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zur SchuldenLiquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nach- kaßVergleicheS Tagfahrt auf
Montag den 10. Febr. 1840 Vormittags 8 Uhr
ilnberaumt. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu mache» haben, ln dem Rathhause in Wildberg mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig ' bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen.
Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und ausgeführt werden.
Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des GüterpsiegerS und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläu, bigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleich- stehenden Gläubiger beitreten.
Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.
Den 8. Januar 1840.
Oberamtsrichter
Straub.
Oberamtsgericht Horb.
Horb. sMundtodterklärung und GläubigerAufruf.j Anton Ruf, oben, Bauer in Salzstetten ist wegen fortgesetzten asotischen Lebenswandels fürmund« todt erklärt und ihm der Gemeinderath Simon Eger daselbst als Curator bei- gegeben worden, ohne dessen Einwilligung er kein gültiges Rechtsgeschäft ein- gehen kann.
Mit dieser Bekanntmachung ergeht zugleich an alle diejenigen, welche eine
Forderung an gedachten Ruf zu machen haben, der Aufruf, solche binnen Zo Tagen beim Gemeinderalh in Salzsiet« ten geltend zu machen, widrigenfalls sie damit nachher nicht mehr würden berücksichtigt werden.
Den 3. Januar 1840.
Oberamtsrichter
Herrmann.
Mühringen. sSchuldenLiqulda- tion.j Ueber das Vermögen des Samuel Schilling, Ldwenwirths in Mühringen, ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldenLiquidation Tagfahrt auf
Freitag den 28. Februar d. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiemit vorgeladen, bei dieser Verhandlung
Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus zu Mühringen persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Recesses zu liquidiren, und die Dokumente, worauf sich die Forderungen so wie die etwaigen Vorzugsrechte gründen, in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften, angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Categorie beitreten.
Die nicht angezeigten Forderungen werden nach der Liquidationshandlung durch Präklusivbescheid von der Masse ausgeschlossen.
Horb den ib. Januar 1840.
K. Oberamtsgericht, Herrn, a 11 n.