Nagold

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Amtliche Erlasis.

Oberamt Nagold.

Kantions-Leistung der Amts- Koten

Die Amtsversammlung hat durch Beschluß vom 14. Oktober 1845 die Größe der Kautionen der Amtsboten auf folgende Weise festgesetzt.

1) Dürrschnabel zu Altenstaig auf LOO fl.

2) Stöhr zu Deihingen auf 100 sl.

3) Henßler zu Berneck auf . 100 fl.

4) Schöttle zu Ebbausen auf 150 fl.

5) Dietterle zu Garrwciler auf 150 fl.

6) Maser zu Höllerbach aus 200 fl.

7) Ade zu Obcrthalbeim aus 150 fl.

8) Kreudler zu Schönbronn aus 150 fl.

9) Kalmbach zu Simmersteld aus200 fl.

10) Härtter zu Sulz aus . . 300 fl.

11) Ehnis zu Wartb auf . . 100 fl.

Vorstehende Kautionen sind mittelst

Verpfändung von Liegenschaft in min­destens iVrfachem Betrage geleistet worden, und eS erstrecken sich dieselben aut alle und jede von den Boten zur Bestellung übernommenen Gelder, Pa­kete und Briefschaften gegenüber den Aufgebern, beziehungsweise Aedressaten.

Indem dieses zur Kemimiß des Pu­blikums gebracht wird, fügt man bei, daß die Amlökorporation, wie sich von selbst versteht, keine Haftungs-Verbind­lichkeit für die Amts-Boten übernimmt, vielmehr den Betbeiligten überlassen muß, sich mit ibren etwaigen Regreß- Ansprüchen an die betreffenden Boten selbst und die von ihnen eingelegten Kautionen zu ballen. Den 23. Mai 1847. K. Obcramt. Daser.

Obcromr Nogold.

Bettelwesen

Es ist zur Kenntniß des Oberamts gekommen, daß manche Ortsvorsteher derzeit gegen die sehr überhandnehmcn- den Bettler jeder Art mit Rücksicht auf die allgemeine Noch der Zeit eine Nachsicht, zu welcher sie nicht befugt sind, ausüben zu dürfen meinen.

für die Oberamrsbezirkc

, Freud entladt und Horb.

Freitag, den 28 . Mal

Zu Verhütung dieser großen Belästi­gung des Publikums und im Interesse einer geordneten Armenpolizei, sodann in Hinsicht auf die gesetzliche Bestim­mung, wonach jede Gemeinde ihre Ar­men selbst zu erhalten hat, fordert das Obcramt die Ortsvorsteher nachdrück- ^ lich auf, den bezeichnten Unfug durch ! Ertheilung strengerer Instruktionen ^ an ihre Polizeidiener, sodann durch un- nachsichtliche Abrügung beziehungsweise Einliefcrung der aufgegriffenen Bettler um so mehr zu steuern, als die unter- i zeichnete Stelle keinen Anstand nehmen , wird, die Säumigen hier zur Nerant- j wortung zu ziehen. Den 26. Mai 1847.

K. Oberamt. Daser.

Oberamt Nagold.

Flußsperre-

Nack einer Mittheilllng des K. Ober­amts Calw wird die Floßstraße auf der Nagold von der Bulacher Mühlfloß- Gasse bei Calw vom 15. August bis 31. August d. I , sodann die hintere Stube in Neubach auf her kleinen En; vom 1. Septbr. bis 30. Septbr. d. I. wegen vorzunehmender Reparationen ge­sperrt werden.

Die Ortsvorsteher haben die Flößer ihrer Gemeinden hierauf aufmerksam zu machen. Den 26. Mai 1847.

K. Oberamt. Daser.

Oberamt Nagold.

Flußsperre.

Durch Dekret des K. Ministeriums des Jnnern vom 21. 1. M. ist die Ab­sperrung der Floßstraße von der Pfron- dorfer Mühle bis zur obern Floßgasse bei Wildberg vom 15. 31. August d. I. genehmigt worden.

Die Ortsvorsteher haben dieß den Flößern ihrer Gemeinden zu eröffnen.

Dm 23. Mai 1847.

K. Obcramt. Daser.

Obrramk Nogold.

Stadtrath uns Rathsschreiber Johann Gg. Brenner ist heute als Stadtschult-

1847 .

heiß von Berneck verpflichtet und in sein Amt eingewiesen wobden. Den 25. Mai 1847. K. Oderamt. Daser.

Oberomtsgericht Nogold.

Nagold.

Schulden - Liquidationen-

In den nachgenani'ten Gantsacken ist zur Sckulden-Liquidation ic. Tagfahrt auf die unten be;eichneteZeit anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Aussi­gen vorgcladen werden, daß die Nicbt- liquidireudcn, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluß der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines et­waigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse - Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitrcten.

Christian Friedrich Frei, Bauer von Ueberberg,

Samstag den 19. Juni 1847, Vormittags 8 Uhr, auf dem dortigen Rathhause.

Jakob Girrbach, Flößer von Enz- thal,

Montag den 21. Juni 1847, Vormittags 8 Uhr, auf dem dortigen Rathhause.

Den 17. Mai 1847.

Königl. Oderamtsgericht.

Berner.

OberamtsgerichL Horb.

H o r b.

Gläubiger - Aufruf.

Gegen Kaspar Klumpp von Sulz, nun Bachmüller in Mühl a. N., ist für den Fall der Entstehung gütlicher Erledigung der Gant erkannt, und wird die Liquidations-Verhandlung auf dem Ralhhause in Mühl

Montag den 7. Juni, Morgens 8 Uhr,

vorgenommen. Da :c. Klumpp, der