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Intelligenz M Blatt
für die Oberamts-
Nagold, Freudenstadt,
Nro. 17.
Freitag,
Bezirke
Horb und Hcrrenbcrg.
1840.
23. Februar.
Mit Allerhbchstcr Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Vischer'schen Buchdruckern.
Erlasse der Kömglichen Bezirks- Behörden.
Nagold. Freudenstadt. sBckannt- machung in Betreff des Armenwesens.j Auf den Grund einer Verfügung des K. Ministeriums des Innern hat die K. Kreisregierung vermöge Erlasses vom 19. Februar d. I. Nr. 1880 die Anordnung getroffen: daß zu Handhabung der Fürsorge für das Armenwesen von den gem. Bezirksämtern jedes Jahr Berichte erstattet werden sollen, welchen der Stand des letzten Bcrwaltungsjahrs zu Grunde zu legen ist.
Diese Berichte haben in tabellarischer Form folgende Rubriken zu begreifen:
1) Gemeinde;
2) Zahl der in öffentlicher Unterstützung gestandenen Armen;
ll) (Hl's-Mmtbctrag der an sie gereichten Unterstützung: s) aus Stiftungen, b) aus der GemeindcKasse,
-«) aus sonstigen öffentlichen Mitteln, z. B. durch freiwillige Beitrage, oder von .. Auswärtigen Kaffen;
-1) Wird den ortsangehörigen Armen das Einsammeln von Almosen bei den bemittelteren gestattet, und in welcher Weise, insbesondere:
»> ob allen oder nur bestimmten.Armen, «).an bestimmten Tagen, oder zu unbe- - stimmter Zeit,
«) unter besonderer Aufsicht oder ohne solche ?
5) Gehen noch GemeindeAngehörige gewerbsmäßig außerhalb des Eemeindebezirks auf den Bettel aus?
s) wie viele?
L) warum wird diesem Gebrechen nicht wirksam abgeholfen?
6) Wie viele GemeindeAngehörige sind im letzten VerwaltungsJahrc wegen unerlaubten Bettels im Orte oder auswärts, bestraft worden? (die mehrmals in Einem Jahre Bestraften sind hier mehrfach zu zu zählen.)
->) Kinder,
k) Erwachsene.
7) Wird die Gemeinde von auswärtigen Bettlern belästigt?
a) aus welchen Orten und Gegenden ?
k) wie viele ortsfremde Bettler sind im verflossenen Jahr im Gemeindebezirk . über der, Bettel amtlich betreten worden?
8) Ist die erforderlich Polizeiwache zum Schuhe gegen der-Bettel bestellt, auf welche Weise, und in welcher Anzahl?
9) Anträge desselben.
.Klm dieser hohen Anordnung Nachkommen, und das menwesen in den einzelnen Gemeinden des. Bezirks gehörig überwachen zu können, erhalten die gemeinsch. Unterämter den Auftrag: je auf den 15. Januar jeden Jahrs diesen Bericht pünktlich n-zch genannter Form zu erstatten und in der Rubrik Ziffer 9 geeignete Anträge zu stellen.
Da nun der genannte Termin für diese» Jahr bereits verstrichen ist, so erhalten di»