Nun kamen wir nach Schopfheim, wo wir unter lautem Jubel von den Bürgern ausgenommen wurden, denn nun sind wir im obern Rbeinkreis, während wir bisher im Seekreis so schlechte Wege hatten, daß wir nichts als Schnee, Himmel und Erde vor uns hatten. Schopfheim, den 26. April. Dre erste und sechste Kapagnie wird heute zum Patrouilliren abgeschickt; uns begegnete nichts; die sechste Kompagnie stößt nach fünf­stündigem Marsch auf eine Bataillon von 1000 Mann französischer Freischaarcn, eine eigentliche Schlacht beginnt. Unsere badischen Rebellen sind bezähmt und nun haben wir es mit Franzosen zu thun. Die Schlacht war grau­sam, bloß eine Kompagnie steht Tausenden gegenüber in einem zweistündigen Feuer. Die Beute war groß, der Sieg wirklich triumphirend. Kein Soldat wurde ver­letzt, Niemand vom Militär wurde beschädigt, außer dem Hauptmann v. Lipp. Viele Slreuschüffe gab ctz. Die Zahl der Lotten der Franzosen belief sich auf 24. Ver­wundere sehr viele, Gefangene mehrere hundert. Major Reinhard, Anführer der Rebellen, springt vor, stürzt mit zwei Sensenmänner auf den Hauptmann, dieser fangt mit flacher Hand seinen Säbelhieb auf, wodurch er verletzt wurde, der Major Reinhard dreifach erschossen und durch­stochen, nebst den zw« Sensenmännern; kein Mann auf unserer Seile fiel. Das war das vierte Bataillon der französisch-deutschen Narionalgarden, es ist gänzlich aufge- rieden, zerstreut und gefangen. Die übrigen drei Bataillone folgen ihnen nach. Die Zahl der Gefangenen beträgt sich auf 2000 Mann. Eroberte Waffen 45000 Stück nebst 5 Kanonen rc. - Wir sind jetzt in der Rheingegend, haben es wieder recht gut, und haben Aussicht nach kur­zer Besetzung des Rheines von 6 dis 8 Wochen in Stutt­gart emzurreffen._

Entwurf des deutschen Reichsgrundgesetzes,

wie er dem deutiLen Parlament in Frankfurt vorgelegt werten wird. Hiernach bilden die bisher zum deutschen Bunde gehörigen Lanke, mit Einschluß der neuerdings aufgenommene» preußischen Provinzen und des Herzog- thumS Schleswig fortan ern Reich (Bundes st aar nicht Staatenbund wie bisher). Wegen des Großherzogihums Posen und deS Jstrianer Kreises wird eine Bestimmung Vorbehalten. Die Selbstständigkeit der einzelnen deutschen Staaten wird nicht aufgehoben, aber so weit eS die Ein­heit Deutschlands fordert, beschränkt. Der Reichsgewalr stehen ausschließlich zu: 1) Die völkerrechtliche Verneiung Deutschlands nach Aussen (also keine Gesandtschaften ein­zelner Staaten mehr). 2- Das Recht über Krieg oder Frieden. 3) Das Heerwesen. 4) Festungswcsen. 5) Si­cherung Deutschlands zur See durch eine Kriegsflotte und Kriegshafen. 6) DaS Zollwesen (nur ein Zollgebiet im ganzen deutschen Reich). 7) Gesetzgebung und Oberauf­sicht über Wasserstraßen, Eisenbahnen und Telegraphen. 8) Errheilung von Erfindungöpatenren 9) Gesetzgebung im Gebier des öffentlichen und Prioarrechis sein gleiches Münz-, Maß- und Gewichtssystem für ganz Deutschland). 10) Verfügung über sammrliche Zoll- und Post-Emkunste und Belegung der einzelnen Staaten mit ReichSsteucrn. - Die Falle der Reichsgewalt ist m dem Relchsober- Haupt und dem Reichstag vereinigt, mir veranrwort- liMeni Rrlchsminlsterium und einem Reichsgericht. Die Wurde des Reichsvbe,Haupts (ein deutscher Kaiser)

soll erblich seyn; Residenz Frankfurt; Reichsgericht in Nürnberg. Der Kaiser ernennt die Reichsbeamten und die Offiziere des stehenden HeereS, und der Marine, so wie die Stabsoffiziere der Landwehr und verfügt über die Vertheilung deS stehenden Heeres. Von ihm wer­ken auch die Gesandten und Konsulen ernannt, und veruft oder vertagt die Stande. Der Reichstag besteht auS zwei Hausern, dem Oberhaus und Unterhaus. Las Oberhaus besteht aus höchstens 200 Mitgliedern nämlich 1) den regierenden Fürsten, aus ihren Siellver- iretern und aus je einem Abgeordneten der vier freien Städte; 2) aus Reichsräthen, die bälftig von den Ständen, hälftig von den Regierungen auf 12 Jahre ge­wählt werden und wovon alle vier Jahre ein Drittel aus- triil (Württemberg schickt 8 Reichsräthe); sie müssen 40 Jahre all und aus den verdientesten Männern genommen seyn (un Ganzen 16 l). Das Unterhaus besteht aus Abgeordnete» des Volks auf 6 Jabre gewählt, so alle zwei Jahre ein Drittel ausiritt. Auf 100,000 Seelen tommi e»n Abgeordneter, aus kleinere Staaten auch eurer; sie müssen 30 Jahre alt seyn. Reichsräthe und Unterbaus- mitglteorr erhalten Reise- und Taggelver aus der Reichs­kasse. Der Reichstag versammelt sich jährlich einmal. Das Reich gewährleistet dem deutschen Volke 1) eine Volks­vertretung NM entscheidender Stimme und Verantwortlich­keit der Minister. 2) Oeffentlichkeit der Ständeversamm­lungen. 3) Eine freie Gemeindeverfassiing. 4) Unabhän­gigkeit der Gerichte, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des GerichtS-Verfahrens mit Schwurgerichten. 5) Gleichheit aller Stände m Betreff der Staats- und Gemeinde­lasten und der Amisfählgkelt. 6) Allgemeine Bürgerwehr. >7) freies Versammlungsrecht. 8) Unbeschränktes Peii- !tionSrecht der Einzelnen, so wie der Körperschaften. 9)

! Beschwerderecht über Ungesetzlichkeiten. 10) Preßfreiheit,

^ ohne Censur - Eoncessione» und Saiikiione» ; Abunbeilung l ber Preßvergeben durch Schwurgerichte. I I) Unverbrüch­lichkeit des Briefgeheimnisses. i2) Sicherstellung veöPer- son gegen willküvrliche Verhaftung und Hausaussuchung durch eine u->t><-sr corxus Akte. 13) Freizügigkeit und Nlederlassuiigsrechk eines Jeden im ganzen deutschen Reich. 14) Auswanderungs-Freiheit. 15) Freiheit der Wahl des Berufs und der Bildung im Jn- oder Ausland. >6) Frei­heit des Glaubens und der privaten Religionsübung; Gleichheit aller Religionsparteien in bürgerlichen und po­lnischen Rechten. 17) Freiheit volksthümlicher Entwicklung, insbesondere auch der nicht deutschen Volksstämme. Das Reichsoberhaupl leistet beim Antritt seiner Regierung einen Eid auf das Reichsgrundgesetz vor vcrsammeliein Reichstag. Heer und Beamte werden auf tue Reichsverfassung beeidigt.

Ein seltsamer Krankenbesuch.

Mittheilung eines Londoner Arztes.

I

Das unaufhörliche Treiben, Wogen, Singen und Schreien unzähliger Menscheumasseu, welcves man wodl iu keiner Stadt derWelt so großartig ant ifft, als inten Straßen Londons, hatte sich gegen Muiernachc so ziemlich verloren; es mochte jedoch meor die raube, unfreundliche Oezembernachk, als die späreStunde eine so außei gewöhn, liche Stille herbeigeführt haben. Aus der Blackfriarsbrncke, am Tag eine der Promenaden der Geiulemen, war der schwere Kußrritr des auf- und adgehenken Wächters ver­nehmbar und die Farringtonstraße, die sich von tiefer Brücke