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für drc Oberamtsbezirkc

Nagst-, Freu-enka-t und Horb.

^ 52 .

Dienstag, den Ju-n

1847 .

Amtlichs Erlasse.

Nagold, Horb.

Der Ausschuß der vaterländischen Privat - Feuerverfichcrungs - Gesellschaft bat aus Anlaß von Brandfällen in Ziegelhutten und in einer Metallschmclz- hütte zur Anzeige gebracht, daß die Ortsfeuerschauer ihre Visitationen auf Gebäude der fraglichen Art oft deswe­gen nicht ausdehnen, weil dieselben von der vaterländischen Gebäude - Versiche­rungs-Anstalt ausgeschlossen sind.

Da dieses Verfahren, wenn cs statt­findet, nicht in der Ordnung ist, indem sowohl die Lokalfcuerschau, als die Ober­feuerschau nach den keine Ausnahme machenden Bestimmungen des Gesetzes (General-Verordnung vom 13. April 1808, Lit. L XXX. und Lit. L.) sich auf die Visitation aller in einem Orte befindlichen Gebäude zu erstrecken hat, und die Abstellung von bau- und feuerpolizeilichen Gebrechen auch in den von der BrandversicherungS»Anstalt ausgeschlossenen Gebäuden schon aus Rücksicht auf die benachbarten , der Zwangs - Versicherung unterliegenden Gebäude nöthig ist, so werden höherer Weisung zu Folge die Orlsbehörden und Oberfeuerschauer hiedurch ange­wiesen , auch derartige Gebäude der periodischen Besichtigung unterwerfen zu lassen, beziehungsweise zu unterwer­fen. Den 27. Juni 1847.

Die K. Oberämter.

Oberamrsgertcht Horb.

Horb.

Schulden - Liquidation.

Zn der yachgenanmen Gantsache wird die Schulden - Liqu;dailon und die ge- jeylich damit verbundenen weiteren Ver­banolunge« an dem unten bezcichnctcu Tage und Orte vorgenommen, wozu die Gläubiger und Absonderungs-Berech- kigien andurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch,

wenn voraussichtlich kein Anstand ob­waltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liqultations-Tagfabrt ihre Forderungen durch schriftlichen Re­zeß, in dem einen wie in dem andern Fall, unrer Vorlegung der Beweismit­tel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden.

Die nicht liauidircndcn Gläubiger werden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akren bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Be­scheid von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläu­bigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Ver­gleiches , der Genehmigung des Ver­kaufs der Massegegcustäude und der Be­stätigung des Gutcrpflegcrs der Erklä­rung der Mehrheit ihrer Klasse bei­treten.

Johannes Baller, Zimmermann in Altheim.

Dienstag den 27. Juli 1847.

Morgens 8 Uhr, auf dem Rathhause in Allheim.

Den 23. Juni 1847.

K. Oberamtsgcncki.

_ Edle.

Forstamt Altenstakg.

Holzverkauf

In den Staatswalduugen des Reviers Alrenstaig kommen am

Montag dem 5. Juli d. I. unter den bekannten Bedingungen fol­gende Holz-Quantitäten zur Versteige­rung :

1) Im Schlag große Eick Halde:

50 Stamme tannenes Langholz,

10 Stücke Sägklöhe,

77^ Klafter tannene Scheiter,

40hfz Klafter tannene Prügel,

7^/t Klafter Reisacdprügel.

2) Scheitholz:

In der kleinen Eichhalde:

120 Stämme tannenes Langholz,

50 Stücke tannene Sagklötze,

85 Stücke stärkere tannene Stangen,

75 Stücke Hopfenstangen,

15^ Klafter tannene Scheiter, iZr/z Klafter tannene Prügel,

1 Klafter Reisachprügel. b) Im Eichclacker und Hohefichten:

1 Stamm tannenes Langholz,

6 H 4 Klafter tannene Scheiter,

IH 4 Klafter tannene Prügel,

375 Stücke gebundene Nadelholz­wellen.

e) In der großen Eichhalde:

4 Stücke tannene Sägklöhe,

211/, Klafter tannene Scheiter,

51/4 Klafter tannene Prügel,

1063 Stücke gebundene Nadelholz­wellen

- ) Im Brenntenwäldchen:

2 Stücke tannene Sägklöhe,

1 Klafter tannene Scheiter,

1/2 Klafter tannene Prügel,

100 Stücke gebundene Nadelholz­wellen.

e) Im Classert:

4 tanneuer Sägkloh,

3^/4 Klafter tannene Prügel,

225 gebundene Nadelholzwellcn.

Die Zusammenkunft findet Morgens 8 Uhr

im Schlage große Eichhalde zunächst dem Dorf Bösingcn statt und werden die Orrsvorsteher mit der Bekanntma­chung dieser Verkäufe beauftragt.

Den 23. Juni 1847.

Königliches Forstamt. Grüningc r.

Kameralamt Rcuthtn. Preis-Rcgulirunq für den Weizen.

a) Zum Gcwerdsbetrieb werden bis aus

30 Centucr auf einmal abgegeben : bairischer Weizen g 10 fl. 30 kr. per Centner,

amerikanischer . . 3 10 fl.

b) Für Privaten zum Hausbedarf bairischer . . . 3 9 fl. 30 kr., amerikanischer . . L 9 fl.

Den 28. Juni 1847.

K. Kameralamt Reuthin. , Buhler.