2) des Ernst Leo, Schwanenwirthes und

FabrikJnhabers zu Ebhausen Freitag den 8. Mai 1840 Morgens 7 Uhr.

Den LZ. März 1840.

Oberamtsrichter

Straub.

Nagold. sVersch olle n er.) Der längst verschollene am 25 . Februar 1770 geborne Adam Raup von Schiettingen, oder dessen etwaige unbekannte Erben werden hiemit aufgefordert, sich binnen 90 Tage bei dem Unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls angenommen werden würde, dergenannte Verschollene sey am 25 . Februar 1840 gestorben, ohne andere Erben, als seine Geschwister zu hinterlassen.

So beschlossen im K. Oberamtsge­richte zu Nagold am LZ. März 1840.

Straub.

Nagold. sGläubigerAufruf.) Bei der gestern stattgehabten Schulden­liquidation in der Gantsache der Wittwe des Conditors Sautter von Nagold hat es sich ergeben, daß deren Tochter Caro­line, Wittwe des Conditors Schmidt von Nagold, mit ihr in allgemeiner Güter­gemeinschaft lebt und demgemäß gleichfalls überschuldet ist. Daher werden vor Ver- theilung des gemeinschaftlichen Vermögens unter die bis jetzt bekannten Gläubiger etwaige unbekannte Gläubiger der genann­ten Wittwe Schmidt hiemit aufgefordert, ihre Ansprüche an die vorhandene Masse binnen Zo Tage hieher anzuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls sie von der Masse ausgeschlossen werden würden.

So beschlossen im K. Oberamtsge­richte zu Nagold am 20. März 1840.

Straub.

Forstamt Altenstaig.

Altenstaig. Da nach einer Mit­theilung der K' FloßInspektion zu Calm­

bach die meisten WiesenWässerungSgräben an der Nagold, großen und kleinen Enz, gegenwärtig an den Einmündungen oh ne Fallen sich befinden, wodurch der Flöße­rei die Mittel benommen sind, im Au­genblick des Gebrauchs der Floßstraße, sich das nöthige Wasser zu verschaffen, so erhalten die Ortsvorsteher des hiesigen Forsts hiemit die Weisung, den betreffenden Wiesenbesitzern zu eröffnen, daß sie an den Einmündungen ihrer Wässerungsgräben ungesäumt hölzerne Fallen anbringen und ihnen eine solche Einrichtung geben zu lassen haben, daß sie von jedem Flößer geschlossen und geöffnet werden können, wobei angefügt wird, daß, im Fall diese Aufforderung unbeachtet bleiben sollte, die Betheiligten sich die unangenehmen Fol­gen selbst zuzuschreiben haben.

Den 24. März 1840.

K. Forstamt, von Seutter.

Kameralarnt Dornstetten.

Dornstetten. sBauAkkord.) Donnerstag den 2. April d. I. Vormittags 8 Uhr

werden auf der Kanzlei des hiesigen Ca- meralamts folgende Bauwesen im Ab­streich verakkordirt.

a) Die Einrichtung des bisherigen Hüt- tenverwaltungGebäudes in Christophs­thal zur Forstamtswohnung, wovon die Kosten überschläglich berechnet sind

223 fl. 3 kr. 112 fl. 34 kr. 50 fl. 31 kr. 148 fl. 6 kr.

87 fl. 52 kr. 168 fl. 28 kr. 39 fl. 52 kr.

!>) die Einrichtung des bisherigen Forst, amtsgebäudes zu Freuder.stadt für das Oberamtsgericht daselbst, deren Kosten nach dem Ue'oerschlag betragen bei der

bei der

Maurer- )

Verputz- s.

Zimmer- ^

Schreiner- ^ Arbeit zu Glaser- /

Schlosser- /

Anstrich- )