Intelligenz
für die Oberamts-
Nagold, Freudenstadt,
Nro. 5
Fceitag,
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Bezirke
Horb und Hcrrenberg.
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- 840 .
17. Januar.
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Mit Allerhöchster Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Visch er'schen Buchdruckerei.
Erlasse der Kötuqüchen Bezirks- Behörden.
Nagold. Freu den st adt. Horb. Da aus Gelegenheit eines Brandsatzes zur Kenntnis; gekommen ist, daß der Bestimmung der MinisterialVeeffügung vom 2. Dccbr. 1830 betreffend die Aufnahme des laufenden Ge- I schirr» bei Mühlen und andern Werken in . die allgemeine BrandVcrsicherungsAnstalt für Gebäude, Rcg.Bl. Seite 524 ff. unerachtet, . die zu einer mechanischen Spinnerei gehörigen Maschinen in die GebäudeVrrsicherungsAn- stalt ausgenommen worden waren, so wird in Folge Erlasses des K. Ministerium des Innern vom 23. Dccbr. v. I. den Gcmcindc- räthcn die genaue Beobachtung jener Verfügung ernstlich cingcschärft, welche in Vergleichung mitK 2 der BrandvcrsichcrungsOrdnung keinen Zweifel darüber zuläßt, daß unter dem laufenden Werke die Spinncrcimaschinen jeder Art in mechanischen Spinnereien, so wie alle andere, ihrer Natur nach den beweglichen Sachen (Mobilien) bcizuzahlendcn, für sich bestehenden Maschinen, welche durch Menschenhände, oder mittelbar durch ein zu diesem .Zwecke bestehendes oder benütztes Wasser oder sonstiges Triebwerk in Bewegung gesetzt worden, nicht verstanden werden können.
Den l5. Januar 1840. -
K. Oberämicr,
Engel. Friz. Dillcnius.
Obemmt Nagold.
Nagolds (Oberamtliche Bekanntma
chung.) Bei dem vom 3/4. Januar d. I. hier stattgcfundcncn Brande hat sich recht augenscheinlich an der Kaufmann Rumpp'schcn Scheuer erprobt, welchen großen Nutzen eine verbesserte äußGe Bekleidung der Gebäude hat, und man sollte nunmehr nach diesem Vorfälle erwarten: daß wenigstens die verständigeren Bürger der Stadt Nagold, welche noch Scheuern und Häuser besitzen, die nur" mit Brettern verschlagen und somit dem Eindringen des Feuers so sehr ausgescht sind, endlich dazu hingcleitet werden, daß sic diesem Uebclstande durch Aufführung ordentlicher Mauern in Bälde" abhclfen, und dadurch sich vor Schaden wahren, und dem gerechten Vorwurfe ihrer Mitbürger, die sie durch ihre Nachlässigkeit mit sich in das Verderben ziehen. können, von sich «bwalzcn.
Denn ein weiterer derartiger FeucrAus- bru.ch bei minder günstiger Witterung müßte trotz der lobcnswerthen und allgemein zu rühmenden äußersten Anstrengung der hiesigen und der der Stadt zugeeilten Frauenspersonen und der mit Dank anerkannten schnellen Hül- fcleistung der ganzen Umgegend, namentlich der auch dießmal wieder unter den Ersten auf dem Brandplatzc erschienenen Nachbarn in Volhuaringen wohl mit Grund einen schlimmer» Ausgang fürchten lassen, wenn in der erwähnten Beziehung nicht von .den Bethci- ligtcn und 'ihren Hausnachbarn.auf Verbesserung solcher Gebäulichkeiten hingcwirkt wird.
Den 10. Januar 1840.
K. Dberamt, Engel.