Intleligenr

für die Oberamts-

Nagold, Freudenstadt,

Nro. 60.

Freitag,

Statt

Bezirke

Horb und Herrenberg.

1839.

26. Juli^

Mit Allerhöchster Genehmigung.

Im Verlag der F. W. Visch er'schen Buchdruckerei.

Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.

Oberamt Nagold.

Nagold. Das K. MedicinalCollegium hat auf die disseitige Anfrage betreffend po­lizeiliche Thatigkeit bei dein Erscheinen der Krätze der Pferde, erwiedert: daß, so lange dieses bei den Pferden leicht zu heilende Uebcl nur bei cin-elnpn Thicren vorkommt, man sich von Polizei wegen darauf zu beschränken hat, Sorge zu tragen, daß ein solches von der Krätze behaftetes Pferd bis zu erfolgter Heilung nicht mit andern Pferden zusammcn- komme, an keinem öffentlichen Bronnen ge­tränkt und nicht über die Markung gebracht werde.

Im Falle jedoch, daß das Uebel durch Ansteckung allgemeiner in einem Orte sich verbreitet hätte, ist eine Visitation sämmtlicher Pferde des Orts durch einen geprüften Thier­arzt nothwcndig, so wie dann auch zur bal­digen Ausrottung des Ucbels die gleichzeitige Behandlung sämmtlicher angesteckten Thiere von Seiten des Oberamts anzuordnen ist. Uebrigens wurde zugleich bemerkt, daß nicht jeder chronische Hautausschlag, wie er bei den Pferden nicht selten, besonders an Mähne und Schweif vorzukommcn pflegt, für Krqhe zu halten ist, und daß letzteres Uebel sich vorzugsweise durch die bei solchen nie fehlenG

Krätzmilbe von andern HautAusschlägen un­terscheidet und zu erkennen ist. - Den 24 . Juli 1839 .

K. Oberamt, Engel.

Oberamtsgericht Freudenstadt.'

Freuden stad t. sOeffentliche Auf- sorderung.j Unter den Effecten des wegen Diebstahls bei hiesigem Oberamtsgericht in Haft und Untersuchung befindlichen ledigen Maurergesellen Bernhardt Wöll von Niedernau, haben sich nachstehende Gegenstände gefunden, über deren Er» werb Wöll sich nicht gehörig auszuweisen vermag,

1) ein ungetragenes, königsblaues, bäum« wollenes Weiberhalstuch mit Franzen und einer grün rothgelben Bordüre,

2) ein neues, mit grünen Schnüren reichbesetztes Reisehemd von unge­bleichter Leinwand,

Z) eine roth und grüngestreifte, baum­wollene Weste mit grobleinenem Fut­ter und 2 Reihen messingernen Knöpfen,

H) ein neues, gesäumtes rothes, bäum, wollenes Halstuch mit weiß und lichtblauer Bordüre, etwas von Mäu« sen zerfressen,