Intelligenz

für die Oberamts-

Nagold, Freudenstadt,

Nro. 97.

Dienstag,

Slatt

Bezirke

Horb und Herrenbcrg.

1839 .

3. December.

Mit Ällcrhbchster Genehmigung.

Zm Verlag der F. W. Vi sch er'schen Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. sAmtsVersammlung.) Am Mont«g>-den 9. ,d. M.

wird auf dem Ällhicsigcn Rathhause eine AmtsVcrsammlung abgchaltcn werden, wobei die in der Ucbcrsicht Ziffer XVI. verzeichnte Ortsvorstcher beziehungsweise mit den dort aufgcführten weiteren Deputaten Morgens 9 Uhr

pünktlich sich cinzufinden haben und insbeson­dere folgende Gegenstände zum Vortrag kom­men werden:

1) die AmtspflegcRcchnung p. 18 ^g.

2) die Rcduction der Obcramts-Lcih- und Spar-Kasse.

3) die Bildung eines landwirthschaftlichen BezirksVcrcins.

4) Die VcrwcndlMg des ReinErtrags der Scortationsstrafen von 18^/zg.

Den 2. December 1839.

K. Oberamt, Engel.

Oberamt Freudenstadt.

Freuden sta dt. Mit Beziehung auf den Erlaß vom 28. Aug. d. I. Nro. 71 werden die Ortsvorstcher angewiesen, binnen 6 Wochen sännntlichc von den Gcmeindera- then zuvor zu prüfende und zu unterzeichnende Zchcndrcchnungen pro 1839 mit den Pacht­verträgen und den weiter erforderlichen Ur­kunden versehen, hiehcr zur Prüfung vorzu­

legen. Auch ist der Vorgang beizuWHMcn.

Die Schulthcisicnämtcr werden für den Vollzug dieser Anordnung verantwortlich ge­macht.'

Den 28. Novbr. 1839.

K. Obcramt, Friz.

Oberamtsgericht Horb.

Horb. ^Vorladung zur Schulden- Liquidation.^ Ueber das Vermögen des Johann Emele, Krämers und Bäckers in Mühringen ist der Gant rechtskräf- tlg erkannt, und zur SchuldenLiquida- tion Tagfahrt auf

Montag den sZ. Dezember d. I. bestimmt.

Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiemit vorgeladen, bei dieser Verhandlung

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhaus zu Mühringen per­sönlich oder durch gehörig Bevollmäch­tigte zu erscheinen, oder wenn voraus­sichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schrift­lichen Recesses zu liquidiren , ^ und die Documente, worauf sich die Forderungen