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für drc Oberamtsbezirkc
Nagst-, Freu-enka-t und Horb.
^ 52 .
Dienstag, den Ju-n
1847 .
Amtlichs Erlasse.
Nagold, Horb.
Der Ausschuß der vaterländischen Privat - Feuerverfichcrungs - Gesellschaft bat aus Anlaß von Brandfällen in Ziegelhutten und in einer Metallschmclz- hütte zur Anzeige gebracht, daß die Ortsfeuerschauer ihre Visitationen auf Gebäude der fraglichen Art oft deswegen nicht ausdehnen, weil dieselben von der vaterländischen Gebäude - Versicherungs-Anstalt ausgeschlossen sind.
Da dieses Verfahren, wenn cs stattfindet, nicht in der Ordnung ist, indem sowohl die Lokalfcuerschau, als die Oberfeuerschau nach den keine Ausnahme machenden Bestimmungen des Gesetzes (General-Verordnung vom 13. April 1808, Lit. L XXX. und Lit. L.) sich auf die Visitation aller in einem Orte befindlichen Gebäude zu erstrecken hat, und die Abstellung von bau- und feuerpolizeilichen Gebrechen auch in den von der BrandversicherungS»Anstalt ausgeschlossenen Gebäuden schon aus Rücksicht auf die benachbarten , der Zwangs - Versicherung unterliegenden Gebäude nöthig ist, so werden höherer Weisung zu Folge die Orlsbehörden und Oberfeuerschauer hiedurch angewiesen , auch derartige Gebäude der periodischen Besichtigung unterwerfen zu lassen, beziehungsweise zu unterwerfen. Den 27. Juni 1847.
Die K. Oberämter.
Oberamrsgertcht Horb.
Horb.
Schulden - Liquidation.
Zn der yachgenanmen Gantsache wird die Schulden - Liqu;dailon und die ge- jeylich damit verbundenen weiteren Verbanolunge« an dem unten bezcichnctcu Tage und Orte vorgenommen, wozu die Gläubiger und Absonderungs-Berech- kigien andurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch,
wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liqultations-Tagfabrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Fall, unrer Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden.
Die nicht liauidircndcn Gläubiger werden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akren bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleiches , der Genehmigung des Verkaufs der Massegegcustäude und der Bestätigung des Gutcrpflegcrs der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Johannes Baller, Zimmermann in Altheim.
Dienstag den 27. Juli 1847.
Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhause in Allheim.
Den 23. Juni 1847.
K. Oberamtsgcncki.
_ Edle.
Forstamt Altenstakg.
Holzverkauf
In den Staatswalduugen des Reviers Alrenstaig kommen am
Montag dem 5. Juli d. I. unter den bekannten Bedingungen folgende Holz-Quantitäten zur Versteigerung :
1) Im Schlag große Eick Halde:
50 Stamme tannenes Langholz,
10 Stücke Sägklöhe,
77^ Klafter tannene Scheiter,
40hfz Klafter tannene Prügel,
7^/t Klafter Reisacdprügel.
2) Scheitholz:
In der kleinen Eichhalde:
120 Stämme tannenes Langholz,
50 Stücke tannene Sagklötze,
85 Stücke stärkere tannene Stangen,
75 Stücke Hopfenstangen,
15^ Klafter tannene Scheiter, iZr/z Klafter tannene Prügel,
1 Klafter Reisachprügel. b) Im Eichclacker und Hohefichten:
1 Stamm tannenes Langholz,
6 H 4 Klafter tannene Scheiter,
IH 4 Klafter tannene Prügel,
375 Stücke gebundene Nadelholzwellen.
e) In der großen Eichhalde:
4 Stücke tannene Sägklöhe,
211/, Klafter tannene Scheiter,
51/4 Klafter tannene Prügel,
1063 Stücke gebundene Nadelholzwellen
- ) Im Brenntenwäldchen:
2 Stücke tannene Sägklöhe,
1 Klafter tannene Scheiter,
1/2 Klafter tannene Prügel,
100 Stücke gebundene Nadelholzwellen.
e) Im Classert:
4 tanneuer Sägkloh,
3^/4 Klafter tannene Prügel,
225 gebundene Nadelholzwellcn.
Die Zusammenkunft findet Morgens 8 Uhr
im Schlage große Eichhalde zunächst dem Dorf Bösingcn statt und werden die Orrsvorsteher mit der Bekanntmachung dieser Verkäufe beauftragt.
Den 23. Juni 1847.
Königliches Forstamt. Grüningc r.
Kameralamt Rcuthtn. Preis-Rcgulirunq für den Weizen.
a) Zum Gcwerdsbetrieb werden bis aus
30 Centucr auf einmal abgegeben : bairischer Weizen g 10 fl. 30 kr. per Centner,
amerikanischer . . 3 10 fl.
b) Für Privaten zum Hausbedarf bairischer . . . 3 9 fl. 30 kr., amerikanischer . . L 9 fl.
Den 28. Juni 1847.
K. Kameralamt Reuthin. , Buhler.