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und akute üs:

Zahnschmerzen, n den Ohren, c, Lähmungen, ntzündungen, rnommen und

r die einfachen ilhmungen re.,

n vielen hier-

Nagold.

n, den innern scheu deurlich durch sinnlich e jene Stoffe, lesihen, einen alb man auch ichr, ganz be- gsten Erfolge, isher bekann- affung tersel- >en zu treffen, spieltg und ' im Stande ekung auszu- hiefelost nach matismus- den beiden seht ist, und lömniig jener henmatis- ranke, welche , Minderung um deshalb .irchauß nicht

icburtshelfer.

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Amts- und Zmelllgenz

für die Oberamrsbezlrkc

Nagold, Ireudenkadt und Hort».

Dienstag, den

November

1847 .

Amtliche Erlasse.

Oberarm Nagold.

Wervvllftaudigun;; der Ergän-j" zungsbändc zu de» HZrimar- ^ kataftern.

Es ist die Veranstaltung getroffen, daß die noch fehlenden Hondrisse und Meß­urkunden , so weit es nur immer die Witterung gestattet, noch bis zum Schluß dieses Kalenderjahrs beigedracvt werten.

Sobald nun die Steucrsatzbebörden in den Besitz dieser Dokumente gelangt seyn werden, haben sie nach Maßgabe der §. §. 5, 9 16 derMmistcrialversij- gung vom 12. November 1840 (Reg.-

Lederschläuche können auch bäni'ene «chläuckc für beiderlei Arten von Spri­tzen gebraucht werden. Bei den Schlau- ,! che» ist darauf zu sehen, daß nickt nur er bestehenden Vorschrift gemäß die; ! Schlauchschrauben einerlei Kaliber, son- ! kern die Schläuche auch einerlei Weite ! haben.

3) Bei Anschaffung neuer Fcuereimer ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die­selben einen Gehalt zur Fassung von 5 6 MaaS Wasser erhalten, und an

der Mündung enger als am Boden kon- struirt werden. Die Fcuereimer können von Leder oder von engem festem Stroh-; gesiecht und müssen in diesem Fall in- j

Bl. S 512 ff.) solche in die

GüreiH wendig wohl verpickt scyn.

buchsprowkolle aufzunchmen, und die Ergänzungsbande zu den Primarkata- stcrn darnach zu vervollständigen, wo­zu hauptsächlich die Winiermonate zu verwenden sind, damit daS FvrtfuhrungS- geschaft auf das Laufende gebracht werde.

Auf den 1. April 1848 haben die Steuersahbebördcn über den Stand des Geschäfts Bericht an das Oberamt zu erstatten. Den 18. November 1847.

K. Oberamt. Laser.

Oderamt Nagold.

Feuerivscb - Ordnung.

In Betreff der Frage über das Be- durfniß einer Revision der Feuerlösch- ordnung vom 20. Mai 1808 ist dem Oberamte durch Regierungs-Erlaß vom

Nickt min­der sind aber auch Fcuereimer von hän­fenem Gewebe zulaßig, bei welchen übri­gens die Ocffnung durch einen kleinen angenahten Reif auseinander gehalten werden muß.

4) Von der in §. 1 l der Fencrlösck- ordnung enthaltenen Verpflichtung zum Vvrräthighaltcn von Wasserbüncn kann die Kreisregicrung da, wo Weinbau getrieben wird, oder die Einwvbncr sonst mit Bütten versehen sind, Dispensation eintreten lassen. Anstatt der Botten ge­nügt es übrigens auck an größeren Kübeln, welche an Stangen tragvar sind.

5) Die Anschaffung von Feuerwagen hat sich hauptsächlich nach den örtlichen Bedürfnissen, namentlich nach dem Um­fange eines Orts re. zu richten Wo

3 d. M. Ziffer 14453 Nachstehendes sie nicht eingcführt sind, und deren An-

erogncr worden.

1) In kleinen Orten, wo es an den Mitteln zu Anschaffung von Fahrfeuer­spritzen fehlt, genügt es an s. g. Trag- Iprihen. Wo nach §. 2 der Feucrlösch. ordnung mehrere Orte eine gemeinschaft­liche Fahrfeuerspritze besitzen, erscheint es als zweckmäßig, daß mit oder ohne Auflösung dieser Gemeinschaft in dcn-

schaffung je nach den zutreffende!'. Ver­hältnissen erlassen werden kann, ist auf dieselbe nicht zu dringen. Dasselbe gilt auch von den zur Abwendung des Feuers von Nachdargcbäuden dienenden Säcken und Segeltückern, deren An­wendbarkeit nicht überall gleich möglich ist. j

6) Größeren Städten ist für den Zweck j der Flüchtling von Hadseligkeiten die,

jenigcn dieser Orie, wo die gemeinschaft- j Berenhaltung von Säcken, Stricken und liche Fahrspritze nicht steht, wenigstens Laternen, und die Aufbewahrung die- Tragspritzen angeschafft werden. ser Geräkhschaften an bestimmten Orten,

2) Statt der bisher meistens üblichen so wie die Anschaffung und Unterhal­

tung lftcbt schließbarer Deckelwagen zu empfehlen. In Orten, wo Häuser von drei »nd mehr Stockwerken häufig sind, ist die Anschaffung leinener Schläuche, welche mittelst daran befestigter Hacken an die Fenster gehängt merken, zu Ret­tung von Menschen aus höheren Stock­werken in Erwägung zu nehmen.

7) Zu den Lokalen, in welchen die Lösckgeräthe aufbewahrt werden, sind mebrcre Schlüssel anzuschaffen und diese rheils aus dem Ratbhause, thcilS bei den mit deren Besorgung beauftragten Personen, theils bei zuverlässigen Nach­barn zu verwabren.

8) die Eintheilung der Bürger und Beisitzer in Rotten zum Behufe der Hülfeleistung in auswärtigen Orten ist überall beizubehalren. Neben denselben können jedoch nock besondere Personen um Belohnung zur Unterstützung ein für allemal ausgestellt werden. Bei Bildung der Rotten ist daraus Rück­sicht in nehmen, daß die erste, dersel­ben aus den jüngsten, und die letzte aus den ältesten Gcmeinkeangehörigen zu­sammengesetzt wird, und jeder derselben, wo möglich, eine Anzahl von Bauhand- werksieuten, insbesondere Zimmerleuten, auch Kaminfeger und Feucrardeitcr, zu- gckheilt werden.

9) Wo die Einrichtung der Ausse­tzung von Prämien für kie mit ihren Pferten auf dem Vcrfammlnngxplatze der Feuerlöschmannschaften am frühe- sten ankommenten Pferkebcsitzer now nicht eingefuhrt ist, und nach den örtlichen Verhältnissen kie Verbesserung des Feuer­löschwesens die Benutzung dies-"- Mittels wünschenswert!) macht, Koben die Bezirks- Pvlizeiämter auf die Einführung jener Einrichtung hin zu wirken.

10) Wo in einer Parzellargemcinde nur einpolizcilicherVoi stund (Anwalt) be­stellt ist, hat derselbe bci cincm Brandfalle unter schleuniger Anortnung desftn, waS zurBewälkigung desFeners dienlich ist,un­verzüglich demOrksvorsteder dcS Gemein- dedezirkS durch ReitendcnMcldüng zu nia-