Maurer-

Werputz-

Zimmer-

Schrciner-

Glnser-

Schlosser-

Flaschner-

Anstrich-

Arbeit

489 fl. 21 kr. 330 fl. 15 kr. 68 fl. 30 kr. 183 fl. 3 kr. 27 fl. 51 kr. 129 fl. 14 kr. 66 fl. 24 kr. 102 fl. 53 kr.

Zur Verhandlung werden, soweit sie den Unterzeichneten Stellen nicht persön­lich bekannt sind, blos solche Meister zu­gelassen, welche nicht nur über ihr gutes Verhalten und den Besitz der erforderli­chen Mittel mit einem gemeinderäthlichen vom betreffenden Oberamte beglaubig­ten Zeugnisse, sondern auch über er­probte Tüchtigkeit und Zuvcrläßigkeit mit dem Zeugnisse eines im Staatsdienste angestellten oder zu einem Staatsdienst befähigten Baumeisters sich befriedigend auSweisen können.

Den 20. März 1840.

Kameralamt Dornstetten und Bezirksbauamt Calw.

Th umlin gen, Oberamts Freuden- stadt. sWirthschafts- und GüterVerkauf.^ Aus der Gantmaffe des Gottfried Heizmann, Hirschwirlhs zu Thumlingen, wird im öffentlichen Aus­streich dessen sämmtliches Besitzthum,

bestehend in

einem zwcistockigten Wohnhaus mit

Scheuer, Stallung, Keller und ein­gerichteter Bierbrauerei und Brannt­weinbrennerei, die Wirthschaft zum

Hirsch,

*4tel an einer neuen Scheuer mit Schopf und Keller neben dem Haus,

I Morgen 7V2 Ruthen Garten beim

Haus,

II bis 12 Morgen Acckern und etwa L Morgen 1 Viertel Wiesen,

im Ganzen oder theilweise, je nachdem sich Liebhaber finden, verkauft.

Die VerkaufsVerhandlung wird am Montag den 12. April d. I. Morgens io Uhr

auf dem Ralhhaus in Thumlingen vor­genommen , und werden Liebhaber mit dem Bemerken cingeladen, daß blos die­ser einzige Aufstreich noch Statt finde, und die Käufer sogleich in den Besitz gesetzt werden.

Das Haus ist zum Betrieb einer Wirthschaft sehr günstig gelegen und ein thäteger Mann würde sein Auskommen gut finden.

Auswärtige Kaufslustige haben sich mit obrigkeitlichen VermögenSzeugniffen zu versehen.

Den 20. März 1840.

Amtsnotar zu Dornstetten, Walther.

Emmingen, Oberamts Nagold. sGläubigerAufruf.) Um die Verlassen» schaft des weiland alt Abraham Bren­ner, Maurer, mit Sicherheit bereinigen zu können, werden dessen Gläubiger auf, gefordert, sich binnen 15 Tagen bei dem Waisengericht hier zu melden, nach Ver- fluß dieser Zeit werden keine Forderungen mehr angenommen.

Den 20. März 1840.

Waisengericht.

Vät. Schultheiß,

"Renz.

'S immens selbes Enzthal. Un» ter dem Ausdruck des lebhaftesten Dan­kes gegen die Wohithäter an den armen Kranken des Enzthols wird von den für diese eingegangenen Beiträgen öffentliche Anzeige gemacht, wie folgt:

Alienstaig Dorf mit Ucberberg 7 fl. 56 kr. Altenstaig Stadt . . 30 fl. 42 kr.

nebst 4 Pfund ReiS.

Beihingen . . . 1 fl. 1 kr.

Beuren . . . . 2 fl. 32 kr.

Eberöhardt ... 6 fl. 3 kr.