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Amts- und Zntelliaeuz-Blatt
Nag
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Gemeinschaftliches Oberamt Naaold.
Die auf den 23. April verfallenen Armcnben'ctuc werden, soweit sie noch nicht eingekommen sind, zu Einsendung erinnert. Den 4. Mai 1848.
König!. Gemeinschaft!. Oberamt.
Daser. Srockmayer.
Oberarm Nagold.
Wall! eines Abgeordneten für den Oberamtsbezirk Nagold zur zweiten Kammer der Stäudever- sammlung.
Nach ergangener specieller Vorladung der Wablmänner durch pieOrts- Vvrsteber werden Ldztcre angewiesen, «!> »bren Gemeinden öffentlich zu verkündigen , daß als Anfangstermin für die auf dem diesigen Ratbhaus vorzunehmende Abgeordneten - Wabl Donnerstag der 18. dieß und der Wahlzettraum auf zwei Tage festgesezt ist, vorbehältlich einer Verlängerung luefts Zeitraums, wen» am Schluffe desselben die gesetzliche Stim- menzabl von mindestens zwei Drittthei- lcn derWablberechiigicn noch nicht abgegeben oder aber so gcthcilt seyn sollie, daß keiner der Wabl - Kandidaten ein Drittibeil der Stimmen erhalten bätte.
Die Wablmänner baden ihreStimm- zeitel eigenhändig zu unterzeichnen, oder wenn sie des Schreibens unkundig seyn sollten, mu ihren Handzeichen zu versehen und es ist die Aechtheit des Lez- teren durch den Orts - Vorsteher oder die Wabl - Kommission zu beurkunden.
Die Stimmzettel sind der a >f dem hiesigen Nakhhaus versammelt«! Wahl- Kommission ,n Person, jedoch einzeln im Durchgang oder, wofern der eine oder der andere der Wahlmänner durch Dienst-Verhältnisse am persönlichen Erscheinen verhindert wäre, durch einen Bevollmächtigten zu übergeben, der übrigens für seine eigene Person wahlberechtigt seyn muß und sich über den erhaltenen Auftrag durch eine von
für die Oberamtsbczirke
old und H
Dienstag, ven N. Mai
dem Bevollmächtiger zu unterzeichnende Urkunde auszuweisen hat.
Die Stimme des Abwesenden wird von dem Bevollmächtiger durch einen von l!ezterem ausgestellten Stimmzettel, in welchem die Person des Bevollmäch- tigers zu bezeichnen ist, abgegeben.
Die Ordnung, m welcher die Wahlmänner der einzelnen Gemeinden zu erscheinen haben,' ist durchs Loos in folgender Weise bestimmt worden:
Am 18. Mai: Eltmannsweiler, Gaugenwald, Sulz, Ueberberg, Uiitertbal- deim, Oberibalbeim, Aünsbronn, Emmingen, Garrweiler, Oberschwandorf, Simmersfeld, Beuren, Jselshausen, Enz- tbal, Mmdersbach, Rochfelden, Nobr- dorf, Haiterbach, Spielberg, Alienstaig Stadt, Umerschwandorf, Pfrondorf, Warth.
Am 19. Mai: Wenden, Bösingen, Altenstaig Dorf, Gültlingen, Berneck, Schönbronn, Ebershardr, Effringen, Schiettingen, Walbdorf, Ebbauscn, Nagold, Beihingen, Wildberg, Egenhausen.
Den 9- Mai 1848.
Königliches Oberamt. Daser.
Obcramt Nagold.
Da noch sehr wenige Orts-Vorsteher der oberamtlichen Aufforderung vom 14. v. M. (Amtsblatt Nr. 31), betreffend die
Organisation der Bürger wehr, nachgekommen sind, so wird dieselbe hiemit unter Anberaumung eines weitern lOtägigen Termins wiederholt.
Den 7. Mai 1848.
Königliches Oberamt. Daser.
Oberamt Horb.
An die Orts - Vorsteher
Nach emer Mittbeilung des Bisita« tionS - Kommissärs Laiber werden die Güterbuchs - Protokolle von den Orts- Vorstehern meistens nicht nach den §§. 2—8, 22—25 und der Beilage I der Ministerial - Verfügung vom 12. November l840Reg.-BlattNr. 57 geführt.
ES wird daher denselben aufgetra-
o r b.
1848 .
gen, sich künftig streng nach jener Verfügung zu achten.
De» 4. Mai 1848.
K. Oberamt. Linde nmajer.
Oberamtsgecicht Nagold.
Nagold. .
Schulden - Liquidationen.
In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulten-Liquidation rc. Tagfahrt auf die unten bezeichnen: Zeit anbevaumk, wozu die Gläubiger unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die Nichk- liquidirenden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts - Akten bekannt sind, am Schluß der Liquidation ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse-Ge- genstande und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Johannes Günther, Maurer von Beibingen,
Dienstag de» 6. Juni, Morgens 8 Uhr, auf dem dortigen Nachhause.
ChristianRentschler, Rappenwirth von Bösingen,
Freitag den 9. Juni,
Morgens 9 Uhr, auf dem dortigen Rathbause.
Johannes Frey, Taglöhner von Bösingen,
Samstag den 10. Juni, Morgens 8 Uhr, auf dem dortigen Nathhause.
Den 4. Mai 1848.
Königliches Oberamtsgericht. Berner.
Kameralamt Altenstaig.
Frucht Verkauf.
Die Preise der auf dem Altenstaiger und Rohrdorfer Kasten zum Verkauf gegen baare Bezahlung ausgesezten Früchte sind heute folgendermaßen re- gulirt worden: