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Privat - Anzeige«.

Freudenstadt.

Dlaichgegerrftände-Beforgung.

Für die Blaichanftalt der Herren Scholl Lt Schöttle in Bothnan»; bei Stuttgart nehme ich in diesem Jahr auch wieder Garn und Leinwand zum bekannten billigen Blaicherlohn zur be­sten Besorgung an, was ich hiermit öffentlich zur Kenntniß bringe, hierauf die gefällige Uebergabe besagter Gegen­stände baldigst erwartend.

Im März 1844.

Kaufmann G. Pauli.

Nagold.

Blaiche-Empfehlung.

Für die Kirchheimer Blaiche übernehme ich auch in diesem Jahr wieder Lein­wand, Garn und Faden; indem ich um recht häufigen Zuspruch bitte, sichere ich die pünktlichste und schnellste Besor­gung zu.

Christ. Fried. Kappler.

Nach Nürtingen besorge ich auch in diesem Jahre Leinwand, Garn und Fa­den auf die Blaiche, und zwar um so lieber, als diese Gegenstände noch im­mer sehr zufriedenstellend zurückgeliefert worden sind.

Kaufmann Lieb in Altenstaig.

Bettfedern, Regenschirme und Del zu Vertilgung der Wanzen sind frisch angekommen bei

Kaufmann Lieb in Altenstaig.

W i l d b e r g. Blaich-Empfehhmg.

Für die als vorzüglich anerkannte Blaich- Anstalt der Hrn. Scholl L5 Schöttle in Botlmang, habe ich die Einsamm­lung von Blaich-Waaren übernommen. Ich empfehle mich daher zur Besor­gung von Leinwand, Garn und Faden auf genannte Rasen-Blaiche, und kann neben schönster Blaiche für sorgfältigste Behandlung und höchste Schonung ga- rantiren.

Jakob Walz, Posamentier.

Ferner erlaubt sich Obiger mit seinen frisch assortirten Wollen-, Herrenhuther-,

Seide- und Lumpensammlers-Band, Kameelgarn in ächt und ordinär gros P. Comptant, 5 o/o Rabatt zu erlassen; ferner Glas- und Porzellanwaaren, Knöpfe und dergleichen, in äußerst bil­ligen Preisen zu geneigter Abnahme bestens zu empfehlen.

I. Walz.

A l t e n st a i g.

Blaich - Empfehlung.

Der Unterzeichnete übernimmt auch die­ses Jahr wieder Tuch und Faden auf die Hirsauer Blaiche.

Den 4. April 1844.

Amtsbote Dürr sch nabel.

in allen weiblichen Geschäften erfahren ist, als im Nähen, Stricken und Bü­geln re., wünscht einen Platz, entweder als Kindsfrau oder Haushälterin, und mehr auf gute Behandlung als großen »Lohn sieht. Zugleich wünscht auch ein Mädchen als Kellnerin eine Stelle, und ist das Nähere bei der Redaktion dieses Blattes zu erfahren.

M N a g o l'd. ^

MjZu geneigter Abnahme hält Un-Wj Mterzeichncter empfohlen: M

M Dreiblättrigen und LuzernerE Meemamen in reiner Waare;W 'Kunstmehl und Gries; ferner allcM MZorten feiner Zeichen-Papiere inM! '"iverschiedenciHGrößc und Stärke,M Tusch-, Farben- und Zeichenstifte,M !wie auch zu Oster-GeschenkenM 'passende Conditorei-Waaren. ! Den 1. April 1844. W

l Louis Sautter M

bei der Kirche. Dl

Reichenbach.

Bettfedern in schöner Auswahl ver­kauft

Franz Klumpp.

N e i ch e n b a ch.

Kleesaamen in ächter Waare empfiehlt Franz Klumpp.

Egenhausen.

Der Unterzeichnete hat gegen baare Be­zahlung etliche 20 Ctr. gutes Heu und Oehmd zu verkaufen.

Schulmeister Späth.

A l t i n g e n,

Oberamts Herrenberg.

Erdbirnen feil.

Die Pfarrei hat 200 Simri Erdbirnen zu verkaufen.

Nagold.

Stellen-Gefuch.

Eine schon ziemlich bejahrte Frau, welche

Jselshausen,

Oberamts Nagold.

Wirthfchafts- und Güter-Ver- pachtung.

Durch ein anderwärti- ges Etablissement ver­anlaßt, ist der Unter- W zeichnete Willens, seine Gassenwirthschaft, welche Gerechtigkeit zum Wein-, Most-, Bier- und Brannt­wein-Schank hat, sammt Bäckerei und Branntwein - Brennerei zu verpachten. Dieses zur Wirthschaft und Bäckerei gut eingerichtete Haus steht an der Straße nach Nagold, und wird einem thätigen Manne sein reichliches Aus­kommen gewähren. Ein Bäcker hat sich sowohl mit der Kunden-, wie mit der andern Bäckerei stets zu beschäfti­gen, wenn er sich diesem hingeben will.

Sollte ein Pächter auch Güter dazu wünschen, so können ihm ungefähr 12 Morgen Aecker und ungefähr 9 Vier­tel Wiesen mit in den Pacht gegeben werden.

Der Hagen - Pacht wird gleichfalls auf die noch dauernde Pachtzeit mit übergeben sammt Hägen, jedoch ist Pächter nicht daran gebunden, dieses zu übernehmen.

Ferner werden verkauft: 3040 dürre 16schühige Bretter.

Die Verpachtungs-Gegenstände kön­nen täglich besichtigt werden, und wird der Tag der Verpachtung noch beson­ders in diesen Blättern bekannt gemacht werden. Die Bedingungen werden bil­lig gestellt, und haben dießortck Unbe­kannte sich mit Prädikats- und Vermö­gens-Zeugnissen zu versehen.

Die Herrn Ortsvorsteher bittet er gehorsamst um Veröffentlichung dessen an ihre Untergebenen.

Den 4. April 1844.

Gottlieb Raufer, Bäckermeister und Wirth.