fingen hat am 1. Oktober d. I. den Matthäus Müller von Wittendorf mit eigener Lebensgefahr vom Tode des Ertrinkens in der Glatt gerettet, und wird hiemit im Aufträge des Ministeriums des Innern wegen seiner menschenfreundlichen Handlung öffentlich belobt.
Den 24. Dezember 1845.
K. Oberamt. Süskind.
Gerichtsnotanat Nagold.
Nagold.
Gläubiger-Aufruf.
Zn der Schuldensache des Johannes Kiefer, Taglöbners in Oberthalheim, hat man zu Folge oberamtsgcrichtlichen Auftrags zu dem Versuch außergerichtlicher Erledigung Tagfahrt auf
Donnerstag den 29. Jan. 1846,
Morgens 9 Uhr,
anberaumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß solche Forderungen, welche nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, und etwaige nicht angemeldete Vorzugsrechte auch im Allgemeinen bekannter Gicku- biger unberücksichtigt bleiben, von den sich nicht erklärenden Gläubigern aber angenommen wird, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, so wie der Genehmigung des Verkaufs der Masse- Gegenstände und Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Den 23. Dez. 1845.
K. Gerichtsnotariat.
Laiblin.
Amtsnotartat Altenstaig.
A l t e n st a i g.
Gläubiger - Aufruf.
Behufs der Richtigstellung des Ver- lassenschafts-Jnventars der unlängst dahier gestorbenen Ehefrau des jung Johann Georg Roth fuß, Tuchscheerers von hier, werden alle diejenigen, welche an die Roth fuß sehen Eheleute aus irgend einem Rechtsgrund eine Forderung zu machen haben, aufgefordert, solche
binnen 21 Tagen
bei dem K. Amtönotariat dahier um so gewisser unter Vorlegung der Beweis- Urkunden anzuzeigen, als nach Umfluß dieses Termins die nicht zur Anmeldung gekommenen Forderungen bei Auseinandersetzung dieser Verlassenschaft unberücksichtigt bleiben, und sie es sich somit selbst zuzuschreiben hätten, wenn ihnen später die Mittel zu ihrer Be-
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, friedigung nicht mehr verschafft werden i könnten.
Den 20. Dez. 1845.
Theilungs-Behörde.
Vckt. Not.-Verw.
Bach.
B e r n e ck.
Bierbrauerei- und Gntsverkauf.
Die in den Nummern 97. und 99. dieses Blattes näher beschriebene Bier- brauerei und Lö- wenwirthschaft da-
_ hier sammt Gütern
wird waisengerichtlichem Beschluß zu Folge am
Mittwoch dem 7. Januar 1846, Nachmittags 2 Uhr, wiederholt, und zwar zum letztenmal im öffentlichen Aufstrcich verkauft, wobei sogleich die Genehmigung des Verkaufs ausgesprochen werden wird.
Die Kaufsliebhaber werden hiezu eingeladen.
Den 19. Dez. 1845.
K. Amtsnotariat.
Bach, A.B.
B e r n e ck.
Fahrniß - Verkauf.
Aus der Verlassenschaftsmasse des weil. Johannes Gro ß- Hanns, gewesenen Lö- wenwirths dahier, wird am
Donnerstag dem 8. Januar 1846 und die folgenden Tage, je Vormittags 8^ Uhr, die sämmtlich vorhandene Fahrniß durch alle Rubriken im öffentlichen Aufstreich verkauft, wobei namentlich am epsten Verkaufstag,
Nachmittags 1 Uhr,
Las vorhandene Vieh, Getränke, worunter ungefähr 3'/z Eimer Winterbier, die Früchte, etwa ^Scheffel gedörrtes Biermalz, IZ/, Centner Hopfen, 8 Klafter Holz, Heu und Stroh zum Verkauf gebracht werden wird. Den 19. Dez. 1845.
K. Amtsnotariat.
Bach, A.B.
Buch nachstehendes Holz zum öffentlichen Verkauf gebracht, und zwar: am ersten Tage 115 Stücke tannene Klötze und 206 Stücke tannencs Floß- und Bauholz;
am zweiten Tage
60 Klftr. tannenes Scheiter- und Prügelholz und 5000 Stücke dergl. Wellen.
Die Zusammenkunft ist Morgens 10 Ubr an den Rohrdorfer Waldäckern.
Den 22. Dez. 1845.
Stadtförster Schober.
Nagold.
Holzverkauf.
Am Dienstag dem 30. und Mittwoch dem 31. dieses Monats' wird im Stadtwald Distrikt Schlag
Alte » staig Stabt.
Verkauf eines halben Hanfes mit eingerichteter Feuerwerk- ftätte.
Das auf dem Erekutionswege zum Verkauf ausgesetzte halbe Haus sammt eingerichteter Feuerwerkstätte des Daniel Hensler, Messerschmidsvon hier, ist am 16.' dieses im Anschlag von 340 fl. angekauft worden; da aber die Gläubiger desselben mit Verlust bedroht sinh, so haben sie eine nochmalige Versteigerung und Bekanntmachung derselben in öffentlichen Blättern verlangt. Es wird daher jenes Besitztum am
Mittwoch dem 21. Jan. 1846, Nachmittags 2 Uhr, auf hiesigem Nachhause nochmals zum Verkauf gebracht werden, wozu man die Gläubiger einladet.
Das Haus ist unten in. der Stadt, an der gangbarsten Straße gelegen und in baulichem Stande erhalten, auch wird das Messerschmid-Gewerbe bis jetzt nicht hier ausgeübt, so daß ein fleißiger Arbeiter mit einem kleinen Betriebs- Kapital recht gut sein Fortkommen finden könnte, und dieß um so mehr, als hier die bürgerlichen Nutzungen nicht unbedeutend sind.
Die Bezahlung des Kausschillings wird auf billige Weise gestellt werden, indem nur */§, baar bezablt werden darf, die weiteren aber in drei verzinslichen Jahresziclern abgetragen werden können.
Jeder Käufer hat einen tüchtige» Bürgen zu stellen, und auswärtige Kaufslicbhaber müssen sich mit Prädikats- und Vermögens-Zeugnissen aus- weisen.
Endlich wird bemerkt, daß einem kau-