Welche um des Gewrrbeswillen nothwendig sind.
Endlich wird auf das Gesetz vom 18. Juli 1824 aufmerksam gemacht und haben die Schultheißenämter ihre Untergebene durch
geeignete Bekanntmachung zur Anzeige ihrer Hunde aufzufordern.
Den 17. Juni 1839.
K. Obcramt Freudenstadt, Friz. K. Oberamt Nagold, Engel.
Gemeinde .
Obcramts Freudenstadt, (Nagold),
H u n d - A u f n a h m s - L i st e auf den 1. Juli ....
Eigenthümer.
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Classification.
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Oberamt Nagold.
Nagold. Die Orts-Vorsteher werden angewiesen, die der oberamtlichen Revision und Dekrete unterworfenen Taggelds und andere Kostenszettel p. 18^/gg, namentlich auch die Verzeichnisse über PfandlvschungS- Gebühren, die Anrechnungen der Orts-Geistlichen für Bevölkerungslisten, Kirchen- und Schulvisitations-Taggelder u. s. w. binnen '15 Tagen unfehlbar anher vorzulegen. Verspätete Einsendungen von Zetteln fallen OrdnungsStrafcn zur Folge.
Den 20. Juni 1839.
- K. Oberamt.
Nagold. Am Schlüsse des Etatsjahrs sieht man sich veranlaßt, den OrtsVorstehern die rückständige Beitreibung aller Ausstände um so ernstlicher aufzugeben, als das Oberamt instruirt ist, die Aufnahme älterer Ausstände in die Liquidation nicht mehr zu dulden, und von selbst strenge darauf sehen muß, daß nur., solche Rückstände, welche vorschriftmäßig angeborgt werden dürfen, zur Liquidation zugelassen werden.
Den 20. Juni 1839.
K. Oberamt,
Nagold. fWegsperrc.) Der sogenannte Gumpelscheurer Vizinalweg, der von Sim- Mersfeld nach Gumpelscheuer führt,..kaM wegen bedeutender Cvrrectionsarberkrn 3 Monate lang nicht passirt werden, was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird.
Den 21. Juni 1839.
K. Oberamt, Engel.
Oberamt Freirdenstadt.
Freudenstadt. Zu Folge des Art. 78 ^ der neuen GcwerbeOrdnung und des §.73 der Instruktion zu derselben hat die K. Kreis- rcgicrung durch die hohen Decrete vom 1. Oktbr. 1838, Nro. 10,590 und 10. Juni 1839, Nro. 5856 verfügt, daß für die Gewerbe der
Bäcker , Leineweber, Maurer, Mezger, Schmiede, Schneider, Schreiner, Schuster, Wagner, Zimmerleute je zwei Zunstvereinc, der Eine mit dem Sitz in Freudenstadt, der Andere mit dem Sitz in Dornstetten, gebildet werden sollen.
Zu dem Zunftvercin in Frcudenstadt wurden nachstehende Gemeinden eingrthcilt:
1) Freudenstadt,
2) Baiersbronn,
3) Besenfcld,
4) Dictersweiler,
5) Erzgrube,
6) Göttelfingen,
7) Hesclbach,
8) Hochdorf,
9) Hutzcnbach,
10) Jgelsberg.
-11) Loßbrrrg,
12) Obermusbach,
13) Reichenbüch,
14) Reiner;»»,
15) Rodt,
16) Röth,
17) Schömberg,