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Beilage zum Amts- und Intelligenz-Blatt Nro. 2N
Nagold. Freudenstadt. Horb. Die in manchen Ortschaften des Königreichs vorkommende, unter dem Namen „Cretinismus" bekannte körperliche und geistige Entartung der menschlichen Natur hat in den letzten Jahren den Gegenstand besonderer staatspolizeilicher Untersuchung gebildet.
Auf den Grund der hiebei durch einen ärztlichen Commifsär an Ort und
Stelle erhobenen Notizen und der hierüber gepflogenen Berathung ist von dem K. Medicinal-Collegium die nachfolgende
„Belehrung über die vorbeugenden Maßregeln gegen den Cretinismus" verfaßt worden, welche hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Die geistlichen und weltlichen Ortsvorsteher, die Stiftungs- und Gemein-
deräthe werden zugleich auf Punkt 2. der Verfügung des K. Ministerium des Innern vom 8. v. M. (Reg.-Bl. S. 184), diesen Gegenstand betreffend, aufmerksam gemacht.
Den 1. April 1844.
Die K. Oberämter.
Beglaubigt,
K. Oberamt Nagold,
Akt. Bazing, St.V.
Belehrung
über die vorbeugenden Maßregeln gegen den Cretinismus.
Die unter dem Namen des Cretinismus bekannte körperliche und geistige Entartung der menschlichen Natur hat neuerlich auch in Württemberg die Aufmerksamkeit der Staats-Regierung in Anspruch genommen.
Den hierüber Statt gehabten Erhebungen zufolge kommt derselbe an manchen-Orten (sowohl unter verschiedenen Abstufungen des Kropfs und einer dem Zwerghaften mehr oder minder sich nähernden Körper-Gestalt, verbunden mit träger, kindischer Geistcs-Aeußerung oder auch eigentlichem Stumpfsinn, als in der höchsten cretinischcn Mißstaltung mit Blödsinn, häufig auch mit Taubstummheit) in solcher Ausdehnung vor, daß die öffentliche Fürsorge alle Ursache hat, sich mit der Verstopfung der Quellen, aus welchen er entspringt, ernstlich zu beschäftigen.
Auf den Grund der über diese Quellen an Ort und Stelle gepflogenen Untersuchungen und dessen, was die Wissenschaft hierüber an die Hand giebt, wird daher in Beziehung auf die vorbeugenden Maßregeln gegen das fragliche Ucbel nachstehende allgemeine Belehrung er- theilt.
j. Von Beseitigung der den CretiniSmns begünstigenden äußeren Einflüsse.
1) Die erste Rücksicht verdient die Sicherung einer trockenen Lage für die nächsten Umgebungen der Wohnplätze. Dahin gehört, daß in wasserreichen Thä- lcrn und Niederungen zur Beseitigung und Verhütung von Versumpfungen Abzugs-Gräben gezogen werden, durch welche das sich sammelnde Wasser rasch genug ablausen kann, daß Flüsse und Bäche regulirt, in möglich geradester Richtung fortgeführt, und gehörig eingedämmt werden, um (Überschwemmungen und der Bildung von Altwassern vorzubeugen. Seen und Teiche, welche Zu- und Abfluß haben, und um anderer Zwecke willen nicht entbehrt werden können, wären auf den Umfang zu beschränken, bei welchem ein rascher Zu- und Abfluß jederzeit gesichert ist; und dafür, daß solche im Stande erhalten werden, wäre mit fortwährender Aufmerksamkeit Sorge zu tragen. Seen und Moräste ohne Zu- und Abfluß wären einzutrocknen
und, der umgebenden Fläche gleich, aufzufüllen. Innerhalb der Ortschaften sollte ganz besonders auf Trockenheit der die verschiedenen Theile des Orts verbindenden Straßen, Gassen und freien Plätze gehalten werden. Zu diesem Zwecke dient, daß man die Straßen pflastert, oder wenigstens zu beiden Seiten mit steinernen Rinnen (Kan- deln) versieht, welche den nöthigcn Fall haben, um das in ihnen sich sammelnde Wasser rasch wegzuführen. Insbesondere in Orten, durch welche ein Bach oder Fluß fließt, wäre solcher in möglich geradester Richtung durchzuführen, und das Ufer so aufzubauen, daß (Überschwemmung verhütet wird; kleinere Bäche sollten in gemauerten Canälen durch die Ortschaften geführt sepn und theils durch Bedeckung, theils durch regelmäßige Reinigung wäre dafür zu sorgen, daß sich in ihnen kein Schlamm anhäufe und der freie Abfluß des Wassers erhalten werde. Die Düngerhaufen an den Straßen wären einzuschließen, die Mistjauche- Ansammlungen und Abtritte an den Straßen und in den Hofräumen gehörig zu bedecken. In alten Städten sollten die Stadtmauern und Thorthürme abgebrochen werden, welche den Zutritt von Luft und Licht hindern; ferner wäre jede Gelegenheit zu ergreifen, enge Straßen zu erweitern und Luftverbindungen 'zwischen denselben und zwischen den einzelnen Häusern herzustellen. Zu viele Bäume innerhalb der Orte oder in deren nächster Umgebung wären in so weit zu lichten, daß die Sonne den gehörigen Zugang erhält, was um so nothwendiger in Lagen erscheint, welche aus andern Ursachen feucht und schattig sind.
^ 2) Nicht minder wichtig ist die Stellung und E i n-
richtung der Wohngebäude.
Dieselben sollten, wo möglich, auf erhöhter Fläche, und am Besten nach dem sogenannten Sonnenbau aufgeführt werden; wenigstens sollte das Bauen an einen Abhang, unmittelbar an eine Bergwand, in den Berg hinein vermieden und auf genügende Breite der Straßen, so wie auf Zwischenräume zwischen den einzelnen Häusern Bedacht genommen werden, so daß Licht und Luft von allen Seiten gehörigen Zutritt haben.
Wo die Wohnungen in tiefen und engen Thälern, Thalkesseln und schmalen Bergeinschm'tten stehen, da sollte bei einem Neubau derselben für ihre Verlegung auf höher gelegene, der freien Luftströmung, und zwar besser dem