für die Oberamts-

Nagold, Freudenstadt

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Bezirke

Horb und Herrenberg.

1840 .

24. Januar.

Im

Mit Allerhöchster Genehmigung, lerlag der F. W. V.ischer'schen Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. sVichAufnahme.s Da in Ge­mäßheit höchster Verfügung der Viehstand des Königreichs auf den 1. Januar 1840 wieder aufzunehmcn war, so erhalten die OrtsVor- stehcr die Weisung: die Aufnahmslisten bin­nen 3 Wochen vollständig hichcr einzuscnden.

Del? 20? Januar 1840.

K. Oberamt, Engel.

Nagold. Es ist in neuester Zeit der Fall vorgckommcn, daß sich Personen, welche baupolizeiliche Erlaubnis; cinzuholcn versäum­ten, darauf bezogen, daß sic Gutachten des Obcrfeuerschaucrs über ihr Bauwesen verle­gen kennten. Da nun eine solche Aeußerung des Oberfcucrschauers eine Erlaubnis; zu Aufführung von Bauwesen nicht abgicbt, so haben die OrtsVorstehcr unter Beziehung auf die obcramtliche Bekanntmachung vom 28. September 1838 ihre Angehörigen hie- nach zu bescheiden, und sie vor solchen Ver­fehlungen unter Verweisung auf die bedeuten­den dißfallsigcn Lcgalstrafcn nachdrücklich zu verwarnen.

Den 21. Januar 1840.

K. Obcramt, Engel.

Oberamt Horb.

Horb. sDienstGebührcn der Klccmcister.s

Nach der von der AmtsVcrsammlung geneh­migten DicnstJnstruktiou für die 2 Klccmei- stcr im diesseitigen ObcramtLbezirke haben dieselbe folgende Dienstgcbühren anzusprechcn: s) für daS Abholcn und Abdecken eines Pferds, über 2 Jahren, Ochsen, Stier und Kuh, wenn der Eigeuthümcr die Haut, Hufeisen, und Schweis behält, scye aus nahen und entfernteren Amtsortcn > Ist. 30 kr. b) für das Verlangtwerdcnde oder angeord- ncte Ocffncn der Thierc l' 30 kr. o) Für das Abholcn und Abdcckcn 1 Fohlen, Rindes, Schaf, Geiß, Schwein und Hund, wenn der Eigenthümer die Haut verlangt

-> 1 fl.

ä) Wird aber das Thier samt Haut rc. dem Klcemcistcr überlassen, so hat er keinen Lohn anzusprcchen.

Bei geringeren Thicrcn bleibt cs beim Herkommen und billigen Ermessen, was alles man unter der weiteren Bemerkung zur öf­fentlichen Kcnntniß bringt, daß gegenwärtiger Tarif auch für auswärtige Eigenthümer der Thiere geltend seyc und nicht überschritten werden dürfe.

Den 10. Januar 1840.

K. Obcramt, Di llenius.

Oberamtsgericht Nagold.

Nagold. In der rechtskräftig er­kannten Gantsache des Johann David Luz, Papierers von Wildberg, hat man