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Am Mittwoch dem 9. Sept. die der Seiler,
» Donnerstag dem 10. Sept. die der Weber,
„ Freitag dem 11. Sept. die der Kaufleute,
„ Samstag dem 12. Sept. die der Nagelschmide,
„ Montag dem 14. Sept. die der Bäcker,
„ Drenstag dem 15. Sept. die der Schlosser,
„ Mittwoch dem 16.Sept. bieder Schreiner und Glaser,
„ Donnerstag dem 17. Sept. die der Schneider,
„ Freitag dem 18. Sept. die der Messerschmide,
„ Samstag dem 19. Sept. die der Küfer,
„ Montag dem 21. Sept. die der Hafner,
„ Dienstag dem 22. Sept. die der Dreher.
Die Ortsvorstehcr haben dieses den Meistern der betreffenden Zünfte unter dem Anfüzen bekannt zu machen, daß sie sich am Ladensitz
Morgens präzis 8 Uhr einzufinden haben, und daß als Gegenstände der Verhandlung die Abhör der Rechnungen, die Wahlen der Zunftvorsteher und die Festsetzung der Gebühren, Belohnungen und Gehalre bezeichnet sind.
Ueber die Insinuation des Vorstehenden an die betreffenden Meister haben die Ortsvorsteher ein Dokument einzusenden.
Den 18. August 1846.
König!. Oberamt.
In leg. Abw. d. O.A.M.: prov. Akt. Schlor, ges. St.V.
Oberamt Rottenburg.
R o t t e n b u r g.
Na«-Akkord und Schafwcide-
Verleihuug.
Die diesseitige Gemeinde Wendels-
« , heim wird die Arbeiten der
Einrichtung einer Gemeinde- Backkiiche in das dortige Rathhaus am
Freitag dem 2s. August d. I., Vormittags 8 Uhr, auf dem Rathhause daselbst im Ab- ftreich verakkor- diren, und un- ,mittelbar nach «dieser Verhand-
Vormittags um 10 Uhr ihre Sommerschafweide auf weitere drei Jahre verleihen.
Nach dem revidirten Voranschlag betragen beim Bauwesen die Kosten des Maurers und Steinhauers .... 260 fl. 42 kr.,
„ Jpsers .... 42 fl. Skr.,
„ Zimmermanns . 50 fl. 49 kr.,
„Schreiners . . 19 fl. 42 kr.,
„Glasers . . . 10 fl. 42 kr.,
„ Schlossers ... 44 fl. 30 kr-,
„ Flaschners ... 4 fl. 30 kr.
Die Schafweide darf im Vorsommer mit 110 und im Nachsommer mit 150 Köpfen beschlagen werden, und die Pachtzeit dauert von Lichtmeß 1847 bis dahin 1850.
Die Bauhandwerksleute, beziehungsweise Schafhalter, werden an durch Ungeladen, den dießfallsigen Verhandlungen am 28. August d. I., um die besagten Stunden, auf dem Rathhause in Wendelshcim anzuwohncn.
Den 19. August 1846.
König!. Obcramt.
Deißler.
Kamera lamt Altenstaig.
Fischwasser-Derleihung.
Am Dienstag dem 1. weptbr. d. I., Morgens 8 Uhr,
werden in der KameralamtSkanzlei folgende Fischwasser aus weitere 9 Jahre im öffentlichen Aufstreich verliehen, und zwar:
Erster Distrikt, in der Nagold,
von der Wasserstuben-Brücke oberhalb Altenstaig, aufwärts, und einschließlich des Fischwassers im Zinsbach.
Zweiter Distrikt, in der Nagold,
von der Wasserstube oberhalb Altenstaig, abwärts, bis zur Einmündung des KöllbachS in die Nagold.
Dritter Distrikt, im Zwerchbächle und Köllbach, wobei sich die Liebhaber cinfinden wollen. Altenstaig, den 20. August 1846.
König!. Kameralamt.
Forstamt Altenstaig.
Holzverkauf.
Im Revier Hofsrett werden am Montag dem 31. August d. I. unter den bekannten Bedingungen zum Aufstreichs - Verkauf gebracht werden: Im Distrikt Schimpfengrund 141 Stämme Langholz, 136 Stücke tannene Sägklöhe, 14'^ Klafter rannene Prügel, 98 Klafter tan
nene Reisprügel, tannenes Rci- sach, tarirt zu 500 Wellen.
Im Distrikt Winterwand , 8 Stämme Langholz, 32 Stücke tannene Sägklöhe, 22'/, Klafter bu- > chene Prügel, 7^ Klafter Nadelholzprügel, 2271/4 Klafter Nadelreisprügel, tannenes Reisach, tarirt zu 800 Wellen.
In verschiedenen Distrikten 52 Stäm- , me Langholz, 49 Stücke tannene Sägklötze, 15 Klafter eichene Prügel, 12V4 Klafter buchene Prügel,
1/4 Klafter birkene Prügel, 51/4 Klafter Nadelholzprügel, 64'/, Klafter Nadelreisprügel, 125 Stücke gebundene buchene Wellen. - Die Kaufsliebhaber werden eingeladen, sich
Morgens 9 Uhr bei der Kälbermühle einzufindcn.
Den 17. August 1846.
König!. Forstamt.
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Amtsnotariat Wildberg.
Wildberg,
Oberamtsgerichts Nagold. Liegenschafts-Verkauf.
Die zur Verlassenschafts-Masse des verstorbenen Ludwig Reichert, Konditors von hier, gehörige Liegenschaft wird am
Mittwoch dem 9. Sept. d. I., Vormittags 9 Ubr,
auf dem hiesigen Nathhause unter sehr annehmbaren Bedingungen im öffentlichen Aufstreich verkauft y-erden, wozu man die Liebhaber, unbekannte mit legalen Vermögens- und Prädikats- Zeugnissen versehen, einlabet.
Dieselbe besteht in einem Wohnhaus, Scheuer und Stallung unter einem Dach auf dem Markt, mit eingerichtetem Kaufladen und Konditorei, welche beide Gewerbe bisher in demselben betrieben wurden, nebst zwei weiteren in der Nähe des Wohnhauses befindlichen Wohn - und Oekoilomie-Gebäuden, und
ungefähr 27 Morgen Gärten, Wiesen und Aeckern.
Die Gebäulichkeiten befinden sich in bestem Zustande und in dem gelegensten Theile der Stadt, und eignen sich zum Betrieb der Landwirthschaft eben so gut, als zu dem eines jeden Gewerbes.
Die Güter gehören sowohl nach ih-