Intelligenz-
für die OberamtS»
Nagold, Freudcnstadt,
— iss —
Nro 24.
Freitag,
Äla tt
Bezirke
Horb und Herrenberg.
1839.
22. Marz.
Mit Al leiblichst er Genehmigung.
Im Verlag der F. W. Visch er'schen Buchbruckerei.
Erlasse der Königlichen Bezirks- Behörden.
Qberamt Nagold.
Nagold. (Auswanderung.^ Gottlieb Hagele von Walddorf wandert nach Troyes in Frankreich aus, und wird durch den Michael Rapp, Bäcker und ehemaligen Rappen- wirth von dort, die verfassungsmäßige Bürgschaft geleistet.
Den 18. März 1839.
K. Oberamt, Engel.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold. (Vorladung; um Ga nt verfahren.) In der rechtskräftig erkannten Gantsache des verstorbenen Jakob Friedrich Dengler, gewesenen Küfers von Gültlingen, wird die SchuldrnLiquidation, verbunden mildem Versuche eines Borg- oder Nachlaßvergleiches
Freitag den 12. April d. I.
Vormittags um 8 Uhr vorgenommen. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Gültlingen mit allen stch auf ihre Ansprüche bezie- l
henden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schrutlich angemeldet und ausgeführt werden.
I»m Falle eines Vergleiches, so wie ln Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubiger beitreten.
Die gar nicht zur Anzeige, gekommenen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.
Den ii. März 18Z9.
Oberamtsrichter S traub.
Oberamtsgericht FeeudenstadL.
Obermusbach, GerichtsBezirkS Freudenstadt. (Schulden - Liquidation.) Gegen Johannes Ziegler. Bürger in Dornhan und Ziegler in Oäermusbach, ist der Gant rechtskräftig erkannt und zu Vornahme der SchuldrnLiquidation in