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D-n 2 «. Mai.

Vellage zum Nag older Jntelligenzilatt.

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Württembergische Chronik.

Nagold, den 25. Mai. Bei der gestrigen Wahl von sechs neuen S tad traths mitg lied ern wurden durch Mehrheit der Stimmen gewablr: Mühlebesitzer Lehre, Leimfabrikant Harr, Nadler Binder, Rathsschreiber Bclling, Mehgermeistcr Lutz und Tuchmacher-Ober­meister Simon Raußer.

Am 22. Mai ist in Ludwigsburg der Befehl angc- kommen, das dortige Königliche Residenzschloß so schnell als möglich in wohnlichen Zustand zu stellen. Man tragt allerlei Vermulhungen über diese Einrichtungen; wahr­scheinlich aber wird die Wittwe des Palatinus von Un­garn dorthin kommen.

Es ist allgemein das Gerücht verbreitet, daß Herr Kaufmann Heinrich Keller von Stuttgart, der im vori­gen Jahr im Auftrag der Staatsregierung nach England reiste, um daselbst Brodfrüchte für den Staat aufzukau- sen, lediglich für seine dießfallsigen, circa 8 Wockcn in An­spruch nehmenden Bemühungen, neben seinen sonstigen Un­kosten, die noch besonders berechnet wurden, eine Summe von über 11,500 fl. m Anrechnung gebracht habe. (So­mit per Tag circa 200 fl.)

Reutlingen. Hier werden die Gewehre für die Dürgcrwehr einstweilen durch die Stadtpflege bezahlt, welche zu diesem Behuf ein bedeutendes Anlehen aufzuueh- men sucht. Reutlingen hat sich bei der Gewehrbestellung des Staats im Ausland mit 300 Stück zu 12 Gulden bcchciligt.

Böblingen, den 20. Mai Heute Nackt um 12 Uhr sind 360 Mann Infanterie vom siebenten Regiment, ans Ludwigsburg auf Requisition des Oberamts in das AmisortMagstadt eingerückr. Die Bauern sind dort aufs Rathhaus gedrungen, zwangen den Gemeinderatb zum Rücktritt, verlangten die Verkheilung einer Waldkasse und warfen den hcrbeikommen-en Oberamkmann mit Steinen.

In Folge der in vergangenen Wochen an mehreren Orten statrgehabten Erceffe har sich daS Ministerium ver­anlasst gesunden, anzuortnen, dass künftighin dieGemeinde des Orts, an welchem derartige Ruhestörungen Vorfällen, daß zur Dampfung derselben das Einschreiten der bewaff­neten Macht nörhig wird, die Kosten der Erekution zu tragen und einem jeden Soldaten 24 kr. auf den Tag zu zahlen habe.

Das erste Bataillon des achten Infanterie-Regiments man'ckirt nächsten Freitag nach Heilbronn, das zweite folgt am Samstag nach und das sechste Jnfanierie-Regi- mcur rückt am Sonntag in Stuttgart ein.

Tages-Nenigkeiterr.

Karlsruhe, den 17. Mai. Verbürgten Nachrich­ten zufolge bat der aus dem letzten Redellen-Unternehmen bekannte Willich eine Schaar zusammengebracht, welche

aus 1600 Köpfen besteht und in der Nähe von Besancon ausgestellt ist; ferner versucht Hecker, welcher sich noch immer in der Schweiz befindet, dort eine Kolonne ru bil­den. Die Absicht geht dahin, noch einmal einen Einfall in unser Land zu versuchen. Bestätigt sich diese Nach­richt, so steht nicht zu erwarten, daß die Bundestruppen aus Baden so schnell entfernt werden, wie unsere Re­gierung wünscht.

An der BaSler Gränze sind bereits die ersten polni­schen Kolonnen nngetroffen, welche nach Italien ziehen. Es befinden sich auch Franzosen und Deutsche darunter. Ob sie eine vereinigte Legion für die Lombarden bilden, oder aus einem italienischen Hafen nach Polen übersezen werden, ist noch unbekannt.

Georg Herwegh ist seit 8 Tagen wohlbehalten in Paris; er will nach Spanien und Portugal und von dort nach den kanarischen Inseln gehen, wo er vielleicht wie­der Bewunderer findet.

Offiziere, die ans Baden zurückkehren, wo die Trup­pen aus sechs Bundesstaaten mit einander in Berührung kamen, versichern, so bereitwillig Alle gegen die Anarchie und den Bürgerkrieg ins Feld gezogen, so sicher könne andererseits das Parlament auf das deutsche Militär rech­nen, wenn es deutsche Fürsten geben sollte, die sich seinen Befehlen zu widersetzen Miene machten. Das sind also doch keineverthierten Söldlinge!"

Der radikale Abgeordnete Wesendonk hat in Frank­furt folgenden Antrag gestellt. Die deutsche konstituirende Nationalversammlung beschließt: §. 1. ES wird ein vor­läufiger Vollziehungsansschuß von neun Mitgliedern ge­bildet. Diese neun Mitglieder werden in neun einzelnen Wahlakten aus der Mitte der Versammlung gewählt. Die Wahl geschieht durch Skrntinium nach absoluter Stimmenmehrheit. § 2. Der VollziehungSansscbuß voll­streckt alle Beschüsse der -Nationalversammlung durch ein vorläufiges Reichsministerium, welches er einsetzen wird und welches der Nationalversammlung verantwortlich ist. §. 3. Der Vollziehungsansschuß ernennt einen Oderfeld- herrn über die sammtlichen Truppen der deutschen Bun­desländer, welcher nach den Befehlen des Vollziehungs- ausschusscs handelt. Sämmtlicke Truppen leisten den Eid der Treue gegen die deutsche konstituirende Nationalver­sammlung. § 4. Gegenwärtiges Gesetz bleibt nur bis zu erfolgter Konstitmrung der Verfassung Deutschlands und des Verhältnisses der deutschen Einzelnstaatcn zu der­selben ln Kraft.

Mainz, den 22. Mai, Morgens 6 Uhr. Gestern Abend gegen 8 Uhr ist es zwischen unserer Bürgerwehr und dem preußischen Militär zum blutigen Zusammenstoß gekommen, zunächst vor der Hauptwache der Bürgergarde im Thcatergebäude. Es wurde scharf geschossen. Bür­ger und Soldamilwurden getöttet und verwundet. Ek> wurde sofort Generalmarsch geschlagen und das Militär