Amts - und Intelligenz-Blatt
für die OberamtS Bezirks
Nagold, Freudenstadl und Horb.
68. Dienstag den 2S. August 1846.
xZ-. Wöchentlich erscheinen 2 Nummern, und zwar einen ganzen Bogen iiark. je am Dienstag und Freitag. Der balbjährige Preis ist, obne SdeditionS-Gebübr, 45 Kreuzer. Alle Postämter des In- und Auslandes nebmen Bestellungen an. Die Einrückungs-Gebühr beträgt für d«e dreisvaltige Linie 1 >/, Kreuzer. — Angemessene Beiträge, namentlich aus der Schwarzwald-Gegend, unter die Rubrik Württembergisch« Chronik raffend, deren Einsender sich zwar der Redaktion zu nennen haben, die aber auf die strengste Verschwiegenheit jeder Zeit bauen dürfen werden nnt Dank angenommen.
Amtliche Gr lasse.
Oberamt Nagold.
Nagold.
Nachstehendes, von dem res. Notar Stählen in Heilbronn an die dortige K. Kreisgefängniß-Verwaltung gerichtete und von dieser hieher mitgetbcilte Schreiben wird zur Kenntniß der Ortsbehörden gebracht. Den 21. Aug. 1846.
K Oberamt. Daser.
Zn neuerer Zeit werden bäufig Strafgefangene, nach erlangter Begnadigung bezüglich des Rests ihrer Strafzeit, auf Kosten ihrer Heunath - Gemeinde nach Amerika befördert, wie denn erst heute mehrerer solcher Leute unter der Agentur des Unterzeichneten ebendahin von hier aus abgefertigt worden sind.
Den betreffenden Strafnachlaßgesuchen wird nach bisherigerWabrnebmung höchsten Orts um so willfähriger entsprochen, je mehr es die schlimmen und unverbesserlichen Eigenschaften solcher Subjekte, ihre Arbeitsscheu, Hang zur Landstreicherei, zu Vergehen wider fremdes Eigenthum u. s. w., wünschenswerth machen, ihrer los zu werden.
Ich bin nun derzeit im Stande, die Ueberfahrt solcher Leute zu äußerst niederen Kosten zu besorgen, und zwar: auf den Kopf von hier aus bisMewyork für . . 45 fl. 37 kr. für Seeproviant . . 16 fl. 20 kr. für die Verpflegung von hier bis Antwerpen, einschließlich des etwaigenAuf- enthalts daselbst, von fünf Tagen.9 fl. — kr.
70 fl. 57 kr.
I Da sodann für eine möglichst gesicherte I > Fortschaffung der erwähnten Leute aller > Bedacht zu nehmen, und hiebei insbesondere für strenge Einhaltung der Abfahrtszeiten an den Dampfbooten und Eisenbahnen zu sorgen und einer willkürlichen Rückkehr vorzubeugen ist (in welch letzterem Falle von Seite des Unterzeichneten Agenten, über Abzug von 10 fl. Entschädigung für den leer gebliebenen Schiffsplatz und Reise- und Verpflegungskosten bis in Seehafen, die erhaltenen Kostenbeträge unweigerlich zurückerstattct werden), so erscheint es unerläßlich, daß dem Auswandernden ein sicherer Begleiter beigegeben wird, der erst zurückkehrt, wenn das bezügliche Seeschiff die Anker gelichtet hat, von welchem Zeitpunkte an eine Rückkehr unmöglich ist.
Die Kosten eines solchen Begleiters, zu dessen Aufstellung ich gleichfalls er- bötig bin, dürfte sich zwar immerhin auf 50 — 60 fl. belaufen; allein durch ebendenselben ließe sich gleichzeitig, wenn rechtzeitige Einleitung und Vorkehrungen hierwcgen getroffen würden, eine Mehrzahl von derartigen Leuten zum Seeschiffe begleiten, wobei sich die Begleitungskosten dem Kopf nach auf einen ganz geringen Betrag stellen würden.
An die K. Kreisgefängniß - Verwaltung erlaube ich mir das Ansuchen zu stellen, Gegenwärtiges an die K. Bezirksämter zur weitern Bekanntmachung an die ihnen zugehörigen Gemeinden empfehlend gefälligst gelangen zu lassen, von welchen aus mit mir über die vor- hablichen Beförderungen nach Amerika, wenn solche im Laufe dieses Jahres noch erfolgen sollten, längstens bis 15. k. M. in Verbindung zu treten wäre, da sich
im Monat Oktober die Beförderungen für dieses Jahr schließen.
Mich damit Hochachtungsvoll Heilbronn, den 12. August 1846.
C. Stählen, res. Notar.
Oberamt Nagold.
Nagold.
Auswanderungen. ^
Der ledige Bierbrauer Johann Valentin Günther von Nagold und
Zimmermann Johann Georg Metz mit seiner Ehefrau von Altenstaig sind nach Nordamerika ausgewandert und haben die verfassungsmäßige Bürg- ^ schaft geleistet.
Den 19. August 1846. _ K. Oberamt. Daser.
Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt.
Zunft - Bersauttnlungen.
An den nachgenannten Tagen wer- ^ den in Freudenstadt die Zunft-Versamm- jlungen folgender Gewerbe abgehalteu werden:
Am Montag dem 31. August die der Maurer und Steinhauer,
„ Dienstag dem 1. September die der Schmide,
„ Mittwoch dem 2. Sept. die der Mezger,
„ Donnerstag dem 3. Sept. die der Wagner,
„ Freitag dem 4. Sept. die der Zimmerleute,
„ Samstag dem 5. Sept. die der Tuchmacher,
„ Montag dem 7. Sept. die der Kupferschmide,
„ Dienstag dem 8. Sept. die der Schuhmacher,