Beilage zum Intelligenz-Blatt Nro. 17.

Freitag den 28. Februar 1840.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. (Verschollener.) Der längst verschollene am 8. April 1762 geborne Johann Marlin Roller von Nothfelden oder dessen etwaige unbekannte Erben werden hiemit aufgefordert, sich binnen 90 Tage bei dem Unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigenfalls ange­nommen werden würde, der genannte Verschollene sey am 8- April 1832 ge­storben, ohne andere Erben, als die bis jetzt bekannten Seitenverwandten zuhin- terlassen.

So beschlossen im K. Oberamtsge­richt zu Nagold am 17. Februar 1840.

Straub.

Oberamtsgericht Freudenstadt.

Thumlingen, Gerichtsbezirks Freu­denstadt. sSchuldenLiquidation.) Ge­gen Gottfried Haizmann, Hirschwirth in Thumlingen, ist der Gant rechtskräf­tig erkannt und zu Vornahme der Schul- denLiquidation in Verbindung mit einem VergleichSvsrsuche

Dienstag der 17. März 1840 festgesetzt woiden, an welchem Tag alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechts­grunde Ansprüche an diese Gantmasse zu machen haben, so wie die Bürgen des Grmeinschuldners,

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus in Thumlingen ent­weder persönlich oder durch gehörig Be­vollmächtigte, oder durch schriftliche Re- resse ihre Forderungen rechtsgenügend darzuthun haben.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein nach der Liquidationshandlung «uSzusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen.

Auch wird von den Nichterscheinen- den angenommen werden, sie styen rück- sichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen gleichbevorzugten, und in Betreff des Verkaufs der MasseObjecte so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetreten.

Freudenstadt den 14. Febr. 1840.

K. Oberamtsgericht, Na st, A.V.

Kameralamt Dornstetten. Dorn st etten. (BauAkkord.) Am Montag den 9. März Vormittags 9 Uhr

wird auf dem Amtszimmer des hiesigen Cameralamts die Erbauung einer neuen Forstwarthswohnung am Zusammenfluß der Schönmüiiznach und des Langenbachs, in der sogenannten Zwickgabel, im Ab­strich verakkordirt werden.

Der Voranschlag der Arbeiter berech­

net sich für den

Maurer und Steinhauer auf 1440 fl. 14 kr. Jpser .... 72 fl. 56 kr.

Zimmermann . . 765 fl. 6 kr.

Schreiner . . . 148 fl. 23 kr.

Glaser . . . 50 fl. 57 kr.

Schlosser . . ^ 157 fl. 6 kr.

Plästerer . . . 41 fl. ?0 kr.

Zur Verhandlung werden, soweit sie den Unterzeichneten Stellen nicht persön­lich bekannt sind, bloS solche Meister zu- gelassen, welche nicht nur über ihr gutes Verhalten und den Besitz der erforderli­chen Mittel mit einem gemeinderäthlichen vom betreffenden Oberamte beglau» bigten Zeugnisse, sondern auch über erprobte Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit mit dem Zeugnisse eines im Staatsdienste angestellten, oder zu einem Staatsdienste befähigten Baumeisters sich befriedigend ausweisen können«