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Ost- und Nordost-Wind, als dem West- und Süd-Wind ausgesetzte Punkte gesorgt, jedenfalls bei den Planen für neue Bauanlagen außerhalb des bisher überbauten Flächenraums auf die Festhaltung dieses Gesichtspunkts gesehen werden.
Einstöckige Häuier oder solche, deren unterster Stock zum Wohnen bestimmt ist, wären immer mit einer mehrere Schuhe über den Boden herausragenden Grundmauer zu versehen.
Den bewohnten Gemächern wäre stets eine Höhe von mindestens 8 bis 9 Fuß zu geben, und Schlaf- und Wohn-Zimm»7n vorzugsweise die Morgen- und Mittag« Seite einzuräumen.
3) Als weiterer wesentlicher Gegenstand der Fürsorge ist das Trink Wasser, dessen sich die Bewohner eines Orts bedienen, zu betrachten.
Die Quellen wären überhaupt so zu fassen und in gehöriger Tiefe bis zu den Brunnen zu leiten, daß das Wasser nicht einfrieren, noch sich erwärmen und verunreinigt werden kann.
Für gutes Material und für gute Unterhaltung der Wasserleitungen wäre Sorge zu tragen. Insbesondere aber ist bei dem Trinkwasser darauf zu sehen, daß es klar, frisch und kalt sei), und daß es nicht eine größere Menge von erdigen Theilen, namentlich Kalk und Gyps, enthalte. Wo in der nahen Umgebung der Orte, welche hartes gypshaltiges Wasser haben, auch reineres, aus dem den Gyps gewöhnlich begleitenden Sandstein quellendes Wasser zu gewinnen ist, da sollte letzteres allein zum Trinken und Kochen benützt werden. Wo die Wasser nach jedem Regen sich trüben, da wären die Quellen besser zu fassen; wo dieses nicht hilft, könnte der Zweck durch einen einfachen Filtrir-Apparat erreicht werden. Jedenfalls ist den Orts-Angehörigen zu empfehlen, ein so getrübtes Wasser vor dem Gebrauche so lange stehen zu lassen, bis der Schlamm sich zu Boden gesetzt haben wird, und dasselbe sodann von diesem Schlamme vorsichtig in ein anderes Gefäß abzugießen.
Wo es thunlich ist, sollten gut gefaßte, reine Trinkquellen auch im Felde und an den Wegen hergestellt werden.
II. Von Vermeidung der von den Eltern her» rührenden Anlage zum Cretinismus.
4) Vorzüglicher Beachtung werth ist der Keim des Cretinismus, der in der Lebensart der Eltern liegt..
Schon der verkümmerte Nahrungsstand, mit welchem manche Familien und Gemeinden zu kämpfen haben, ist als ein solcher Keim zu betrachten, und daher wird Alles, was zur Verbesserung jenes Nahrungsstandes dient, auf die Tilgung dieses Keims wohlthäkig einwirken. Ungleich häufiger aber, als unzureichende Nahrung, ist unzweckmäßiger und unmäßiger Genuß derselben die Ursache leiblicher und geistiger Entartung. Insbesondere ist hier das Laster der Trunkenheit und der tägliche, zur Gewohnheit gewordene Genuß des Branntweins hervorzuheben, durch welchen besonders schwächere Naturen der Thalbewohner nur um so sicherer zu Grunde gerichtet werden. In manchen Orten ist der Genuß des
Branntweins so sehr verbreitet, daß er selbst Kindern und jünger» Leuten gereicht wird. Der Nachtheil ist aber nicht blos auf die unmittelbaren Folgen des zur Gewohnheit gewordenen Branntwein-Genusses oder eines Uebermaaßes desselben beschränkt, sondern es wirken Ercesse der Eltern nicht selten höchst nachthcilig auf die von ihnen erzeugten Kinder, namentlich auch in Absicht auf cretinische Entartung ein, und somit unter sonst begünstigenden Umständen auch auf die Entwicklung einer Familien-Anlage zum Cretinismus, der nun zum Erbtheil mancher Familien wird. Es sollte daher der Gewohnheit des allgemeinen Branntweintrinkens besonders in denjenigen Orten und Gegenden, in welchen der Cretinismus herrscht, auf alle Weise gesteuert, es sollte namentlich von den geistlichen und weltlichen Behörden, so wie von den Lehrern und dem ge- sammten ärztlichen Personal hierauf hingewirkt und den Mäßigkeitsvereinen jeder Vorschub geleistet, auch getrachtet werden, an die Stelle des Branntweines anderes gesundes Getränk, z. B. Bier, einzuführen.
5) Eben so verdient überhaupt der Gesundheits- Zustand derjenigen, die eine eheliche Verbindung eingehen, alle Aufmerksamkeit, um die Besorg- niß einer cretinischen Entartung bei den von ihnen erzeugten Kindern zu beseitigen.
Nicht nur Personen, bei denen eine solche Entartung Statt findet, sollten an der Fortpflanzung derselben auf Nachkommen gehindert werden, sondern auch das Heira- then von Personen, welche mit entschiedenem Siechthum, wie Drüsenkrankheit, Epilepsie und anderen, unheilbar gewordenen, schwerem Nerven-Krankheüen behaftet sind, erscheint bedenklich, ganz unräthlich aber die Verbindung zweier Personen, welche beiderseits an einem solchen Nebel leiden.
6) Als hauptsächliche Quelle des Cretinismus ist ferner anzusehen das stete Jneinanderheirathen einer kleinen Zahl von Familien, sowohl überhaupt, als insbesondere, wenn die Anlage zu dem Nebel sich bereits in solchen festgesetzt hat.
Wünschenswert!) wäre daher, daß s) besonders in kleine-ren Ortschaften, vor allem aber in solchen, in welchen der Cretinismus häufiger vorkommt, und deren Lage und Beschaffenheit die Entwicklung dieses Nebels begünstigt, Heirathen einheimischer Söhne und Töchter mit Auswärtigen, namentlich aus solchen Orten, denen der Cretinismus fremd ist, vornehmlich einheimischer Jungfrauen mit auswärtigen Jünglingen, auf alle Weise begünstigt werden, t,) Heirathen zwischen Mitgliedern zweier Familien, i» welchen beiderseits Cretinen Vorkommen, wären, wo möglich, zu vermeiden, wenn auch die einzelnen Personen, welche sich heirathen wollen, selbst nicht cre- tinisch sind, und zwar um so mehr, wenn die Letzteren in sehr naher Verwandtschaft zu einander stehen.
III. Don Verhütung der die Entwicklung des Cretinismus fördernden Gebrechen der Erziehung.
7) Schlechte Pflege der Kinder von der Wiege