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Amts- und Intelligenz-Blatt

für -Le Oberamts Bezirke

Nagold, Freudcnstadt und Horb.

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Freitag den 23. Juli

1845 .

Wöchentlich erscheinen 2 Nummern, und zwar einen ganzen Bogen stark, je am Dienstag und Freitag, Der halbjährige Preis ist, ohne Spedition^-Gebühr, nur wenige 45 Kreuzer. Alle Postämter des In- und Anstandes nehmen Bestellungen an. Die Einrückungs-Gebühr beträgt für die dreispaltige Linie 1 >/, Kreuzer.

Amtliche Grlaffe.

Obcramr Nagold.

Nagold.

In Gemäßheit einer Entschließung des K. Ministeriums des Innern vom 18. d. M. wird die Nagold-Floßstraße ! zu Gunsten des Sägmühle- und Wol- , lenspinnerei - Besitzers Rentschler in

Nagold auf drei Tage, den 29., 30. und 31. d. Mts., gesperrt, was die Ortsvorsteber der an, der Nagold gele­genen Gemeinden sogleich öffentlich be­kannt zu machen haben.

Den 23. Juli 1845.

K. Obcra mt. Daser.

Obcramr Freudcnftadr.

Freudenstadt.

Kapitaliensteuer pro 18"/««-

Die Ortsvorsteher werden angewie­sen, zu vorschriftmäßiger Aufnahme der Kapitaliensteuer für das Jahr 18"/^ alsbald Einleitung zu treffen, nament- l lich die Einwohner zur Angabe ihrer ^ nicht bei öffentlichen inländischen Kassen angelegten Kapitalien nach dem Stand auf den 1. Juli d. I. öffentlich aufzu- sordern, ihnen einen der Instruktion vom 28. Juli 1821, §. 7. (Rcg.-Bl. S. 549) entsprechenden Termin zu be­stimmen und den §. 14. des Gesetzes vom 29. Juni 1821 (Reg.-Bl. S. 380), welcher die Strafe einer Unterschlagung festsetzt, zu eröffnen.

Damit die Ortsvvrsteher um so eher im Stande sind, das Geschäft richtig und vollständig zu besorgen, sind ihnen

die Akten über die vorjährige Aufnahme mitgetheilt worden, die mit den neuen Akten unfehlbar bis

15. August d. I. wieder vorzulegen sind.

Diejenigen Kapitalien-Besitzer aber, welche einen befreiten Gerichtsstand ge­nießen, werden hiemit aufgefordert, ihre Fassionen in demselben Termin dem Oberamt zu übergeben.

Den 22. Juli 1845.

K. Oberamt. Süskind.

Forftamr Altenstaig.

Revier Hofstett.

Am Donnerstag dem 7. August l. I. kommen wiederholt zum Verkauf im öffentlichen Aufstreich in den Staats­waldungen Peterschachen -1 und 8 132'/z Klftr. tannene Prügel, 140^ Klftr.' tannene Reißprügel, so wie Scheidholz, jedoch dieß meist ans einer Weglmie erzeugt, 139^ Klftr. tannene Prügel, 136Vi Klftr. tannene Reiß­prügel, so wie 4000 Stücke ungebun­den tarirtes tanncncs Reisach.

Die Zusammenkunft findet in Zwe­renberg statt, von wo aus man sich in die Waldungen begeben wird, des Revierpreises muß als Aufgeld bezahlt werden.

Den 22. Juli 1845.

Königl. Forstamt. v. Seutter.

Altenstaig Stadt, Oberamtsgerichts Nagold.

Gläubiger-Aufruf.

Behufs der Auseinandersetzung der

Verlassenschaftssache der am 17. Febr. d. I. gestorbenen Dorothea, geb.Den­ger, gewes. Ehefrau des Gottfried Hummel, Rothgerbers hier, werden alle diejenigen Personen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an deren Nachlaß zu machen haben, hiemit aufgefordert, solche, gehörig nach- gewiescn,

binnen 20 Tagen,

von heute an, bei der Unterzeichneten Stelle um so eher anzumelden, als sie widrigenfalls jeden hieraus für sie ent­stehenden Nachtheik sich selbst zuzuschrei­ben haben würden.

Den 20. Juli 1845.

Theilungs-Behörde. Vckt. K. Amtsnotariat.

Stroh.

Dornstetten.

Holzverkanf.

Am Montag dem 4. August d. I., Vormittags 10 Uhr, werden auf dem Rätbhaus. hier einige Sägklötze und ungefähr 600 Stücke Floßholz, von 50 bis 100 Schuh Länge, schönster Qualität, in Parthien an den Meistbietenden verkauft. Das Holz kann im hiesigen Stadtwald Zinten- wislensrain jeden Tag eingesehen wer­den. Gleich bei dem Kauf ist */ztel Aufgeld baar zu bezahlen.

Um Veröffentlichung dieses wird ge­beten.

Den 21. Juli 1845.

Aus Auftrag:

Stadtschultheiß Kau pp.