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Nohrdorf. Die nach dem Beschlüsse der am 24. September dahier abgehaltenen Versammlung zu vorläu- figer Entwerfung von Statuten für den beabsichtigten Verein zu Hebung politischer Bildung namentlich der Ober- amts-Angehörigen und des Volkswohlstandes bestellte Kommission bringt hiemit das Ergebniß ihrer Berathung zur Ocffentlichkeit. Die Kommission gieng davon aus, daß die Mittel, deren sich der Verein zu dem ausgesprochenen Zweck bedienen werbe, durch diesen selbst uno seme Organe aufgefunden werden müssen und nach den jeweiligen Umständen wandelbar seyn können, daß daher die Statuten auf die Form, in welcher die Thätigkeit des Vereins sich zu äußern habe, zu beschränken seyen. Der Natur der Sache nach erscheint die folgende Arbeit nur als ein Entwurf, dessen Annahme oder Abänderung einzig der Beschlußnahme des zusammengctretenen Vereins überlassen bleibt. Es werden daher diejenigen Angehörigen des Ober- amlsdezirks, denen das wirkliche Zustandekommen des Vereins wünschenswerth scheint, zu einer Versammlung einge- lade», welche nach dem Beschlüsse der Kommission Samstag den 28. Oktober, Nachmittags 2 Uhr,
im RößleswirthshauS zu Nagold statt zu finden hätte.
Entwurf der Statuten.
§. 1. Der Zweck des Vereins »st in dem in der Ver- sammlung zu Rohrdorf vom 24. September d. I. angenommenen Programm angegeben. Diesen Zweck verfolgt der Verein sowohl selbstthätig als dadurch, daß er sich mit anderen geeigneten Vereinen in Verbindung sezt.
§. 2. Jeder unbescholtene Einwohner des Oderamts- Bezirks, der das zwanzigste Jahr zurückgclegt hat, kann dem Vereine beitreten. Wer ausgenommen zu werden wünscht, hat sich bei einem Ausschuß-Mitglied anzumelden und unterschriftlich zu deu Statuten des Vereins zu bekennen. Die Aufnahme erfolgt in der nächsten ordentlichen Sitzung des Ausschusses, AnstandSfälle ausgenommen, ohne besondere Abstimmung.
§. 3. Der vierteljährliche Beitrag ist auf 3 kr. fest- gesezt und zu Anfang jedes Vierteljahrs zu entrichten.
Z. 4. Wer aus dem Verein treten will, har seinen Austritt dem Vorstand oder Kassier anzuzeigen.
§. 5. Die Einnahme wird auf den Grund der Be- schlösse der allgemeinen Versammlung oder des Ausschusses
zu Zwecken des Vereins verwendet und dem Ausschüsse Rechnung abgelegt, deren Einsicht den Mitgliedern deS Vereins freisteht.
§. 6. Der Ausschuß des Vereins besteht auS 15 Mitgliedern; derselbe wird zu Anfang eines jeden Jahres in einer allgemeinen Versammlung durch geheime schriftliche Abstimmung gewählt. Auf den Stimmzetteln sind neben der erforderlichen Zahl der Ausschuß-Mitglieder noch drei Ersatzmänner zu benennen.
§. 7. Der Ausschuß wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, einen Stellvertreter, zwei Schriftführer und einen Kassier.
§. 8. Der Ausschuß hält regelmäßige Sitzungen, die für die Mitglieder des Vereins öffentlich sind.
§. 9. Zur Gültigkeit eines Beschlusses des Ausschusses gehört, daß wenigstens acht Mitglieder bei der Beschlußfassung anwesend seyen.
8. 10. Der Ausschuß bestimmt und verkündiget die Tages-Ordnung und verkehrt im Namen des Vereins mit andern Vereinen und Privatpersonen. Es hat jedes Mitglied des Vereins das Recht, Gegenstände zur Berathung vorzuschlagen, muß dieselben jedoch schriftlich oder mündlich dem Ausschuß vorher anzeigen.
8. 11. Der Verein versammelt sich regelmäßig alle sechs Wochen an einem andern Ort, mit Berücksichtigung der geographischen Lage des Bezirks. Der Ausschuß hat in dringenden Fällen außerordentliche Versammlungen zu berufen und ist immer alsdann dazu verpflichtet, wenn 15 Mitglieder, unter Angabe des zu beratbenden Gegenstandes, darauf antragen. Der Tag und Ort der Versammlung ist mir Bezeichnung des Gegenstandes der Verhandlung rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
8- 12. Die Versammlungen des Vereins sind öffentlich, jedoch müssen Mitglieder und Nichlmitglieder räumlich geschieden feyn.
§. 13. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stim- men-Mehrheir gefaßt. Zu Abänderung der Statuten sind zwei Drittheile der von den Anwesenden gegebenen Stemmen erforderlich. Der Antrag aus Aenverung muß in der vorausgehenben Versammlung oder durch öffentliche Blätter bekannt gemacht worden seyn.
8- 14. Der Verein tritt mit dem.
ins Leben und werden an diesem Termin die ersten Beiträge entrichtet.
Wöchentliche Frucht-, Brod-, Fleisch-, Viktualien- und Holz-Preise.
Nagold, de» 12 . Oktober 1848. Frucht-
Dmkel.neu.1Lch. Dinkel, alt. „ Kernen. . » Haber . . . Gerste . „ Mühlfrucht 1 Sr. Walzen. . » Bohnen . » Roggen . » Wicken . . » Erbsen. . >
Linsen . . »
Lins.-Gerste » Rog.-Waizest^
Mittel!
Verkauft
Erlös.
preis. I
wurven:
S.
kr. iSch. l Sr.
st. kr.
4
45
120 —
575 g
4
58
14 —
69 9
1t
3
2 4
27 29
3
!6
24 4
80 23
7
1
12 —
84 14
58
1 6
13 10
t
15
— 6
7 30
1
11
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7 8
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Horb,
den 17. Juli 1848, per Scheffel.
fl. kr.
kr., fl. kr.
30 — —
Brod-Preise
4 Pf». Kcrnenbrop 4 „ Schwarzbrov .
1 '
Nagold 10 kr. 8 .
Weck » 8 Lth.—Qtl. 1 .
Fleisch-Prerse.
Pfd. Ochsensteisch . „ Rindstench . Hammelüeisch . Kalbfleisch
» Schweinefleisch,
abgezogen . .
unabgezogcn
Fett-Preise.
„ Schweine-Schinalz . Rindschmalz . .
, Butler .... » Sichrer, gegossen»
»
6
7
8
10 ir,
rs
24
is
24
Horb. 12 kr 10 . 1 »
10
8
32
30
20
22
Nagold
1 Pfd. Lichter, gezogene 22 kr 1 Pfd. Seile . . 17 kr.
Holz-Preise. Bödseilen, 1' breit:
rauhe . . 40—43 »
baldsauberc . 48 »
blinve . IS. g , Bretter, 1' br. 2V—38 „
„ 9—10"br. . 18 .
Rabmenschenkcl 14—15 , Latten .... 5—6 .
Kl. Buchenholz: vr. Achse 13 S. 20 , gestößt . 13 st. 20 ,
Kl. Tannenholz: vr. Achse . 7 st. — ,
geflößt . . 7 fl. — .
Horb. 2» kr. 16 lr.
40-43
48
6
26—38
19
14—15 S—6
13fl. — 14fl. —
7 fl. 48 8fl. 12
Redigirt, gedruckt und verlegt von G. Zaiser.