochen worden.
Es heißt, ein Befehl aus Olmütz, vielleicht auch die Erbitterung und Mißbilligung, welche sein Benehmen in ganz Deutschland hervorgerufen, habe ihn bestimmt, eine andere Bahn einzuschlagen. Sein bisheriges Verfahren bat wenigstens von Einer Seite Billigung und Anerkennung erhalten: die des Kaisers von Rußland, der die im deutschen Bürgerkriege erworbenen Verdienste sehr prompt belohnt. Fürst Lieven, Generaladjutanr des Kaisers Nikolaus, brachte dem Feldmarschall Fürsten Windischgrätz das Großkreuz des St. Georgordens, und dem Ban von Kroatien, Baron v. Jellachich, das Großkreuz des Wladimirordens mit eigenhändigem Handschreiben dieses Monarchen, womit er als Anerkennung der Tapferkeit und der „Mäßigung," welche diese Heerführer bei der Einnahme von Wien bewiesen, sein kaiserliches Wohlgefallen ausdrückt. Am 20. drohten in Wien Arbeiterunruhen, die aber noch im Keime unterdrückt wurden. — Die Vorlesungen an der Universität sollen rm Laufe des Dezembers wieder beginnen, jedoch für die fünf Fakultäten in fünf verschiedenen Gebäuden. — Von den Verhafteten wurden neuerdingL eine große Anzahl freigelaffen, aber auch neue Verhaftungen vorgenommen. Das neue östreichische Ministerium soll endlich definitiv zusammengesezt seyn. Die beiden vom Reichsmim« sterium nach Wien gesandten Mitglieder der Reichsver- sammlung sind dort angekommen; über ihre Thätigkeit verlautet noch Nichts.
Ueber den beiderseitigen Verlust in den Wiener Ok- toberkämpfen schreibt man der Allg. Ztg.: „Den bisherigen Vermittlungen zufolge sind vom 6. Okt. bis zum 13. Nov. aus dem Civilstande 214 Verwundete und 513 Todte unmittelbar vom Kampfplatz ins allgemeine Krankenhaus gebracht worden. Die Zahl der in ihrem eigenen Hause behandelten Verwundeten und Gestorbenen ist nicht bekannt, dürfte aber jedenfalls sehr bedeutend seyn. Auf Seite des Militärs zädlt man Toste: 14 Offiziere und 174 Unteroffiziere und Gemeine; Verwundete: 42 Offiziere, 774 Unteroffiziere und Gemeine. Vermißt werden 193 Mann.
Im Innern der Burg zu Wien wird stark an der Instandsetzung der Gemächer gearbeitet, welche der Kaiser zu bewohnen pflegte, daher man auf eine baldige Rückkehr desselben von Olmütz schließt. — Windischgrätz hat sogar eine Anzahl Frauen verhaftet und vor Gericht gestellt. — Den ungarischen Offizieren ist von Fürst Windisch- grätz em Termin bis zum 26. Nov. gestellt worden, um die ungarischen Fahnen zu verlassen und zur kaiserl. Armee zu stoffen, indem sie sonst als Hochverräther erklärt und behandelt werden würden.
Wien, den21. November. Von den an demMorde Latours Beschuldigten und Betheiligten befinden sich bereits fünfzehn Personen in Haft und Untersuchung. Darunter sind wohl ein paar der Hauptschuldigen, unter andern ein Schlosser Namens Katz, welcher dem unglücklichen Latour einen tödtlichen Hieb mit einem schweren Hammer versetzt hat, dann ein Handlungsdiener, bei welchem man einen der Ringe, die man dem Gemordeten sogleich von den Fingern gerissen, gefunden hat; indessen war man des andern Mörders, welcher den ersten Streich geführt bat, bis jetzt noch immer nicht habhaft geworcen. Von andern Verhafteten werden täglich viele wieder in Freiheit gesetzt, andere mit Kerkerstraf« abgeurcheilt.
Die östreichische Regierung hat aus Anlaß der gcgvn das k. k. Generalkonsulat in Leipzig am 13. Nov. verübten Ercesse, welche als die schwersten Verletzungen des