genschopf, so wie auch eingerich­teter Walk- und schleifmühle und Haufreibe, nebst einem einzeln ste­henden, guten, gewölbten Keller an der Straße gegen Beibingen;

2) hat dieses Gebäude hinreichende Wohnzimmer und Kammern, so wie auch den erforderlichen Platz auf der Bühne zur Aufbewahrung des Futters;

3) dem Käufer können auf sein Ver- langen auch 2*/? Morgen Wiesen, 10 Morgen Aecker und Vier­tel Länder mit in den Kauf gege­ben werden;

4) ist im zweiten Stock eine Woll­spinnerei eingerichtet, von welcher jährlich 170 fl. HauSzinS zu er­heben ist.

Der neue Käufer hat sich, wenn er

das Geschäft mit Umsicht treibt, eines guten Auskommens zu erfreuen, da cs an hinreichender Wasserkraft nicht fehlt.

Die fremden Käufer wollen sich am Tage des Verkaufs, mit Vermögens- Zeugnissen versehen, hier einfinben.

Den 21. Mai 1847.

Aus Auftrag:

Schultheiß Walz.

Das Grossherzoglich Badische Staas - Eisenbahn-

Lotterie-Anlehen

von vierzehn Millionen Gulden, ist emgetheilt in

Stück Loosen, ein jedes » 20 Thaler oder 35 Gulden,

rückzahlbar laut Gesetz vom 21. Februar 1845, unter Zuziehung von Z^o/g Zinsen, durch Anhäufung dev Kapitals und der Zinsen, mittelst 400,000 Gewinne, die zusammen 30 Millionen 261,495 Gulden betragen, und wie folgt ein- gcrheilt sind in: 12 Gewinne -> fl. 30,000, ZT ^ T>',NOt», 12 » 35,000, 23 - 14,000, 2 -- 12,000, 33 ' 10,000, TO - 3000, 2 - TOOO, 38 ^ TOOO, 886 2000, SOTT lOilO, 177-,r fl 250 n. s. w.

Die Veriheilung der Gewinne findet mittelst 160 Ziehungen zu Karlsruhe statt, und zwar unter Aufsicht und Leitung der öffentlichen Behörden.

Die nächste Ziehung ist am LL. Mai MUL. --Z2A

Diese Staatslotterie ist ohne Nieten, denn ein jedes Loos spielt in allen Ziehungen so lange mit, bis es heraus kommt, und muß, wenn es keinen größere» Treffer erlangt, wenigstens 42 fl., und je langer es liegen bleibt, je Mehr­gewinnen. Es kann daher hierin jedes Kapital mir eben so viel Sicherheit und Garantie, als auch mit Aussicht und Anspruch auf große Gewinnste angelegt werden, ohne daß je irgend ein Verlust zu befürchten wäre.

Durch das Unterzeichnete Bankhaus sind jederzeit Driginal-Loose zu beziehen, und werden solche nach einer jeden Ziehung auch wieder von uns zurück gekauft. Plane und jede gewünscht werdende Auskunft gratis.

Briefe, so wie Sendungen von Geld, Cassascheinen, Banknoten rc. zu frankiren. Die Listen werden nach der Ziehung prompt zugesandt. Auch über das Schicksal von anderen Staarslottcne - Loosen wird auf Verlangen unenr- geldliche Auskunft durch uns erthcilr. MaehMaMl K SöhSW,

Ballqmers m Mamz am Rhein.

Bei Buchdrucker G. Zaiser in Nagold sind Loose zum Verkauf, so wie auch Pläne ec. vorräthig. _

Wöchentliche Frucht-, Brod-, Fleisch-, Viktualien- und Holz-Preise.

Nagold, den 22. Mai 1847.

Frucht-Gattungen.

Mittelpreis.

Vertäust

wurden:

Erjös.

Dinkel, alter, ....

1 Sch.

fl-

kr.

Schfl.

Tr.

fl.

kr.

-

Dinkel, neuer.

15

50

88

1407

12

Kernen.

37

22

3

112

8

Haber.

9

47

9

_

88

6

Gersten.

25

58

N

i

228

23

Mühlfrncht ....

28

1

28

Waizen.

. 1 Sr.

_ ,

_ .

Bohnen.

4

12

_

2

8

24

Roggen.

3

20

3

10

Wicken.

..

r

26

2

4

52

Erbsen.

Linsen.

-

Linsen-Geriten . . .

NoSgen-Waizen. . .

-

1 BroL - Preise.

z 4 Pfd. Kerncnbrod . . 30 kr.

z 4 Schwarzbrod . . 28

^ 1 Weck a 4 »th. 2 Ltl. 2 .

jj Fleii.ch-Pr e >se. f 1 ^fd. Lchsengeisch . . 9

> 1 « Rindüeisch ... 8

li 1 » Hammelfleisch . . 6

l 1 . Kalbfleisch , . . - 7 -

^ 1 Schweinefleisch.

k abgezogen ... 12

si nnadgezvgcn . . 14

8 Fett-Prdise.

x 1 . Sebweine-Schmalz . 32

I 1 » Rindschmaiz . . . 26 ,

8 1 , Butler . ., . . . -19 .

k 1 « Lichter, gegossene . 22

Redsgirt, gedruckt und verlegt voa G. Zaiser.

1 Pfv. Lichter, gezogene 2t) kr. 1 Pfv. Leite . . . . 1k Ir.

H o l z - P r c, s e.

Bödseiten. l' breit:

raube .... 4043 »

baibiaudere .... 48

bliaoc . . . I ä. 8 , Bretter, I - dr. . . 263a

9-10" br. . . !S .

Nabmenschenkel . . 14IS .

Lauen .S8 ,

KI. Buchenholz:

rr. Achse . . 13g. .

geflößt . . . 14 fl. ,

Kl. Tannenbotz: rr. Achse . . 7 S. 48 »

geflößt ... 8 fl. 12