343

uschwin- ht in den zen Sek- e Straf-

, Hand­ln geach- eilhaftem : Anklage . preußi- . George iche Waf- ftand Hr. ndlungs- i, unter ägcr und n. Vor nie Sat- jchosscner Drago-

,'er gela- einFeld- egangen. Offiziere ils Vor­inen fol- ene Ent- llgemeine

wes, des , so daß bcrg war wn Aus- Fräulein n Gange ein hie- Verdacht yn. Auf n Paare schwank- und fiel nd mach- t, wobei Scham .» seinem iere ver- id fragte ende Ac- r Erklä- Kupfcr-

berg als Veranlassung seines Auftretens gegen den Offi­zier geäußert, sein Benehmen sey unanständig.

Am folgenden Tage überbrachte Hr. v. Fleischbein dem Hrn. v. Lavalette einen von Kupferberg geschriebenen Brief kurzen Inhalts: Hr. v. Lavalette wolle die Gefäl­ligkeit haben, wegen seines unartigen Betragens von ge­stern die Fräulein, welche den Unfall erlitten, um Ent­schuldigung zu bitten, oder ihm, Kupferberg, anderweitige Genugthuung zu geben. Hr. v. Lavalette entschuldigte sich gegen Hrn. v. Fleischbein, versicherte, daß es nicht seine Absicht gewesen, über die Dame zu lachen, und zeigte sich bereit, ihr auf dem Sylvcsterballe eine geeignete Erklärung zu geben. Dieses geschah auch, und man hätte den Vor­fall ausgeglichen halten sollen, da Hr. v. Lavalette bis dahin weder eine Beleidigung in Kupferbergs Auftreten gegen ihn erklärt, noch in Folge des von ihm gemachten Zugeständnisses irgend einen Widerruf, sey es seines ersten Auftretens, sey es des geschriebenen Briefes, verlangt hätte. Kurz nachher aber rief er Letzteren bei Seite, und erklärte in Gegenwart eines andern Offizieres sein Betragen für renommistisch, unanständig und unartig, ihn selbst für einen ganz ungezogenen, unartigen Menschen.

Kupferberg crwiederte ruhig, er werde morgen das Geeignete hierauf antworten. Beim Weggehen erbat sich v. Lavalette den Beistand des obenerwähnten Offiziers als seines Sekundanten, wenn ihm Kupfcrberg des andern Tags eine Ausforderung sende, und unterrichtete ihn, daß er nur eine Ausfordcrung auf Pistolen annehmen dürfe.

Der Vorfall hatte sich auf dem Balle verbreitet, und offiziöse Nathgeber hatten Kupferberg hinterbracht, man beabsichtige, ihn durch die Wahl der Pistolen als Duell­waffe einzuschüchtern.

Am andern Morgen wurde Hr. v. Fleischbein, der Hrn. v. Lavalette wegen der auf dem Dalle ausgcstoßenen Beleidigungen für Kupferberg auf krumme Säbel fordern wollte, zu jenem als Sekundant bereits erwählten Offi­ziere gesendet, welcher die Ausforderung jedoch nur auf Pistolen annahm. Kupferbcrg, davon in Kenntniß gesetzt und im Glauben, man bezweifle seinen Muth, nahm die Waffe an. Em anderer Königl. preußischer Offizier trat jetzt als Sekundant ein und besprach sich schon am 2. Jan. mit Hrn. v. Fleischbein, in welcher Wecke morgen auf dem Kampfplatze eine gütliche Beilegung derbeigeführt werden könne. Letzterer bezweifelte, ob es so gehen werde, wie Hrn. Lavalette's Sekundant vorschlug, und schlug seiner­seits vor, die Sache durch ein Ehrengericht entscheiden zu lassen, was jedoch andererseits nicht beliebt wurde, und zwar darum nicht, weil bereits das Offizierkorps, zu dem Hr. v. Lavalette gehörte, die Sache offiziell beratbcn und den Ausspruch gethan, daß Hr. v. Lavalette der Ausfor­derung Folge zu geben habe.

Am 3. Januar des Morgens um halb 9 Uhr trafen sich die Particen eine Stunde von der Stadt in einem kleinen Gehölze. Es ist constatirt, daß beide Sekundan­ten zur Sühne sprachen, daß jedoch nur ein einziger Vor­schlag von Seiten der Herren Officiere ausgieng, nämlich: Kupferberg solle sein anfängliches Betragen und den Brief

vom 30. Dec. als übereilt zurücknehmen, so wolle Herr v. Lavalctte bezüglich der auf dem Balle gegen ihn aus­gestoßenen Beleidigungen Zugeständnisse machen, oder, nach einer anderen Variation, erklären, daß er ohne den Brief Hrn. Kupfcrberg nie ein unangenehmes Wort gesagt haben würde. Kupfcrberg fand hierin für die auf dem Balle erlittene Beleidigung darum keine Genugthuung, weil er ja selbst durch Hrn. v. Lavalette's Benehmen zuerst beleidigt worden sey und der Brief keine Beleidigung sei­nerseits, sonder» eine eventuelle Herausforderung enthalte daß Hr. v. Lavalctte die Lache selbst nicht anders be­trachtet habe, indem er das Alternativ des Briefes, Ent­schuldigung bei der durch sein Lachen verletzte Dame, an­genommen und damit Alles abgethan habe daß, wenn er dabei einen Hinterhalt gehabt und sich durch die Art, wie Kupferberg deßhalb Genugthuung verlangt, verletzt geglaubt habe, er dieses offen hätte erklären sollen, und daß es also die auf dem B ille ohne Veranlassung erlittene Beschimpfung sey, für die er Genugthuung zu begehren habe. Leine Weigerung, eine erste entschuldigende Erklä­rung zu geben, um hierdurch nicht einen dircctcn Wider­ruf der ihm zugefügtcn Beleidigungen, sondern nur die Gegenerklärung zu erhalten, daß nur allein sein heute entschuldigtes Benehmen diese Beleidigung veranlaßt habe, scheint durch die Bemerkung Hrn. v. Lavalette's, daß er durch Kupfcrberg's Benehmen zu diesen Beleidigungen gezwungen worden sey, noch verstärkt worden zu seyn: eben so gibt er an, daß er vorausgesehen, wie jedes Wort der gewechselten Erklärungen im Rache der Officiere ge­prüft und gewiß zu seinem Nachrheile ausgelegt worden wäre; wie er aber darauf hingcwiesen gewesen, sich nicht das Geringste in der Sache zu vergeben, weil ihm Zweifel an seinem Muthc geäußert worden, und weil, wenn man sich bezüglich der äußeren Ehre etwas gegen Officiere ver­gäbe, man deren Achtung für immer verscherzt habe, weil sie als Corps darüber ein bleibendes Urtheil fällten. Die­ses habe namentlich ihm nickt gleichgültig seyn können, weil er vertrauten Umgang mit Officiere» habe.

Kupfcrberg erkannte jedoch selbst die Veranlassung des Streites als eine geringfügige und trug in Berücksich­tigung dieses Umstandes noch einmal krumme Säbel zur Ausfcchtung an, wiewohl es fcststaud, daß er dieser, so­wie überhäupt jeder Waffe ganz unkundig war, und ei­nem Kavallerieofficicr in der besten Jugendkraft (Herr v. Lavalctte war 26 Jahre alt) gegen.cker stand, daher ziem­lich sicher zu gewärtigen hatte, daß er nur mit einer grö­ßeren oder kleineren Verletzung die Genugthuung für sein verletztes Ehrgefühl erkaufen könne.

Dieser mildere Kampf wurde jedoch zurückgewieseu und das Duell ging vor sich. Es war auf 15 Schritte Entfernung verabredet worden; statt des Commandoschie- ßens war um den ersten Schuß geloost worden und das Loos hatte für Hrn. v. Lavalctte entschieden. Auch sollte nur eine Kugel gewechselt werden, welches auch das Re­sultat sey. Mit Beobachtung aller Regeln des Zwei­kampfes traten die Gegner sich gegenüber. Hr. v. Lava­lette zielte, setzte ab und zielte wieder, jedoch nicht lange.