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für die Oberamts

Nagold, Freudenstadt,

Uro. 25,

Freitag,

Glatt

Bezirke

Horb und Herrenberg.

1840 .

27. Marz.

Mit Allerhöchster. Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Freudenstadt.

Freuden stadt. Unter Bezugnahme auf die oberamtlichen Erlasse im Jntelligcnzblatt von 1839 Nr. 87 und Nr. 5 von 1840 wird den Gemcinderäthen in Folge hohen Dekretes der K. Krcisrcgierung vom 18. d. Mts. Nr.. 3053 wiederholt bemerkt, daß die Zeugnisse über Gesuche um Erlaubnis; zu Vertaferung von Hausgiebcln, welche auch von der Bau- und Fcucrschau zu unterzeichnen sind, neben der Auskunft über die mehr oder minder hohe Lage des betreffenden Gebäudes auch zu enthalten haben, ob eine bloße Ver­blendung der Wandungen des Gebäudes we­gen der hohen Lage und der strengen Witte­rung nicht haltbar, und wie weit die Entfer­nung der zu verschindelndcn Seite von dem nächststchcndcn Gebäude seye.

Hiernach ist sich genau zu achten.

Den 21. März 1840.

K. Oberamt, Friz.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. ^Vorladung zum G a n tv erfa h re n.j In den unten ge­nannten rechtskräftig erkannten Gantsachen wird die Schuldenliquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nach. lsßVergleiches an den bezeichneten Tagen

vorgenommen. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf dem betreffenden Rathhause mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich an- gemeldet und ausgeführt werden.

Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des- terpflegerS und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläu» bigern, welche sich hierüber weder schriftr llch noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger bei- treten.

Die gar nicht zur Anzeige gekomme­nen Forderungen werden nach der Ver­handlung von der Masse ausgeschlossen.

Die SchuldenLiquidation findet statt, ln der Gantsache

i) des Eusebius Schlotter von Unter«

thalheim

Donnerstag den 7. Mai 1840 Morgens 7 Vs Uhr.