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Am Mittwoch dem 9. Sept. die der Seiler,

» Donnerstag dem 10. Sept. die der Weber,

Freitag dem 11. Sept. die der Kaufleute,

Samstag dem 12. Sept. die der Nagelschmide,

Montag dem 14. Sept. die der Bäcker,

Drenstag dem 15. Sept. die der Schlosser,

Mittwoch dem 16.Sept. bieder Schreiner und Glaser,

Donnerstag dem 17. Sept. die der Schneider,

Freitag dem 18. Sept. die der Messerschmide,

Samstag dem 19. Sept. die der Küfer,

Montag dem 21. Sept. die der Hafner,

Dienstag dem 22. Sept. die der Dreher.

Die Ortsvorstehcr haben dieses den Meistern der betreffenden Zünfte unter dem Anfüzen bekannt zu machen, daß sie sich am Ladensitz

Morgens präzis 8 Uhr einzufinden haben, und daß als Gegen­stände der Verhandlung die Abhör der Rechnungen, die Wahlen der Zunftvor­steher und die Festsetzung der Gebüh­ren, Belohnungen und Gehalre bezeich­net sind.

Ueber die Insinuation des Vorstehen­den an die betreffenden Meister haben die Ortsvorsteher ein Dokument einzu­senden.

Den 18. August 1846.

König!. Oberamt.

In leg. Abw. d. O.A.M.: prov. Akt. Schlor, ges. St.V.

Oberamt Rottenburg.

R o t t e n b u r g.

Na«-Akkord und Schafwcide-

Verleihuug.

Die diesseitige Gemeinde Wendels-

« , heim wird die Arbeiten der

Einrichtung einer Gemeinde- Backkiiche in das dortige Rathhaus am

Freitag dem 2s. August d. I., Vormittags 8 Uhr, auf dem Rathhause daselbst im Ab- ftreich verakkor- diren, und un- ,mittelbar nach «dieser Verhand-

Vormittags um 10 Uhr ihre Sommerschafweide auf weitere drei Jahre verleihen.

Nach dem revidirten Voranschlag be­tragen beim Bauwesen die Kosten des Maurers und Stein­hauers .... 260 fl. 42 kr.,

Jpsers .... 42 fl. Skr.,

Zimmermanns . 50 fl. 49 kr.,

Schreiners . . 19 fl. 42 kr.,

Glasers . . . 10 fl. 42 kr.,

Schlossers ... 44 fl. 30 kr-,

Flaschners ... 4 fl. 30 kr.

Die Schafweide darf im Vorsom­mer mit 110 und im Nachsommer mit 150 Köpfen beschlagen werden, und die Pachtzeit dauert von Lichtmeß 1847 bis dahin 1850.

Die Bauhandwerksleute, beziehungs­weise Schafhalter, werden an durch Un­geladen, den dießfallsigen Verhandlun­gen am 28. August d. I., um die be­sagten Stunden, auf dem Rathhause in Wendelshcim anzuwohncn.

Den 19. August 1846.

König!. Obcramt.

Deißler.

Kamera lamt Altenstaig.

Fischwasser-Derleihung.

Am Dienstag dem 1. weptbr. d. I., Morgens 8 Uhr,

werden in der KameralamtSkanzlei fol­gende Fischwasser aus weitere 9 Jahre im öffentlichen Auf­streich verliehen, und zwar:

Erster Distrikt, in der Nagold,

von der Wasserstuben-Brücke oberhalb Altenstaig, aufwärts, und einschließlich des Fischwassers im Zinsbach.

Zweiter Distrikt, in der Nagold,

von der Wasserstube oberhalb Alten­staig, abwärts, bis zur Einmündung des KöllbachS in die Nagold.

Dritter Distrikt, im Zwerchbächle und Köllbach, wobei sich die Liebhaber cinfinden wollen. Altenstaig, den 20. August 1846.

König!. Kameralamt.

Forstamt Altenstaig.

Holzverkauf.

Im Revier Hofsrett werden am Montag dem 31. August d. I. unter den bekannten Bedingungen zum Aufstreichs - Verkauf gebracht werden: Im Distrikt Schimpfengrund 141 Stämme Langholz, 136 Stücke tannene Sägklöhe, 14'^ Klafter rannene Prügel, 98 Klafter tan­

nene Reisprügel, tannenes Rci- sach, tarirt zu 500 Wellen.

Im Distrikt Winterwand , 8 Stämme Langholz, 32 Stücke tan­nene Sägklöhe, 22'/, Klafter bu- > chene Prügel, 7^ Klafter Nadel­holzprügel, 2271/4 Klafter Nadel­reisprügel, tannenes Reisach, ta­rirt zu 800 Wellen.

In verschiedenen Distrikten 52 Stäm- , me Langholz, 49 Stücke tannene Sägklötze, 15 Klafter eichene Prü­gel, 12V4 Klafter buchene Prügel,

1/4 Klafter birkene Prügel, 51/4 Klafter Nadelholzprügel, 64'/, Klafter Nadelreisprügel, 125 Stü­cke gebundene buchene Wellen. - Die Kaufsliebhaber werden eingela­den, sich

Morgens 9 Uhr bei der Kälbermühle einzufindcn.

Den 17. August 1846.

König!. Forstamt.

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Amtsnotariat Wildberg.

Wildberg,

Oberamtsgerichts Nagold. Liegenschafts-Verkauf.

Die zur Verlassenschafts-Masse des verstorbenen Ludwig Reichert, Kon­ditors von hier, gehörige Liegenschaft wird am

Mittwoch dem 9. Sept. d. I., Vormittags 9 Ubr,

auf dem hiesigen Nathhause unter sehr annehmbaren Bedingungen im öffentlichen Aufstreich ver­kauft y-erden, wozu man die Liebhaber, unbekannte mit legalen Vermö­gens- und Prädikats- Zeugnissen versehen, einlabet.

Dieselbe besteht in einem Wohnhaus, Scheuer und Stal­lung unter einem Dach auf dem Markt, mit eingerichtetem Kaufla­den und Konditorei, welche beide Gewerbe bisher in demselben be­trieben wurden, nebst zwei weiteren in der Nähe des Wohn­hauses befindlichen Wohn - und Oekoilomie-Gebäuden, und

ungefähr 27 Morgen Gärten, Wie­sen und Aeckern.

Die Gebäulichkeiten befinden sich in bestem Zustande und in dem gelegensten Theile der Stadt, und eignen sich zum Betrieb der Landwirthschaft eben so gut, als zu dem eines jeden Gewerbes.

Die Güter gehören sowohl nach ih-