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für vie Qberamtsbezirke

Nagold und Horb.

,.ä° 7 S.

Dienstag, den L. Oktober

KameralamL Reuthin.

(W ildberg.)

B e r k a u f

einiger

Gebäude

sammt

Gärten.

In Folge höheren Auftrags wird die Unterzeichnete Stelle am

Dienstag dem 17. Oktober, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause zu Wildberg die . M. der vormaligen Anstalt für W'Mschwachsinnige Kinder daselbst WWgehörigeu Gedäu- ^ L ^ A de sammt Garten im öf-

fenilichen Aufstreich ver- kaufen, und zwar:

a) Eine zweistöckige Behausung mit Keller, Stallung und Hofraiihe; cnihaltenv fünf heizbare Zimmer mir Oefcn, vier Kammern, zwei Kuchen, zwei Speisekammern und zwei Dachböden;

b) einen Anbau, worin eine Kam­mer, eure Wgschküche und zwei Schweinstalle;

c) einen kleinen Wurzgarren beim Hause;

ü) eine kleine Behausung und Hof- rauhe hinter obigem Hauptgebaute, zwer Kammern, einen Dachboden enthaltend;

«) eine große Scheuer mit Schafstall, unrer welcher stch ein gesunder g wöldker Keller befindet;

k) einen 1 ^ Viertel 12^ Ruthen großen Gras- und Baumgarten neben obigen Gebäuden.

Vor und zwischen den Gebäuden be­finden sich zwei geschlossene Höfe. Das Ganze ist theils durch die Gebäude selbst, theils durch die Gärten umschlossen. Ganz in der Nähe befindet sich ei» laufender Brunnen.

Dieses Anwesen ist sowohl zum Be­triebe eines Gewerbes größerer Aus' dehnung, als zu dem einer Landwirth». schüft ganz geeignet.

Die Objekte können täglich einge­sehen, und die Kaufsbedingungen bei Unterzeichneter Stelle erfahren werden.

Den 26. September 1848.

K. Kameralamt.

Wühler.

W i l d b e r g.

H a u s v e r k a ii f

Das dem verstorbenen Kaufmann Ferd. Stälin in Calw gehö- rige dreistöckige Wohngebäude WM auf dem Markt und an der Straße, 58 Fuß lang, 34 Fuß breit, Meß- qehalt nebst 1,2 Ruthen Hofraum l ö,3 Quadratruthen, mit vier heizbaren Zim- , mern, vier Kammern, zwei Kuchen, einem i Backofen im untern Wohnstock, drei i Bühnen, einer Remise, einem Stall, einem abgetheilten Keller, 32 Fuß lang, 18 Fuß breit, alles von gesunder Lage, mit Aussicht auf das Nagoltthal gegen Reuthin, auch 4,4 und 6,1 Ruthen Gemüsegärtchen; Anschlag 1000 fl., kommt in zwei Theilen oder im Ganzen am Freitag dem 20. Oktober, Mittags 1 Ubr,

auf dem hiesigen Rathhaus in öffent­lichen Aufstreich.

Lie Wlrkhsckaft zum Prinz Fried­rich wurde bis 1840 in dieser Woh­nung geführt; auch zu einem kaufmän­nischen Gewerbe würde sie sich eignen; vermiethet ist sie derzeit zu 50 fl.

Stadtrath.

B e r n e ck.

Bitte.

beider ist unser Ort schon wieder durch Brandunglück heiwgesucht worden.

Gestern Nach- T. «nttag brach

"'Nämlich , ohne ^M^..daß. die Ver- anlassung bis >' sxzt bekannt wäre, in einem zweistöckigen Wohnhause dahier plötzlich Feuer aus und zwar mit solcher Heftigkeit, daß fast gar Nichts weder von Früchten noch sonstigen Hab­seligkeiten gerettet werden konnte; ver­sichert war ebenfalls lediglich Nichts.

Die beiden obnedieß armen Familien, welchen das abgebrannte Haus, gehörte, und worunter eine Wutfrau und vier unmündige Kinder sich befinden, sind nun dem bittersten Elende Preis gege­ben, und ergeht daher an alle Men­schenfreunde die dringende Bitte, zur Linderung dieser grenzenlosen Noch um Gottes willen ein Schersiein beisteuern zu wollen. Besonders dankbar würden wir für etwaige Kirchen-Kollekten aus der Umgegend seyn und über die ein­zelnen Beiträge seiner Zeit, öffentliche Rechenschaft ablegen.

Den 26. September 1848.

Gemeinschaftliches Amt.

Stadtpfarrer Götz.

Stadtschultbeiß Brenner.

Altenstaig Stadt.

Lchrlingsaiitrag

für einen

Bierbrauer.

Ein junger Mensch, welcher sich durch das erlernte Geschäft nicht mehr fort- dringcn kann, wünscht die Bierbrauerei und Bäckerei zu e> lernen, kann aber ein Lehrgeld nicht bezahlen. Dagegen ist er körperlich so erstarkt, baßer allen anstrengenden Arbeiten sich unterziehen kann, und un Schreiben und. Rechnen wohl erfahren.

Wer diese Person in der nächsten Zeit aufnehmen will, wolle sich an den Unterzeichneten wenden.

Den 28. September 1848.

Statischuikheiß Speidel,

Simmersfeld, Oberamts Nagold.

Oeffrntliäie und offene Frage an das Oberamt Nagold.

Sind die Amtsboken nur die Diener der Bezirksstellen, die sie also anneb- men oder adweisen, zu denen sie spre­chen können, gehe hin, komme her, nach ihrem Belieben?

War die Einstellung des Botengan­ges am letzten Mittwoch eine, oberamt­liche Veranstaltung und diese, war stö eine eigenmächtige, oder auf eine höhere Verordnung gestützte?