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5) ein altes Rasirmesser mit schwarzem

Heft und dem ZeichenDeuchter".

Diese Gegenstände dürften vor noch nicht langer Zeit in hiesigem oder in dem Oberamt Nagold, wo Wöll in der letzten Zeit arbeitete, entwendet worden seyn.

Etwaige Eigenthümer werden aufge­fordert, schleunige Anzeige hieher zu machen.

Den LZ. Juli 1889.

K. Oberamtsgericht, Kübel.

OberamtsgerichL Horb.

Göttelfiugen, GerichtsBezirks Horb. fVerlorne SchuldUrkunde.j Der verstorbene Anton Vogt von Gbllelfingen hat am LZ. April 1808 gegen die Fürstlich v. Zeilsche Almosenstiftung in Vollmaringen wegen eines Anlehens von 7Z fl. eine Pfandurkunde ausgestellt.

Diese Schuld ist nebst dem Unter­pfand auf seinen Sohn Egidius Vogt, nun in Vollmaringen, übergegangen und am 7. April 1835 abbezahlt worden.

Da nun aber der Pfandschein ver­loren gegangen ist, so wird der unbe­kannte Inhaber desselben ausgefordert, solchen binnen Zo Tagen dahier zu pro- duciren, und seine Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls gedachte Urkunde für kraftlos würde erklärt und die Löschung im Unterpfandsbuche angeordnet werden.

Den LZ. Juli 1809.

K. Oberamtsgericht, Herrmann.

Horb. sAn die Gemeinderäthe des Bezirks. j Denselben wird höherer Weisung zu Folge die ihnen durch die Verordnung vom 8. Febr. i 83 o (Reg.- Blatt S. 94) zur Führung von Straf- verzeichnlssen auferlegte Pflicht hiemit eingeschärft. Zugleich wird bemerkt, daß es bei Ausstellung von PrädikatsZeug­

nissen an Aufzählung der von den An- geschuldigten bereits erstandenen Strafen nicht genüge, sondern sich auch über die Aufführung des einzelnen seit der Erstehung der letzten Strafe pflichtmär ßig zu äußern sey.

Am 19. Juli 1859 .

Oberamtsrichter H e r r m a n n.

Bier kn gen, Gerichtsbezirks Horb. sGläubigerAufruf.j Die Unterzeichnete Stelle ist mit dem Gemeinderath durch das K. Oberamtsgericht Horb beauftragt worden, das Schuldenwesen des weiland Sebastian Deulschle von Bieringen auf außergerichtlichem Wege zu erledigen.

Die Gläubiger werden daher aufge« fordert

am Mittwoch den 2t. August d. I.

Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhause zu Bieringen zu erscheinen, ihre Forderungen gehörig zu erweisen, und sich über einen Nachlaß zu erklären.

Diejenigen, welche diesem Aufruf nicht Folge leisten, haben sich die Nach­theile, daß sie unberücksichtigt, bleiben, selbst zuzuschreiben.

Den L2. Juli 1829.

K. AmtsNotariat Eutingen,

H ä m m e r l e.

Salzstetten, Oberamts Horb. Die Gemeinde daselbst ist nach dem gemeinderäthlichen Beschluß vom t.Juli l. I. beabsichtigt, um einige Strecken der Gemeindewaldungen 200 Stück ,GränzMarksteine von guter Qualität rother Steine von etwa 2/2 Schuh hoch, und 6 bis 8 Zoll breit, machen zu las* sen. Es werden daher sämmtliche Orts- Vorsteher hier wegen ersucht, es den ln «ihren Orten befindlichen Steinhauern