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Der Gesellschafter.
Dcn II. August.
Beilage zum Nagelder Jntelligenzblatt.
18 L 8 .
Wurttembergifetze Chronik.
chf Horb, den 6. August. Gestern Abend brachte uns ein Reitender die Nachricht, daß in dem benachbarten Gigmaringschen Orte Vetra (im fürstlich Sigmaringen- schen Oberamt Glatt) Feuer ausgebrochcn scye. Die ganze Lösch - Anstalt war alsbald parat und verfügte sich auf den Brandplatz. Es war bereits eine Scheuer, wo» rin der alle und junge Hirscbwirtb Schäfer seinen ganzen Ernte-Errrag, in etwa 1700 Garben bestehend, hatte, abgebrannt und das Wohngebäude des alten Hirschwiitbs konnte auch nicht mebr gerettet werden, da die Feuerha- cken rc. verbrannt und zu den Spritzen nicht hinlänglich Wasser verbanden war. Außerdem verbrannte auch noch ein fettes Schwein im Werth von etwa 50 fl. Der Besitzer , in ordentlichen Vermögens - Verhältnissen stehend, bat sein Anwesen nicht versichert. Das Feuer, das Abends 7 Uhr schon loderte, soll eingelegt worden seyn. Im Hause des Hirschwirths war gerade Tanzbelustigung in Folge der sogenannten Sichclbenke. (Um halb acht Uhr wurde in Nagold nach der Gegend von Vetra eine große Helle am HtNimel bemerkt und sogleich der Vermuthung Raum gegeben, daß es ein Brandunglück sep.) — Unser Hospital führte Heuer 4550 Korngarben heim, ein Ertrag, der noch nie erzielt wurde. Dre Ernte, die in jeder Beziehung sehr reichlich ausfiel, ist bereits beendigt.
Stuttgart, den 9. August. Bon Seiten des Königs haben die hier vorläufig getroffeuen Anordnungen in Betreff des Ausmarsches von 4500 Man» Württcmber- gern nach Schleswig die höchste Genehmigung erhalten, i» der Voraussetzung, daß der ursprünglich an einem Formfehler leitende Befehl Seitens des Reichsverwesers in gehöriger Form an das wiirttembcigische Staatsoberhaupt gelange. Das 6. und 8. Infanterie-, so wie das 2. Reiter-Regiment, die 3. reitende Batterie, eine Anzahl Pionniere und Feldjäger unter den Befehlen des Eenerallieu- tenants v. Miller und Grafen Wilhelm werden sogleich, die Reserve-Kolonne erst in 14 Tagen abmarschiren. Das 5. Infanterie-Regiment, das in Baden sich befindet, wird jezr zu, ückkehren. — Tie vom Ministerium einberufeue ! Organisations-Kommission, welche ihre Arbeiten ohne Un- i terbrecbung fortsezt, hat sich unterAntcrcm auch mit einer vollkommenen Aenterung unseres Notariats - Wesens beschäftigt. Nack den von ihr in dieser Hinsicht gestellten Anträgen würden die Notare in Zukunft aufhörcn, im ! Etaaksticnste zu stehen und cs würden ihre Geschäfte zwar l von ihnen fortbesorgt werden können, aber dabei gänzlich frei gegeben werden, so daß cs also jedem Einzelnen frei- stünde, seinen Notar aus der Zahl der dazu Befähigten und Geprüften zu wählen, wie hieß bei den Advokaten auch der Fall und wie es in Frankreich seit Jahren ein- gesührt ist. Zu gleicher Zeit wird, wie sich unter solchen Umständen von selbst versteht, das Sportclgeseh eine wesentliche Aenderung erleiden. — Daß unsere Stände schon
im Monat September wieder zusammeutrcten werden, scheint ausser Zweifel. Da jedoch bis dahin die Grundrechte des deutschen Volkes noch nicht zu Ende berathen und als Gesetz verkündet seyn werden, so wird die seitherige Zusammensetzung der Kammern trotz der Abschaffung der Slandesprivilegien vorerst noch die alte bleiben. Der Beobachter schlagt daher vor, ter nächsten Stände- Versammlung zunächst nur das Dringendste zur Beralhung vorzulegen, alles Weitere aber aufzuschiebcn, bis eine neue Landes-Vertretung festgestellt und ins Leben getreten sey.
Ulm, de» 7. August. Nachstehende Nachricht werden unsere Leser mit nicht wenig Vergnügen vernehmen. Schäfer Fr asch, der bekannte Wunderdoktor, welcher mit der ihm von. Gerichtshof des Donaukrcises in einer öffentlichen Schlußverbandlung wegen gewerbsmäßiger Betrügereien zugeschriebencn Zuchthausstrafe von 10 Jahren nicht zufrieden war und rekurrirt batte, ist nun vom k. Obertribunal zu 12 Jahren Zuchthaus verurtheilt worden.
Berichtigung. In dem Artikel von Nohrdorf im lezten Ge- 'sellscbafter muß cs im Eingang Zeile 2 statt Amtsentsetzung — Ain ts- entsagung heiße».
Tages-Neuigkeiten.
In der 55. Sitzung der Reichsversammlung zu Frankfurt wurde -ie Todesstrafe abgefctafft Der Paragraph 7 der deutschen Grundrechte ist nun in folgen- der Fassung angenommen: Die Freiheit der Pei son ist unverletzlich. Niemand darf seinem geschlichen Richter entzogen werden. Ausnahmsgerichte sollen nie stattfinden. Die Verhaftung einer Person soll, außer im Fall der Ergreifung auf frischer Thar, nur geschehe» in Kraft eines richterlichen, mit Gründe» versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblick der Verhaftung oder spätestens innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Verhafteten zugestcllt werden. Die Polizeibehörde muß Jeden, den sie in Verwahrung genomm'en, im Lauf des folgenden Tags entweder frcilasscn oder der richterlichen Behörde übergeben. Jeder Angesckuldigte soll gegen Stellung einer vom Gericht zu bestimmenden Kaution oder Bürgschaft der Haft entlassen werden, so fern nickt dringende Anzeichen eines schweren peinlichen Veibrechens gegen denselben vorliegen. Wegen unbefugt verfügter oder widerrechtlich verlängerter Gefangenschaft hafte» die daran Sckuldti ageuten und nöthi- gen Falls der Staat für Entschädigung- des Verhafteten. Die Todesstrafe, mit Ausnahme da, wo das Kriegsrccht es vorschreibt, die Strafe des Prangers, ter Branlmarkung und der körperlichen Züchtigung sind adgrsckafft.
In der 56. Sitzung stand auf der Tagesordnung die Diskussion des AuSschußbcrichts über die Pentione» und Anträge für Ertbeilung einer Imnestw wegen politischer Vergeben. Widemaun nagt im Namen des Ausschusses an, über diese Petitionen und Anträge zur Tagesordnung überzugeheii. v. Ztzstcin bemerkt, er sey von Hecker ersucht, zu erklären, daß derselbe für sich keine Amnestie vcr-