Den 22 . September.
Beilage zum Nagolder Jntelligenzdlatt.
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Württembergische Chronik.
In Stuttgart wurde am 20. Sept. die Ständeversammlung eröffnet. Die Wache an und im Ständehause hatte statt des Linienmilitärs die Dürgerwehr. Die Mäntel der bürgerlichen und die Uniformen der ritterschastüchen Abgeordneten waren verschwunden, nur die HH. Geistlichen erschienen in der Amtstracht, der Abgeordnete des Amts Reutlingen Schnitzer dagegen hatte das Wehrmannskleid angelegt. Nachdem der Stände-Eid dahin erläutert worden war» daß derselbe der Unterordnung Württembergs unter die Reichsverfassung nicht im Wege stehen könne, fand die Beeidigung der neu eintretenden Stände-Glieder, worunter auch der Abgeordnete Ge igle, statt. Sofort hielt Staatsrath Duvernoy die Eröffnungsrede, aus der wir folgende Stellen, welche das Interesse unserer Leser besonders in Anspruch nehmen dürsten, hervvrheben:
Die bevorstehenden Beschlüsse der Nationalversammlung, oeren Besugniß zur neuen Begründung der Verfassung Deutschlands für die Regierung feststeht, werden wesentliche Abänderungen auch unserer Landesverfassung zur Folge haben. Die Regierung wird nicht anstehen, dieselben mit einer tiach einem neuen Wahlgesetze einzuberutenden Ständeversammlung in Ausfübruug zu bringen, sobald die Beschlüsse der deutschen Nationalversammlung verkündigt sepn werden.
Diese Beschlüsse werden auch für das Verhältmß der K'rche zum Staat, für neue Entrichtungen in dem Schulwesen und für die Wehrverfassunz maßgebend werben; inzwischen läßt die Regierung es sich angelegen seyn, die m diesen Beziehungen erforderlichen Vorbereitungen zu treffen.
Die Verwilligung des Budgets wird Ihnen nur auf ein Jahr angesonnen werden, da die beabsichtigte Reorganisation der Staatsverwaltung, sowie Verbesserung der Steuergesetzgebung, welche Gegenstand reiflicher Erwägung sind, nicht sogleich in das Leben gerufen werden können.
Sie werden deßhalb auch in dem Ihnen vorzulegenden Finanzetat noch nicht alle diejenigen Ersparnisse im Einzelnen verwirklicht finden, welche bei der Umgestaltung unseres Staaiöhausvalies vurchgeführt werden sollen.
Leider haben die Bedrängnisse der lezten Jahre, die zur Erhaltung der inneren Ordnung m Deutschland im Laufe dieses Jabres zu erfüllenden Bundespflichten, sowie die von der Centralgewalt zur Integrität und Würde Deutschlands angeordneten militärischen Maßregeln dem Lande Lasten aufgebürdet» welche eine Erhöhung der bisher bezahlten Steuern und die Auffindung neuer Hilfsquellen um so gebieterischer fordern, je größere Ausfälle im Ertrage der Staatsdomänen, namentlich bei den Waldungen und in Folge der Ablösungsgesetze bei den Grundgefällen in Aussicht stehen.
Indessen hofft die Regierung, die Ständeversammlung
,werde ihren Vorschlägen beistimmen, sofern sie es sich zur Pflicht gemacht, insbesondere einem Theile des so sehr gedrückten Ge werbstandes möglichste Schonung zu gewähren und zu den nötbig werdenden neuen und höheren Lasten hauptsächlich Diejenigen beizuziehen, welche sie leichter als Andere tragen können und von denen zu erwarten ist, daß sie aus Vaterlandsliebe, sowie in richtiger Würdigung der Verhältnisse zu Opfern sich geneigt zeigen werben.
Die Gesetze über Befreiung von Grund und Boden werden durch die Vorlage eines Gesetzesentwurfes in Betreff der Ablösung derZehnten vervollständigt werden.
An diesen schließt sich an ein Gesetzcsentwurf über Bannrechte und dingliche Gewerbsberechtigungen mit Ausschlußbefugniß, ferner ein Gesetzesentwurf, der es sich zur Aufgabe macht, die vollständige Gleichheit der Beitragspslicht zu Corporationslaste n und Staatssteuern herzustellen.
Den Beschwerden über Wildschaden und über die Ausübung des JagdrechteS auf fremdem Eigenthume wird ein Gesetzesenlwurf über das Jagdwesen begegnen.
Das Strafverfahren soll in Uebereinstimmung mit den Forderungen der Gegenwart gebracht werden durch einen Gesetzesentwurf über die Einführung vonGeschwor- nengeriwten, wodurch die Gerechtigkeitspflege dem Volke selbst als ein Heiligtbum anvertraut wird. Möge hierdurch der Sinn für Recht und Gesetz immer lebendiger, klarer und fester werden.
Das württembergische Volk hat in seiner überwiegenden Mehrbeit während der sturmbewegten jüngsten Zeit eine rühmenswertste Haltung gezeigt; doch sind in einzelnen Thei- len teS Landes Unordnungen vorgefallen, welche das Einschreiten der bewaffneten Macht erfordert und die Thätig- keu der Gerechtigkeitspflege in Anspruch genommen haben. Die Regierung, welche Jeden ungehindert gewähren läßt, so lange er dieSchranken des Gesetzes nicht überschreitet, ist entschlossen, frechen Beeinträchtigungen der gesetzlichen Ordnung stets kräftig entgegenzutreten. Sre wird Ihnen einen Gesetzesenlwurf über die Einschreitung der bewaffneten Macht zum Schutze der Gesetze zur Be- rathung und Bcschlußnahme übergeben.
Um den Gemeinden eine erweiterte Selbstständigkeit zu gewähren, soll der Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung derselben einer wiederholten Prüfung unterzogen werden.
Diese Rede wurde von dem Präsidenten der Kammer der Srandesherren, deren Mitglieder in den alten Uniformen erschienen waren, im Namen der Stände unter dem oft gehörten Versprechen erwidert, daß diese das unzertrennliche Wohldes Königs und Vaterlandes vor Augen behalten werden. Wir sind begierig, wie die Stan- deöherren im Laufe des Landtags die gegebene Zusicherung