Sckwarrwaid-kleimat

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Die §»elienrie Ia<

DK Mich- und geistige Verfassung einer Nation eft danach bemeßbar, wie sie ihre Helden ehrt Das /Deutschland von 1918 hatte in den, Augenblick den Stab über sich gebrochen, da eS die Schmähung und Entwürdigung der hermkehrenden Frontkämpfer vurch verblendete oder artfremde Elemente nicht zu verhindern vermochte Sein Wederaufst,eg begann dort, wo man sich auf den Geist des Frontsoldaten wieder besann, der Kameradschaft des Schutzengra- bens und den Werten der Heldischen. Kämpferischen und Opfernden zu neuer Geltung verhalf.

Es bedarf keines Beweises, daß Deutschland jene Epoche des geistigen und sittlichen Niedergangs in­zwischen kraftvoll überwunden hat, daß seine Hel­fen die Vorbtlder drr Nation sind und daß der Geist der Front das ganze Volk ersaßt. Wohl aber tut ein Hinweis not, daß es auch in der Ehrung des Kämpfers nicht so sehr aus Wort und Lippenbekenntnis als aus die helfende Tat an­kommt.

Wir wissen, daß jenes beschämende Bild des Kricasveteranen. der an irgendeiner Straßenecke um Almosen fleht, ebensowenig wtederkohren wird, wie etiva die Erscheinung des heimgekehrten Front­soldaten, der sich vergebens um die Rückkehr ln sei­nen Beruf bemüht und sich schließlich kümmerlich als Reisender in Staubsaugern oder als Versiche­rungsvertreter durchs Leben schlägt. Die Führung sorgt dafür und wird weiter dafür sorgen, daß die Kämpfer und Opfer d«S Krieges an der Lasel der

Nation den Ehrenplatz einnehmen und dt« ersten sein werden, die an den Früchten des Steges An­teil haben.

Aber die Führung kann nicht alles tun. Unter uns aber leben bereits viele tausende Opfer der Front und des Luftkrieges, die schon jetzt der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen und einen gerechten Anspruch darauf haben, daß wir einen Teil ihrer Last auf unsere ungebeugten Schultern übernehmen. Nicht ungestüm meldet sich dieser An- spruch, nicht anmaßend fordernd und erst recht nicht demütig bittend. Aber selbst dort, wo man ihn nicht ausdrücklich geltend macht, erhebt sich dieser Anspruch auf unsere Hilfe gleich einem mit Blut und Opfer besiegelten Recht, gleich einer ewigen Mahnung. Wer sich ihm entziehen wollte, wäre der Opfer nicht wert, dir auch um seinetwillen gebracht sind.

Nicht unser Mitleid, nicht eine schöne Geste, nicht ein großzügiges Almosen, nicht klingende Worte und erst recht nicht den Ausdruck unseres Bedauerns bedarf der vom Krieg ehrenvoll Gezeichnete, sondern unseres taktvollen Eingreifens, das mehr die ach­tunggebietende Gräße deS Kämpfers als seine Hilss- bedürftigkeit spüren läßt, das ihm nicht die Rolle des Beschenkten zumeist, sondern vielmehr diejenige eines Menschen, dem man Großes mit Dank ver­gilt. Zahllos sind dle Gelegenheiten, unsere Ge­sinnung durch Opfer und unfern Dank durch die Tat zu beweisen, durch Achtung und Hilfsbereit, schaft gegenüber den Würdigsten der Nation.. Auch diese Haltung ist ein Beitrag zum Sieg.

Großer Bunter Abend-

Unter diesem Titel ließ die Betreuungs­gruppe Eberle (Leitung Uffz. Karl Eberle) am Samstag im Kursaal Bad Liebenzell and vorgestern in der Wandelhalle Bad Tei­ns ch (die gleiche Vorstellung wird fernerhin in Nagold und heute in Hirsau gegeben) ein buntgewürfeltes Programm 2 Stunderl lang vor einem entzückten Publikum ablausen. In den» genannten vier Orten fand bzw. findet außerdem eine Vorstellung für die verwunde­ten Kameraden der Gruppe, der bis auf zwei weibliche Mitglieder ausschließlich Soldaten an­geboren, statt.

Ein schmissiger Marsch, gespielt von der Kapelle (Leitung O.-Gefr. Bratfisch), die den Abend musikalisch umrahmte und u. a. sich mit einem Peter Kreuder-Melodienstrauß großen Beifall holte, gab den Auftakt. Nffz. Eberle und Gefr. Karl Pizaroff, die be­kannten schwäbischen Plauderer warteten mit humorgewürzten Zwiegesprächen auf und hat­ten alsFrau Schwätzenmaher und Herr Schäuffele" einen besonders großen Heiterkeits- rrfolg. Daneben gefielen sie in Solls Uffz. Eberle als schlagerillustrierender Schnellzeich­ner und Gefr. Pizaroff alslustiger Täuscher" sowie in der bekannten Bauchrednernummer Karle sei ährlich".

Das Tänzerehepaar Derhs bewies in einem beschwingten langsamen Walzer, einem aus­drucksvollen Tango und einem rassigen Paso- doble seine hohe Kunst.Vollendete Artistik" nennt sich mit Recht die Nummer der O.-Gefr. Steinmetz und Lingia. Mit dem Gefr. Schiemann, genannt Cromway, stellte sich rill Meister der Fangkunst vor, dessen Trick mit drei brennenden Fackeln größte Bewunde­rung hervorrief.

- Auch der musikalische Teil sollte zu seinem Recht kommen. Uffz. Chalupskh und Ober- Gefr. Wehr mann "spielten virtuos ein Ak- koroeonduett, der Bariton Gefr. Chiraldini und der'Tenor Gefr. Moser trugen mit schöner Stimme zwei bekannte Lieder vor. Brauselider Applaus erhob sich, als zum Ab­schluß des wohlgelungenen Abends bas Ge- sangsqnintett eine lustige Soldatenrhapsodie, bearbeitet von dem O.-Gefr. Hilscher, Text Gefr. Büsch le, erklingen ließ.

Es ist bedauerlich, daß der engen Bühnen­verhältnisse wegen nicht an allen Orten das vollständige Programm wiedergegeben werden kann. M.

Bon de» DDM-Hanshaltungsschule Schloß Dützingen

Das reizvoll gelegene Schloß in Dätzin­gen beherbergt zur Zeit eine Haushaltungs­schule für BDM.-Gruppen- und Scharfführe- 'innen. Die Schule ist im allgemeinen mit euva 46 Mädel belegt, die sich aber im Augen­blick bis auf einige wenige im Kriegseinsatz Gesinden. Hier werden die noch jüngeren Führerinnen, denen es noch häufig an Er­fahrung und manchmal auch an tatsächlichem «Wissen mangelt, auf ihre praktische Arbeit in . den Einheiten vorbereitet. Im Tagesablauf, der stch nach einem feststehenden Programm abwickelt, sind alle Aufgabengebiete eingeschal­tet, die für Heimabend, körperliche Erziehung, weltanschauliche Schulung, Fahrten u. a. m. notwendig sind. Mit einer Stunde Singen beginnt jeder Morgen. Nicht nur die Stim- mxn, auch die Gemüter erhalten dadurch eine i wünschenswerte Auflockerung. Die iveltanfchau- licheSchulung ist in drei große Gebiete geglie«

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dert: Heimat Reich Osten. Im Rahmen dieses Programms arbeiten einzelne Arbeits­gemeinschaften Heimabende aus, von denen der beste ausgesucht wird, den dann eine der jungen Führerinnen ihren Kameradinnen hal­ten darf. Eine Tagesfahrt, di« ebenfalls unter dem MottoHeimat" steht, und die den Lehr­gangsteilnehmerinnen ein Stück des Schwarz­waldes erschließen soll, ist jeweils der Höhe­punkt der achttägigen Schulung.

Keine Arbeitsbuchpflicht für Erntehelfer

Nach einer neuen Regelung brauchen Arbeits­kräfte, die zu einer Mitarbeit während der Haupt­arbeitszeiten tn der Landwirtschaft hecangezogen werden können, kein Arbeitsbuch oder ein« Ersatzkarte zu erhalten. Als freiwillige Helfer für dte Landwirtschaft gelten diejenigen Personen, di« sonst berufsmäßige Notarbeit nicht verrichten. Füo sie sind Arbeitsbücher oder Ersatzkarten für dt« Dauer der freiwilligen Mitarbeit in der Landwirt­schaft auch dann nicht auszustellen, wenn sie wäh­rend dieser Zeit in einem Urbeitsverhältnls stehen.

Durchbrüche auch au Mauer« und Zäunen

Damit gefährdete Bereiche auch über anliegende Höfe und Gartengrundstücke verlassen werden kön­nen, werden die Ortspoltzetbehörden ermächtigt, den Eigentümern und Besitzern von Grundstücken die Ausführung oder Duldung von Mauerdurch­brüchen bet Hof-und Gartenmauern, Gitterzäunen, Latjenzäunen und ähnlichen An­lagen aufzugeben. Da diese Maßnahmen über dte allgemeine Pflicht zum luftschutzmäßigen Verhalten hinausgehen, haben die Betroffenen Anspruch auf Entschädigung.

VickÜKe« in

Die Holzkonstrukttonen der Dachge­schosse werden nach einem bestimmten Plan, zu- nächst tn den besonders bedrohten Bezirken, auf Retchskosten mit feuerfesten Mitteln imprä- gniert. Bet Häusern, die bisher schon auf hicse Waise gegen Brandschaden geschützt wurden, über­nimmt das Reich nachträglich.die Kosten.

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Die Bestimmung, daß den Inhabern des Fron t- kämpferehrenkreuzes ihre Kriegsdiensizett ohne Rücksicht aus den Zeitpunkt des Eintritts in den Betrieb bei der Urlaubsbemessung anznrechnen ist, ist auch dort anzuwenden, ivo sie tariflich nicht vorgesehen ist.

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Die Prämien für betriebliche Verbejse- rungsvokschläge und die Vergütungen für Gefolgschaftsersindungen sind nicht ats Entgelt im Sinne der Sozialversicherung anzusehen. Sozial- verstchernngsbeiträge sind also dafür nicht zu ent­richten.

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Nach dem Gesetz über weitere Maßnahmen tn der Reichsverflcherung aus Anlaß des Krieges darf eine wegen Invalidität (Berufsunfähigkett) gewährte Rente nicht deshalb entzogen werden, well der Berechtigte während des Krieges erneut seine Tätigkeit ausübt. Ist dennoch etne Rente rechtskräftig entzogen worden, so ist aus Antrag sie wieder zu gewähren.

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Der ReichStrenhänder der Arbeit für das Wirt­schaftsgebiet Württemberg teilt mit, daß dte in der Anordnung für Putzfrauen erwähnten Löhne nur Höchstlöhne sind, dte unter keinen Umständen überschritten werden dürfen und, soweit sie bisher noch nicht erreicht worden sind, auch nicht ohne seine Zustimmung etngeführt werden dürfen.

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Der 43jährige Hilfsarbeiter Theodor M. wurde vom Amtsgericht Hanau zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt, weil er wiederhol» der Arbeit in etnem RüstungSbetrteb unentschul­digt ferngeblieben war.. Bummelanten werben also scharf angefaßt.

Aus den Nachbargemeinden

Bad Liebenzell. Ein Soldat aus Stuttgart zog in einer hiesigen Gastwirtschaft beim brau­nen Glücksmann einen IVO Mark-Gewinn. In kurzer Zeit ist dies hier der zweite größere Gewinn, den ein Glücklicher durch die Reichs­lotterie der NSDAP, erhielt.

Wildberg. Als eme der Aeltesten unseres Städtchens darf morgen Frau Maria Brey­maier, Schnhmacherswitwe den 8V. Geburts­tag begehen.

Unterjettingen. Am 12. August wird Gott­lieb Egeler aus Oeschelhronn, Zimmermeister hier, 79 Jahre, und am 18. August Christian Bruckner, Altbauer, ebenfalls 79 Jahre alt. Obwohl beide durch ihr vorgeschrittenes Alter und früherer Verrichtung schwerer Arbeiten fußleidend geworden sind, interessieren sie sich immer noch am großen Zeitgeschehen. Frau Sofie Gibler geh. Katz aus Mötzingen, Ober­kutschers Witwe, kann am 31, August auf ihr 74. Lebensjahr zurückblicken. In körperlicher und geistiger Frische verrichtet sie immer noch tägliche Arbeiten in Haus und Feld.

Wann sind eigtnMIgt «nd Roiteftaniente ungültig?

bormvorsLkriiten, äie leictit unbeaektet bleiben

Da es immer wieder vorkommt, daß Testa­mente, die nicht vor einem Richter oder Notar errichtet sind, als» eigenhändige Testamente und Nottesta diente infolge von Formfehlern ungültig sind, besteht Veranlassung, daraus hinzuweisen, wer ein eigenhändiges Testament und wer ein Nottestament errichten kann und welchen Formerfordernissen diese genügen müssen.

Ueberhaupt kein Testament errichten können Minderjährige unter 16 Jahren, Entmündigte und Geisteskranke bzw. Geistesgestörte. Min­derjährige über 16 Jahre, also Personen zwischen 16 und 21 Jahren, sowie Analpha­beten können nur ein sogenanntes öffentliches Testament, das ist ein Testament vor einem Richter oder vor einem Notar errichten.

Im übrigen kann jeder Volljährige nach Belieben entweder ein öffentliches oder ein eigenhändiges Testament errichten. Wählt er die Form des eigenhändigen Testamentes (ohne Zuziehung eines Richters oder Notars) so hat er zwei Haupterfordernisse zu beachten. Das Testament muß in seinem ganzen Wortlaut eigenhändig geschrieben und abschließend unter­schrieben sein. Der Wortlaut des Testaments muß also vom Erblasser selbst geschrieben sein, sei es in gewöhnlicher Schrift oder auch in Kurzschrift; mechanische Herstellung der Schrift etwa durch Druck oder Schreibmaschine genügt nicht. Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten, es ist dies aber nicht unbedingt erforderlich, wenn aus der Unterschrift die Identität des Erblassers feststellbar ist. Unter Umständen reicht demnach die Unterzeichnung allein mit dem Vornamen oder durch Angabe der Fami­lienstellung (z.B.Euer Vater") aus. Zeit- und Ortsangabe hinzufügen ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber ratsam.

Ehegatten können ein gemeinschaftliches Te­stament in der Form des eigenhändigen Testa­ments errichten, indem der eine Ehegatte das Testament eigenhändig schreibt und unter- schreibt und der andere oie gemeinschaftliche Erklärung unter Beifügung von Ort und Zeit seiner Unterschrift mitunterzeichnet. Will je­mand anstatt eines eigenhärwigen Testaments ein öffentliches Testament errichten, so kann er daS jederzeit tun. Besteht jedoch Besorgnis,

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eines Richters oder Notars möglich ist, so kann er das Testament auch vor dem Bürger­meister der Gemeinde, in der er sich gerade aujhält, errichten (sog. Nottestament). Der Bürgermeister muß in diesem Fall zwei Zeu­gen zuziehen. Kann auch die Zuziehung des Bürgermeisters nicht mehr erfolgen, weil der Erblasser in unmittelbarer Todesgefahr schwebt, so kann er ein Testament durch mündliche. Erklärung vor drei Zeugen errichten.

' Ist die Errichtung eines Testaments vor einem Richter oder Notar deshalb nicht uwg- lich, weil sich der Erblasser an einem Orte befindet, der infolge außergewöhnlicher Um­stände vollständig abgesperrt ist »tan denke nur an den Fall, daß Personen infolge Bom­benabwurfs bei. einem Fliegerangriff verschüt­tet sind so kann die Testamentserrichtung ebenfalls durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen geschehen. Bei einem derartigen Not­testament können nahe Verwandte oder der Ehegatte des Erblassers, sowie der in dem Testament Bedachte nicht als Zeugen fungie­ren. Ueber die Testamentserrichtung muß ein Protokoll ausgenommen werden, das u. a. den Tag der Verhandlung, der Bezeichnung des Erblassers und der mitwirkenden Personen, vor allem aber den letzten Willen des Erb­lassers enthalten muß. Alsdann muß das Protokoll von dem Erblasser vorgelesen, von ihm genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden.

Nottestamente tragen nur den vorläufigen Charakter. Sie gelten nämlich als nicht er­richtet, wenn seit ihrer Aufnahme drei Monate verstrichen sind und der Erblasser in diesem .Zeitpunkt noch lebt. Er muß in diesem Fall ein neues, sei eS ein öffentliches oder ein eigenhändiges Testament machen. Neben diesen allgemeinen Bestimmungen gelten besondere Vorschriften für Wehrmachtsangehörige, die auch ein Militärtestament errichten könnet^ Für das Militärtestament sind drei Formen vorgesehen. Die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung kann auch von

ferner von zwei

^ . . . . . . Erklärung und

schließlich das öffentliche Militärtestament, das von einem Offizier oder einem Militärbeam­ten im Ofsiziersrang unter Zuziehung von Mel, Zengm .errichtet wird, >

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(23. Fortsetzung^

Nein, Herr, soviel ich aus ihren wirren Neve» entnehmen kann, muß es mit Jörg Zusammen­hängen."

So führ- sie doch hierher."

Geht nicht, Herr, sie vermag keinen Schritt mehr machen."

,D, die Arme!" rief Agnes und eilte an Hans vorbei. .

Hätten wir sie doch vorbereitet", meinte Frau Bertha nachdenklich.

Sie kann noch nichts wissen", beruhigte Ru­dolph Dieterich seine Frau,sie kann ja weder lesen noch schreiben."

Aber sie ahnt, was es sein konnte."

Das ist doch nur natürlich, daß sie alles Un­vorhergesehene mit Jörg in Zusammenhang bringt. Wir wollen sehen, wie wir helfen können.

Ass das Ehepaar, gefolgt von Hans, im Tür­bogen erschien, bot sich ihnen ein rührendes Bild.

Feierlich mit ihrem schwarzen Kleid angetan, sah Mutter Säbln auf den Steinstufen und hielt ein versiegeltes Schreiben fest an ihre Brust ge­drückt. Agnes hockte vor ihr und horte qndächtig zu, was die alte Frau zu berichten wußte.

Ein Kurier des Königs hätte ihr das Schreiben gebracht. Er wäre auf dem Wege nach CojsSn- bkatt, wo der König augenblicklich weile. Und dieses Schreiben hätte ihm der Oberstleutnant von Falkenberg auf dte Seele gebunden. Er solle es gewissenhaft bet der verwitweten Luise Sabin geborene Radtke auf dem Kietz zu Beeskow ab­liefern. Der Inhalt würde ihr von ihrem Sohns Jörg Nachricht geben, der sie bitte, mit diesem Schreiben zu Rudolph Dieterich, dem Domänen­pächter zu Beeskow, zu gehen. Nun Habs sie stch für diesen Gang gerüstet und sei gekommen, doch vermöge sie nicht mehr bis zu Herrn Dieterich zu gelangen. Sie bitte ihn untertänigst, seine Gut« voll zu machen und sich zu ihr zu bemühen.

Agnes lächelte zu den Eltern hinauf.

,Hu hattest recht, Vater. Nun ist bereits ge­schehen, war du befürchtet Haft. Es ist Nachricht von Jörg eingetroffen."

.Lch habe zum Teil gehört, was Mutter Sabin erzählt bat."^

Dte alte Frau versuchte stch zu erheben, doch wollte es nicht gelingen.

Es ist die Freude", murmelte sie,Ich Hab so lange gewartet. Hug war nicht daheim, sonst wäre er sicher mit mir gegangen. Doch für ihn bleibt noch die Freude. Von meinem Jörg, Herr Dieterich!'' meinte sie dann miterhobener. Stimme, während ihr die Hellen Tränen über die hageren Wanaen kollerten.

Da'setzte stch Rudolph Dieterich neben Mutter Sabin und nahm das Schreiben aus ihren zittern­den Händen. .

,Ler Junge wird noch viel Freude in das Fi­scherhaus bringen. Wenn auch jetzt Leid und Kummer sein Herz umdüstern."

Mein Jörg ist so gut", flüsterte die alte Frau, ich habe nicht nachgelassen, bei dem Herrgott da droben kür ibn zu bitten."

D« heiliges Mutterherz, dachte Rudolph Diete­rich, und hielt das Schreiben in seinen Händen, wie etwas Kostbares, das er noch nie gesehen.

Die alte Frau hatte ihre Hände gefaltet imd beobachtete andächtig jede seiner Bewegungen, wie er den Brief wendete und das Siegel betrachtete. Ihr altes Runzelgesicht bekam einen lichten Schein, als Dieterich sagte:Das Schreiben ist von hoher Hand gesiegelt." ' _

Und dann würde der Wunsch, Näheres zu er- fahren, übermächtig. Die Hände waren säst schnel­ler als die Gedanken. Nun lagen zwei Papier­streifen vor ihren Augen. Der eiP zeigte unge­lenk hingemalte Buchstaben, der andere ober zeugte von einer geübten Hand.

Agnes, die stch über de» Baters Schulter ge­beugt hatte, rief in jäh heroorbrechendem Jubel: Das oa hat Jörg geschrieben, ich weiß es ganz genau!"

Da lächelte der Vater.

So lies du vor, was Jörg zu sagen hat."

..Liebe Mutter! z.

Bin hier zu Potsdam bei den (ängeg Kerls. Nicht freiwillig, aber ich bleche da, weil es gut ist. wie der Oberstleutnant von Falkenberg gesagt hat. Wenn ich Urlaub bekomme, werde ich Dir alles erzählen. Man redet mir viel Schlechtes nach. Es ist aber alles Lüge. Der freundliche Offizier, der mein Geschick tn fesne Hgnde genommr", will alles aufklären. Bleib gesund, Mutter, für mich. Und wenn Du das Fräulein Dieterich siehst, dann grüß es, und sage ihm, daß ich alles wüßte. Hug grüße i auch. Dein gehorsamer und Dich herzlich liebender Sohn > . Jörg Sabin." .

Butter Sabin streckte ihre zitternden Hände nach dem Brief aus.

Das steht da drauf?" fragt« sie in fastungs- lo in Staunen.

..Ja, Mutter Sabin."

Boiler Ehrfurcht betrachtete sie dte unbeholfenen Buchstaben. Es mußte schwer sein, so etwa» zu köimen. Und dann mußte Agnes den Brief noch einmal wiederholen. Die alte Frau murmelte je­des Wort nach, um es als Heiligtum in dem Schrein ihres Herzens zu bergen.

Hierauf wurde auch das andere Schreiben vor- eicsen Oberstleutnant von Falkenbera gab zur lachricht, daß er Jörg unter seinen besonderen Schutz genommen dabe.xind dak dieser eiu tüch­tiger Mensch werden sollte, dafür würde er sor­gen. Ueber alles andere solle ssch die alte Mutte« keine Gedanken machen, es' läge alles in guten Händen, und dem Jörg, ihrem Sohne, würde kein Haar gekrümmt werden. Der gemeine Kerl, der alles angezettelt, würde der Gerechtigkeit nicht ent­gehen und dis Strafe erhalten, die er verdiene Wenn stch wieder so günstige Gelegenheit finden würde, werde sie wieder Nachricht erhalten.

Rudolph Dieterich schmunzelt:Sie sind klug, die Herren in Potsdam, und wie es scheint, reichen ihre Augen und Ohren-bis hierher nach Beeskow. denn die haben schon herausgebracht, daß ein ge­meiner Kerl seine Hand im Spiele hat. So wett sind dle hier in Beeskow noch nicht. Der Lump wird seine Strafe bekommen, dar glaube ich auch."

Er kiaua grimmig und voller Genugtuung. ,

> - MortsstzuM solM