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18) Schwarzenberg.

19) Untermusbach,

20) Wittlmswcrlev.

Dein Zunftbczivk in Dornstettcn sind ;n- getheilt:

1) Dornstettcn,

2) Aach.

3) Böffmgcn,

4) Ereöbach,

5) Durrivciler,

6) Edclweiler,

7) Glatten,

8) Grünthal,

0) Grömbach,

10) Hall man gen,

11) Hcrzogswciler,

12) Hvvscknvcilcr,

13) Lombach,

14) Ncnneck,

15) Oberiflmgen,

16) Pfalzgrafcnweiler,

17) Schopfloch,

18) Thumlingen,

19) Untcriflingen,

20) Mittend orf,

21) . Wörncrsberg,

Die OrtsVorsteher werden von diesen Veränderung mit dem Auftrag in Kenntnis gesetzt, dieses mit dem Bemerken öffentlich be­kannt zu machen, daß im Monat Juli d. I. die neue Einrichtung in Vollzug werde ge­setzt werden.

Den 19. Juni 1839.

K. Oberamt, Friz.

Freudenstadt. Da die Frist fürwelche die erhöhten Tagsgebühren für die Gemein­devorsteher und Bürgerausschüssc bestimmt waren, bald wieder abtauft, so haben dieGc- mcinderäthe mit Zustimmung der Bürgcraus- fchüsse auch für das Jahr I8^g diese Gebühren wieder festzusetzen, und Protokollaus­züge hierüber binnen 14 Tagen hichcr zu senden, damit sie der K. Kreisregicrung zur Genehmigung vorgelegt werden können.

Würde in dieser Zeit von dem einen oder dem anderen Ort ein Beschluß nicht cinkom- men, so müßte angenommen werden, daß es dort bei den communordnungsmäßigen Ge­bühren sein Verbleiben behalten soll und cs wären hiernach die Kostenzcttel auszufertigen.

Uebrigens wird noch zu Folge Erlasses der K. Kreisregierung vom 8. April d. I. Nr. 3510 ausdrücklich bemerkt, daß von den

Stcuersatzgeschäften von nun an mir die wahre Acitversäumniß in Anrechnung zu bringen, und die Belohnung nicht mehr nach der Zahl der geänderten Stücke zu berechnen ist.

Den 18. Juni 1839.

K. Oberamt, Friz.

Oberamtsgertcht Nagold.

Nagold. ^Vorladung zum Gant, verfahren.^ In der rechtskräftig erkann­ten Gantsache des jffwg Daniel Bischer, Strumpfwebers zu ^aiterbach wird die SchuldenLiquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nachlaß- Vergleiches

Freitag der L§. Juli 1839 Vormittags 7^2 Uhr vorgenommen. Hiebei haben die Gläu­biger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde An­sprüche an dis Masse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Haiterbach mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemeldet und auSgesührt werden.

Im Falle eines Vergleiches, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläu­bigern, welche sich hierüber weder schrift­lich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleich­stehenden Gläubiger beitreten.

Die gar nicht zur Anzeige gekom­menen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen»

Den 17. Juni 1889.

Oberamtsrkchter

Straub»

Oberamtsgertcht Horb.

Horb. sVorkadung eines Berschel-