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in den Wirthshäusern und Weinschenken ist es zwar we­niger gedrängt, aber desto lärmender; Tanzmusik ertönt, und Abends ziehen brüllende Scharen unsicheren Trittes von dannen, denen man es, ohne die geringste pathogno- mische Kenntniß zu besitzen, wohl ansieht, von welchem Geiste sie beseelt sind. Der davon rasselnden Linien-Equi- pagen wegen, deren Führer ebenfalls mehr als billig da­von participirt haben, ist es sogar Abends mit etwas Ge­fahr verbunden, in der Nahe der Landstraße zu lustwan­deln, und nur der tüchtigen Vorsorge des Magillrates ist es zu danken, daß trotz der heillosen Verwirrung sich äußerst selten eine bedenkende Calamitat ereignet.

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Luzern, 5. Mai. Den 3. Mai hatte die Ver­handlung gegen Dr. Robert Steiger, beklagt des Hoch- verraths, vor dem Kriminalgerichte statt. Die Anklage, vorgctragen von Fürsprech Hcgi, lautete auf den Tod. Dr. Kasimir Pfyffcr führte die Verthcidigung. Dr. Stei­ger ergriff hierauf das Wort und führte die Vertheidigung mit erschütternder Beredtsamkcit fort. Wir theilen fol­gende Stellen derselben mit:

Ich habe keineswegs in hochverräterischen Absichten an dem Zuge Theil genommen, keineswegs zum Umsturz der luzernerschen Staatsverfassung, sondern zur Herstel­lung und Aufrechthaltung derselben; nicht zum Umsturz der Regierung, sondern emsig zu dem Zwecke die Je­suitenberufung , welche nach meiner Ucberzeugung eine Verfassungs-Verletzung enthält, rückgängig zu machen und sodann als unmittelbare Folge davon Amnestie für die politischen Gefangenen und Flüchtlinge zu fordern. Ick weiß zwar wohl, daß dieses nicht der ordentliche Weg ist, auf welchem man seine Versiegen an die Behörden eines Staates stellt. Allein wenn, alle sogenannten lega­len Mittel erschöpft sind, um eine Verfassung aufrecht zu erhalten, um ein feierlich zugesichcrtes Recht zu behaupten, dann tritt der Fall der Nothwchr ein, und dann wird die Anwendung der Gewalt zum Recht, und zur Herr­schaft kommt das ewige Recht der Natur und Vernunft, welches allem sogenannten positiven Recht-, als Urquelle und Grundlage dient. Das war der Fall bei dem Frei- schaarenzug vom verflossenen März. Nack meiner innig­sten Ucberzeugung und nach der Ueberzeugung von tau­send und tausend andern Mitbürgern und Mileidgenossen ist durch die beschlossene Jcsuitcneinführung die Staats- verfassung verletzt worden. Sie werden mir, Tit., die Begründung dieser Ansicht um so eher erlassen , da sie größtenteils die bekannte ist, welche früher auch der hohe Regierungsrath von Luzern in einer denkwürdigen Bot­schaft an den Großen Rath »iederlegte und erklärte, daß die Jesuitenberufung die sich spater keineswegs , verän­dert hat mit Verfassung, Pflicbt und Eid im Wider­spruche sich finde. Nicht weniger fest steht bei mir die Ansicht, daß durch die Jcsuiteneinführung in den Kanton Luzern das größte Unglück, das ihm begegnen kann, her-

beigcführt werde, - die Unterdrückung aller geistigen Frei­heit, die Zerstörung des Friedens in dem Kanton, die Vernichtung der Eintracht in der gesammten Eidgenossen­schaft, somit eine allgemeine Calamität, welche früher oder später das gesammte Vaterland dem Untergange zuführen wird. Zur Abwendung dieses Unheils und zu Aufrecht­haltung der Verfassung waren nun aber alle legalen Mittel erschöpft: die hohe Tagsahung selbst kam zu keinem Re­sultate. Der große Rath des Kantons Luzern, welcher in Betrachtung der vielen Leiden des Landes, in Betrach­tung der fortwährenden Aufregung nn Kanton und in der Eidgenossenschaft Amnestie wenigstens hatte ertbeilen kön­nen und sollen, that es nicht, und so war für die poli- lisch Verfolgten keine andere Hülfe mehr gedenkbar, als die Sclbsthülfe. Unter den politisch Verfolgten befand ich mich nun selber. Schon am 8. Dec. 1844 wurde ich ohne allen Grund denn ich hakte an dem damaligen Ereignisse gar keinen Antheil mit 24 Soldaten und 4 Landjägern verhaftet, während ich gerade in meiner Apotheke beschäftigt war, und erst nach 47tagigem Ge­fängnis; obwohl daS löbl. Verhöramt lange vorher auf eine Freilassung antrug wieder auS dem Gefäng­nisse entlassen, ohne daß man mir jemals gründlich sagte, warum die Verhaftung stattgefunden. Durch solche Haft angegriffen, reiste ich unter Anzeige an das Verhöramt ab, um mich zu erholen. Aber wie sehr mußte ich er­staunen, als ich erfuhr, daß man mir sofort wieder nach- gcsetzt habe, um mich aufs neue einzufangcn; das schnitt mir schmerzlich in die Seele. Die Verfolgungen im Kan­ton Luzern, anstatt sich zu mindern, nahmen von Woche zu Woche zu. So flohen, gewarnt, Verhaftung besor­gend, mehr denn 50 Männer aus Sursee, unter densel­ben viele mir bekannte Familienväter, darunter auch mein Kunstgcnosse und Freund, der politisch stille und ruhige Dr. Räber, so Dr. Meier und Andere. Lo floh auch Dr. Heller, ein mehr konservativer als liberaler Mann, aus Büron, nebst Hunderten aus dem Surenthale. So floh eine große Anzahl aus dem Wigqcrthale, so auS an­dern Gegenden des Kantons, dermaßen, daß gegen 2000 Flüchtlinge, der zwölfte Theil aller stimmfähigen Bürger, vor einem neu erwachten Terrorismus Weib und Kinder, Haus und Hof und Hcimach verließe». Alles Dieses, im Hinblick zugleich aut meine eigene Verbannung, empörte mein Gemüth. Und in der That, jedes gefühlvolle, jedes freiheitsliebende Herz mußte bluten bei dem Anblicke so vieler politisch Leitender und Verfolgter, wenn Kinder und Frauen weinend Von ihren Vätern und Männern, die sic außer den Kanton begleiteten, oder besucht hatten, Abschied nahmen, um in ihre trübselige Heimath zurück- zukchren. In meinem Wesen liegt ein unauslöschlicher Zug zum Mitgefühl für die Leiden meiner Mitmenschen! Diesem Zuge folgend, bin ich Arzt geworden, und ich glaube in diesem Berufe jenes menschliche Mitgefühl nie­mals verläugnet zu haben. Tausend dankbare Herzen werden in diesem Augenblicke im Stillen für mich beten, für Das, was ich an ihnen gelhan. Diesem Grundzuge meines Herzens bin ich auch in der vorliegenden Angele-

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