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Amts- und Zntelliaeuz-Blatt

Nag

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Gemeinschaftliches Oberamt Naaold.

Die auf den 23. April verfallenen Armcnben'ctuc werden, soweit sie noch nicht eingekommen sind, zu Einsendung erinnert. Den 4. Mai 1848.

König!. Gemeinschaft!. Oberamt.

Daser. Srockmayer.

Oberarm Nagold.

Wall! eines Abgeordneten für den Oberamtsbezirk Nagold zur zweiten Kammer der Stäudever- sammlung.

Nach ergangener specieller Vorla­dung der Wablmänner durch pieOrts- Vvrsteber werden Ldztcre angewiesen, «!> »bren Gemeinden öffentlich zu ver­kündigen , daß als Anfangstermin für die auf dem diesigen Ratbhaus vorzu­nehmende Abgeordneten - Wabl Donnerstag der 18. dieß und der Wahlzettraum auf zwei Tage festgesezt ist, vorbehältlich einer Ver­längerung luefts Zeitraums, wen» am Schluffe desselben die gesetzliche Stim- menzabl von mindestens zwei Drittthei- lcn derWablberechiigicn noch nicht ab­gegeben oder aber so gcthcilt seyn sollie, daß keiner der Wabl - Kandidaten ein Drittibeil der Stimmen erhalten bätte.

Die Wablmänner baden ihreStimm- zeitel eigenhändig zu unterzeichnen, oder wenn sie des Schreibens unkundig seyn sollten, mu ihren Handzeichen zu ver­sehen und es ist die Aechtheit des Lez- teren durch den Orts - Vorsteher oder die Wabl - Kommission zu beurkunden.

Die Stimmzettel sind der a >f dem hiesigen Nakhhaus versammelt«! Wahl- Kommission ,n Person, jedoch einzeln im Durchgang oder, wofern der eine oder der andere der Wahlmänner durch Dienst-Verhältnisse am persön­lichen Erscheinen verhindert wäre, durch einen Bevollmächtigten zu übergeben, der übrigens für seine eigene Person wahlberechtigt seyn muß und sich über den erhaltenen Auftrag durch eine von

für die Oberamtsbczirke

old und H

Dienstag, ven N. Mai

dem Bevollmächtiger zu unterzeichnende Urkunde auszuweisen hat.

Die Stimme des Abwesenden wird von dem Bevollmächtiger durch einen von l!ezterem ausgestellten Stimmzettel, in welchem die Person des Bevollmäch- tigers zu bezeichnen ist, abgegeben.

Die Ordnung, m welcher die Wahl­männer der einzelnen Gemeinden zu er­scheinen haben,' ist durchs Loos in fol­gender Weise bestimmt worden:

Am 18. Mai: Eltmannsweiler, Gau­genwald, Sulz, Ueberberg, Uiitertbal- deim, Oberibalbeim, Aünsbronn, Em­mingen, Garrweiler, Oberschwandorf, Simmersfeld, Beuren, Jselshausen, Enz- tbal, Mmdersbach, Rochfelden, Nobr- dorf, Haiterbach, Spielberg, Alienstaig Stadt, Umerschwandorf, Pfrondorf, Warth.

Am 19. Mai: Wenden, Bösingen, Altenstaig Dorf, Gültlingen, Berneck, Schönbronn, Ebershardr, Effringen, Schiettingen, Walbdorf, Ebbauscn, Na­gold, Beihingen, Wildberg, Egenhausen.

Den 9- Mai 1848.

Königliches Oberamt. Daser.

Obcramt Nagold.

Da noch sehr wenige Orts-Vorste­her der oberamtlichen Aufforderung vom 14. v. M. (Amtsblatt Nr. 31), betref­fend die

Organisation der Bürger wehr, nachgekommen sind, so wird dieselbe hiemit unter Anberaumung eines wei­tern lOtägigen Termins wiederholt.

Den 7. Mai 1848.

Königliches Oberamt. Daser.

Oberamt Horb.

An die Orts - Vorsteher

Nach emer Mittbeilung des Bisita« tionS - Kommissärs Laiber werden die Güterbuchs - Protokolle von den Orts- Vorstehern meistens nicht nach den §§. 28, 2225 und der Beilage I der Ministerial - Verfügung vom 12. No­vember l840Reg.-BlattNr. 57 geführt.

ES wird daher denselben aufgetra-

o r b.

1848 .

gen, sich künftig streng nach jener Ver­fügung zu achten.

De» 4. Mai 1848.

K. Oberamt. Linde nmajer.

Oberamtsgecicht Nagold.

Nagold. .

Schulden - Liquidationen.

In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulten-Liquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnen: Zeit anbevaumk, wozu die Gläubiger unter dem Anfü­gen vorgeladen werden, daß die Nichk- liquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts - Akten bekannt sind, am Schluß der Liquidation aus­geschlossen, von den übrigen nicht er­scheinenden Gläubigern aber wird an­genommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Geneh­migung des Verkaufs der Masse-Ge- genstande und der Bestätigung des Gü­terpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Johannes Günther, Maurer von Beibingen,

Dienstag de» 6. Juni, Morgens 8 Uhr, auf dem dortigen Nachhause.

ChristianRentschler, Rappenwirth von Bösingen,

Freitag den 9. Juni,

Morgens 9 Uhr, auf dem dortigen Rathbause.

Johannes Frey, Taglöhner von Bösingen,

Samstag den 10. Juni, Morgens 8 Uhr, auf dem dortigen Nathhause.

Den 4. Mai 1848.

Königliches Oberamtsgericht. Berner.

Kameralamt Altenstaig.

Frucht Verkauf.

Die Preise der auf dem Altenstaiger und Rohrdorfer Kasten zum Verkauf gegen baare Bezahlung ausgesezten Früchte sind heute folgendermaßen re- gulirt worden: