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für die Oberamtsbezirke
Nagold and Horb.
^ 40 .
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kfl. 48 . Sfl. iS .
Oberamt Horb.
An die Ortsvorsteher.
Denselben wird hinsichtlich der Anschaffung von solid und elegant gearbeiteten Militär-Trommeln der Siebmacher Josef Augsburger zu Horb empfohlen , der in neuester Zeit solche in mehrere Gemeinden der Oberämter Horb, Oberndorf, Glatt und Haigerloch (tue zwei letzteren im Fürstenthum Slgma- ringcn) geliefert hat. Dieselben kosten sammt Bandelier, Tragriemen und Schlegeln und zwar die größeren mit 13 Zoll Durchmesser 16 fl. und die kleineren mir l 1 Zoll Durchmesser 15 fl,, somit um beziehungsweise 3 fl. 42 kr. und 2 fl. 42 kr. wohlfeiler als sie von rc. Skohrer in Stuttgart augedoten sind. Den 12, Mai 1848.
K. Oberamt. Lindenmajer.
Amrsnotarrar Altenstaig.
Fünfbronn, Gerichtsbezirks Nagold.
Liegenscdaftsverkauf.
In der Gantsache des Andreas Wa i- ^ d-li», Schmids zu Fünsbronn,
L ^ werden die in der Masse vorhandenen Realitäten, bestehend in:
einer zweistöckigen Behausung mit Scdmibfcuerwcrkstätte, unten im Dorf, und ' !
1 Morgen ^ Viertel 12^, Ruthen Mähe- und Brandfeld, i
cun Samstag dem 27. Mai d. I.» >
Nachmittags 1 Uhr,1 !
auf dem Rathhaus in Füufbronn ver- i
kauft. !
Die Stadt - und beziehungsweise Schultherßenämter werden ersucht, diesen Verkauf in ihren Gemeinden üblich zu veröffentlichen.
Den 22. April 1848.
Königliches Amtsnotariat.
Wullen.
Nagold,
Holzverkanf
Am Dienstag dem 23. d. M.,
Freitag, den LN. Mai
von Morgens 8 Uhr an, werden in dem Stadtwald A . Bühl folgende Holzsortimente zur öffentlichen Versteigerung gebracht:
62 Stämme eichenes Werkhol; von 15 bis 30 Fuß Länge und 10 bis 20 Zoll mittlerem Durchmesser,
23 Klafter eichenes Scheiterhoft,
23 Klafter eichenes Prügelholz und 1000 Stücke eichene Wellen,
900 Stücke tannene Wellen.
Die Zusammenkunft ist um obige Zeit bei der sogenannten Oeschelbron- ner Steig auf dem großen Stadtacker.
Den 15. Mai 1848.
Sradrath.
In dessen Namen:
^ Stadlförster Schober.
^ Wilvberg.
Erwiederung.
Auf den Artikel, welcher in Nr. 38 dieses Blattes gegen mich e,»gesendet wurde, gebe ich folgende Erklärung ab:
Auch ich bedaure, daß es zu jener gewaltlhätigeu Demonstratio», wodurch die lebenslängliche» Stadträthe Köhler und Harnnaim zum Rücktritt von ch- rem Amte bewogen werden sollten, kam. Ich balle solche Maaßregeln für unerlaubt und weiß, daß die Freiheit ohne Ordnung n'-cht bestehen kann. Diesem Grundsätze bin ich in Wort und Thal treu geblieben und muß daher gegen fenen Artikel, der mich der Urheberschaft jener Ercesse bezüchtigt, als gegen einen verläumderischen, entschieden auftreten.
Der Einsender führt zum Beweise, daß mir die Urheberschaft dieser Er- ccsse „beinahe mit Entschiedenheit zuzuschieben sep", dreierlei Beweisgründe an: 1) Zch fty der Vorsitzer jenes Klubs, der einer Nachricht des Nagolder Jntelligcnzblattes Nr. 30 zufolge, „kein Mittel unversucht lassen will, bis sich alle Lebenslänglichen zum Abtritt von ihren Stellen entschlossen haben oder gezwungen sepen".
1848
2) Es gehe die allgemeine Sage, daß am Abend jener Ercesse den Thä- iern Schnaps verabreicht worden sey, und daß ich denselben bezahlt habe.
3) Daß ich früher geäußert habe: es sey an der Zeit, sich zu regen, ich babe meinen Verstand schon 15 Jahre einsperren müssen, jezt wolle ich ihn auch lvslasscn.
Dies sind die drei Beweisgründe, auf welche hin der Einsender mich der Urheberschaft jener Ercesse so ziemlich für überwiesen erklärt.
! Der Einsender kesizt wahrlich eine , sehr schlechte Logik, und es wäre traurig , wenn Leute von solchem Urtheil ^ künftig über ihre Mitbürger als Geschworene zu Gericht sitzen würden, s Er verurtheilt mich, weil irgend ein l Korrespondent in dem Jntelligenzblatt Nr. 30 obige Behauptung aufstellt, er verurtheilt mich ferner auf eine angebliche allgemeine Sage hm und aus meine angebliche Aeußerung, daß ich jezt erst recht von meinem Verstand Gebrauch machen wolle. Er verurtheilt mich, ohne irgend darüber nachzuden- ken, ob denn diese Behauptungen und ; Sagen auch wahr seyen. Er besinnt sich freilich hintendrein etwa!? und erklärt, er wolle die Frage über meine Urheberschaft nicht enischeiden', nachdem er zuvor auf obige mchissagende Gründe gestuft, behauptet haue, „die Urheberschaft sep beinabe mit Entschiedenheit mir zuzuschieben!"
Ich erkläre hiemit alle jene Gerückte, jene angebliche Aeußerung von mir, jene Behauptung des Korrespondenten in Nr. 30 für falsch. Die Sage, daß ich den Tbäiern Schnaps bezahlt babe, ist, wenn sie anders gcht, gänzlich unwahr. Ich fordere Jeden auf, es zu sagen, wenn er das Gegentheil dar- thun kann. Ebenso unwahr ist die. mir vom Einsender in Mund gelegte Aeußerung. Es ist eine Entstellung meiner Worte: Daß bei dem früheren Regiment Viele von ihren Verstandes«,